Verletzte Fische zurücksetzen (Auch untermaßige?)
Beiträge
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Florian Schöne
Hallo,
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Mich würde es mal brennend interessieren, was ihr macht wenn ein untermaßiger Fisch verletzt ist. Jedem passiert es ja mal, dass sie so gierig zuschnappen sodass der Haken unereichbar sitzt und in irgendeiner Form den Fisch stark verletzt. Erkennbar meistens am bluten aus dem Kiemen ect... In manchen Bundesländern ist es Vorschrift den Fisch wieder schwimmen zu lassen auch wenn er nicht mehr überlebensfähig ist. Anderen wurde es beigebracht ihn zu zerstückeln und/oder zu vergraben. Oder kommt so ein Fisch mit nach Hause und bereichert die Pfanne?
Was würdet ihr in so einer Situation machen?
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Reimar Meßner
Wenn ich an einen Gewässer bin wo ich weiß das ich annähernd zu 100% nicht kontrolliert werde nehme ich ihn mit oder verfüttere ihn direkt an meinen Hund.
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Ich habe dazu einen setzkescher von blackcat dabei und hältere dort so 10 Minuten kleine Hechte wo es evtl auf der kippe steht. Wenn sie ihre Farbe verlieren oder direkt sterben kommen sie raus.
Wenn ich mit Kontrollen rechnen muss kommen sie direkt wieder rein.
Da ich fast nur Hechte angel, kann ich nicht direkt von etwas Blut davon ausgehen das er stirbt. Ich habe es so ca. 3x im Jahr das es ein Hecht nicht schafft. Das sind dann aber meist welche so um die 40cm. Bei größeren hatte ich noch keine Probleme.
Und ja ich zähle dazu auch Hechte die 1 oder 2 Tage danach an der Oberfläche schwimmen. Wobei man da nicht weiß ob die von mir sind oder von jemand anderen. -
Jannik 308
Ich hätte ihn mitgenommen
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Almes
Bei uns ist es vorgeschrieben wenn es ein Fisch nicht schafft der zu klein ist muss getötet und verbuddelt werden.
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Schicke
ich würde einen Fisch dann immer mitnehmen wenn es wirklich nicht anders geht
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Almes
Die Aufseher hier haben mir mal klar gemacht das die den schein dann bei Mitnahme abnehmen sofern die das mitbekommen. weil man kann es ja nicht nachweisen ob das gewollt war oder nicht und es würden dann einige ausnutzen
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Palino
Ich hatte die Situation noch nicht bin mir aber auch unsicher wie ich reagieren würde. Vermutlich auch Situationsbedingt.
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Gelehrt wurde uns den Fisch zu töten und zu vergraben. Nicht zerstückelt ins Wasser, wegen der Wasserqualität. Ich denke aber auch gerade im städtischen Bereich einen Fisch zu vergraben oder in die Tonne zu werfen kommt auch nicht so gut. Eine Schaufel habe ich ebenfalls nicht dabei.
Ich habe des öfteren gelesen, dass manche den Köder im Fisch lassen um zu beweisen, dass es kritisch war und ihn mit nach Hause nehmen. Finde ich auch Sinnvoller, glaube aber, dass man das auch ausspielen kann und es stark vom Kontrolleur abhäbgt. -
Earthy
Ich habe es leider schon drei oder vier mal gehabt das der Haken in den kiemen hing..es bleibt ein dann nix andere übrig als ihn mit zu nehmen.wenn der Fisch zu dolle blutet sollte man auch sein Leid beenden und sich nicht denken ach mal gucken vielleicht Schafft er es ja doch.einfach Bilder von der Verletzung machen für den Verein oder falls eine Kontrolle kommt damit es keine Probleme gibt und wenn möglich dem Verein etc darüber in Kenntnis setzen.
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Earthy
ach und wegwerfen würde ich ihn nicht da das Tier nicht um sonst sein Leben lassen sollte!!!kaufe mir ja auch keine Haxe und denke mir ach die ist zu klein und schmeiss so dann in die Tonne!
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Markus BaFo
Uns hat man beigebracht denn Köder im verangelten Fisch zu belassen, so kann man bei der Kontrolle zumindest zeigen das der Fisch es nicht geschafft hätte.
