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  • Profilbild Bowrito

    Hallo, gibt es für Sachsen eine Übersicht, welche Strafen bei welchem Vergehen einem drohen? Was darf die Gewässeraufsicht vor Ort wenn sie das Vergehen feststellen?

    zb Anzahl der Ruten überschritten, oder zu weites entfernen von den Ruten

    28.05.25, 13:09 1
  • Profilbild Godspeed

    Interessant, da will wohl jemand eine Risiko/Kosten/Nutzenrechnung aufstellen 😉

    Kenne mich mit Sachsen nicht aus, aber im Allgemeinen ist es sehr ähnlich.

    Der Kontrolleur darf Fischer- und Erlaubnisschein kontrollieren.
    Fanggeräte, Köder und Equipment um einen Fisch zu versorgen.
    Gefangen Fische selbstverständlich auch.

    Solltest du eine Rute zu viel im Wasser haben, kann ist ähnliche Strafen nach sich ziehen, wie es das Angeln ohne Erlaubnisschein haben könnte, da diese Rute nicht über den Erlaubnisschein gedeckt ist.

    WICHTIG: Es dürfte auch kein angelfertige Ruten am Wasser sein sprich, eine aufgebaute Rute mit Anbissstelle.
    Aufgebaut ohne Anbissstelle oder unaufgebaut mit Anbissstelle sind aber ok.


    Soviel zu meinem Wissen, welches in allen Bundesländern gilt ( hoffe ich konnte bisschen Klarheit schaffen).

    28.05.25, 13:56 5
  • Profilbild blackyjoe

    In Sachsen muss man vor Angelbeginn die Fangkarte ausfüllen. Also Datum, Gewässernummer eintragen

    28.05.25, 15:36 0
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  • Profilbild Justin...

    Solange die Gewässeraufsicht sich selber nicht ausweisen kann bekommen die von mir nix. Hatte es schon mehrfach das irgendwelche Fremden auf mich zu gekommen sind und mich nach meinen Angelausweis gefragt haben. Ich meinte nur haben sie ein Kontrollschein und die Antwort war ja habe ich aber nicht dabei oder der liegt im Auto. Ohne dieses Dokument können die eh nix machen. (Kontrollörschein)
    Das mitführen ist daher Pflicht für jeden Staatlichen Fischereiaufseher.

    28.05.25, 16:23 1
  • Profilbild Han82

    wär der threadersteller Kontrolleur, wüsste er es...
    So klingt die Frage nur nach der Suche nach Grauzonen...was unwaidmännisch wäre.

    28.05.25, 17:06 3
  • Profilbild Longimanus

    Wenn er dich einer Leibesvisitation unterziehen will, hast du auf jeden Fall das Recht das er Handschuhen trägt.

    28.05.25, 17:24 2
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  • Profilbild blackyjoe

    Hatte in BRB mal nen netten Kontolleur, Hatte meine Spinnrute montiert auf dem Rodpod abgelegt. Zwei Ruten im Wasser auf Grund. Sagte mir nur, mach mal den Gummifisch ab, guckte nach meinem Schein und schwatzte noch ein bisschen mit mir. 😇

    28.05.25, 17:28 1
  • Profilbild Carpytän

    steht alles in der Gewässerordnung, die muss auch mitgeführt werden.
    dazu sei bemerkt, Sachsen hat ein Polizeigesetz (im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern) und da müssen vergehen zwangsweise zur Anzeige gebracht werden, das gilt zbsp für staatlich beauftragte Kontrolleure, also kurzum, die null Toleranz Strategie.

    28.05.25, 18:08 0
  • Profilbild Carpytän

    da steht alles wichtige

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    28.05.25, 18:18 0
  • Profilbild Sarkon

    Persönlich finde ich das sogar richtig, dass sich Leute im Verein gegenseitig kontrollieren,,,,,,,

    Mir ist es zu genüge unter gekommen das Leute die nicht mal an einen Gewässer angeln dürfen und es doch trotzdem tun und sich keine Gedanken darüber machen was kommen könnte,,,,,,,,,

    Zur Not kann jeder selbst die Polizei rufen,,,,,,,, bei uns in der Salmoniden Strecke hat man zwei erst mitgenommen,,,,,,,,,

    28.05.25, 19:22 1
  • Profilbild Christian_D

    Nicht zulässiges oder zu viel Angelgerät bedeutet. Sofortiger Einzug des Erlaubnisscheins!
    Wie schon geschrieben es gibt eine Gewässerordnung daran sollte man sich auch halten.
    Ich werds durchsetzen bei Kontrollen!

    29.05.25, 07:55 1
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