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Jörg Hase

Hallo zusammen, Ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht ob Zwillen für Naturköder (bei uns Madenfletsch) verboten sind. Ab welcher Zugkraft sind die denn verboten? Gruß Jörg

vor 2 Jahre
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Mox

Bei einer Zwille kommt es darauf an, ob sie eine Handgelenkstütze, Unterarmstütze o. ä. hat. Dann gilt sie als beispielsweise Präzisionsschleuder und ist laut Waffengesetz verboten 😉

vor 2 Jahre
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Mox

*beispielsweise als*

vor 2 Jahre
0
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