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Magnum 83
So weit ich es gelernt habe und meinen Angelunterlagen entnehmen kann ist es verboten sich untermassige Fische anzueignen die verletzt (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)t mir auch schon passiert das der Köder so blöd hing das es der jenige Fisch nicht geschafft hat.Habe mich auch nicht getraut den Fisch mitzunehmen. Habe ihn dann im Gebüsch verbuddelt so wie es sein (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)t zwar blöd aber was soll man machen.Mein Schein ist mir dafür zu wichtig...An meinen Hund würde ich den auch nicht verfüttern,ist doch zu gefährlich wegen der Gräten,denke ich mir mal🤔
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Fordprefect
Sehr richtig Magnum!!! Gesetzlich darf man einen untermaßigen Fisch nicht mitnehmen.
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Bei uns kann man in der Ostsee Reusen stellen. Auch hier ist man verpflichtet selbst tote untermaßige Fische ins Wasser zu werfen.
Ob das Sinn macht oder nicht ist egal wird man erwischt riskiert man seinen Schein -
Earthy
Ja aber wegen der Verwertung sage ich ja auch das man sich am besten mit seinem Verein kurz in Kontakt setzt um es ab zu klären. Wenn ein Fisch 2-3 cm unter Maß ist dann möchte ich ihn persönlich ungerne vergraben. aber wie gesagt das auch nur in Absprache wegen den Gesetzen!!!
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Fordprefect
Gesetz ist Gesetz da kann der Verein nichts machen. Wird man kontrolliert ist man reif.
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Earthy mach was du für richtig hältst.
Wichtig ist dass die Jüngeren wissen das niemand, nicht der Verein, nicht ein Pächter ..... das Gesetzt aussetzen kann.
Wenn der Fisch zu klein ist (auch nur ein cm) riskiert man seinen Schein- zumindest eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. -
Earthy
Ja okay dann danke dir ,Dann habe ich was dazu gelernt!!man lernt wohl nie aus..gut Florian dann denke ich mal das ich mich da nicht richtig informiert habe!!Dann höre mal lieber auf fordprefect und Magnum,Dann danke ich euch auch mal für die infos!!
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Florian Schöne
Danke schonmal für die recht zahlreichen Antworten von euch 😉. Es stimmt schon, Gesetz ist Gesetz und keine Diskussionsgrundlage. Jedoch finde ich es recht interessant dass so viele unterschiedliche Methoden angewandt werden/(müssen).
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Earthy
Ja aber ich denke mal von der Logik her das ich da wirklich im Dunkeln tappe und die beiden recht haben!bin ja auch noch kein alter Hase und denke mal das du auf die hören solltest weil die Strafen sind nicht ohne und da ist dein angelschein der dann weg ist das geringste Problem!!tut mir leid wollte doch hier nicht auf die falsche Bahn bringen da habe ich wohl selber was falsch gemacht und weiss jetzt besser Bescheid!!
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Fordprefect
@ Florian Fischereirecht ist Landesrecht somit kann jedes Bundesland seine eigenen Gesetze (Regeln) festlegen - es könnten somit 16 verschiedene geben.
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Zusätzlich kann der Fischereirechtinhaber ( Pächter - also auch ein Verein) eigene Regelungen festlegen solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Somit könnte ein Verein in Schleswig Holstein ( Hechtschonzeit bis 01.05) die Hechtschonzeit bis z.B. 01.06 verlängern.
Sie verstoßen nicht gegen geltendes Recht.
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Florian Schöne
@Earthy,mach dir mal darüber keine Gedanken. Dafür ist ja ein Forum da 😉. Aber man sieht: An der Gesetzeslage (in Deutschland) zum Thema Angeln muss sich noch einiges ändern. Besser wären auch einheitliche Gesetze, für jedes Bundesland. So gäbe es dann auch keine großen Verwirrungen mehr. Da blickt ja keiner mehr durch 😅
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Fordprefect
Ich kenne das Fischereirecht in Earthys Bundesland nicht somit könnte er durchaus richtig handeln.
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