Beiträge

  • Profilbild Abruzzi

    Servus,
    Ich habe erst seit gestern meinen Angelschein und mir kam jetzt erst die Frage:
    WAS TUN wenn ein nicht maßiger Fisch, am besten noch in der Schonzeit, einen Haken oder was auch immer komplett verschluckt?

    Mit freundlichen Grüßen

    04.07.17 17:05 0
  • Profilbild schloti

    Das kann man leider nicht ändern
    Fachgerecht abschlagen und mitnehmen beim zurücksetzen sterben sie meistens

    04.07.17 17:11 1
  • Profilbild Abruzzi

    Und wenn so ein staatl. Fischereiaufseher kommt und merkt, dass meinetwegen der Hecht 20cm zu kurz ist
    Dann bin ich auch in Erklärungsnot...

    04.07.17 17:15 0
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  • Profilbild angeldealz.de

    Das gehört leider dazu. Wenn der Fisch zu sehr verletzt ist, muss er mitgenommen werden. Das weiß auch jeder Fischereiaufseher, der bei Sinnen ist 🙂👍🏻

    04.07.17 17:27 0
  • Profilbild Nombre988

    ganz einfach in der Schonzeit andere Fische Angeln! dadurch kommst nicht in Probleme. ist das schon Maß zu klein und Haken zu tief, drinlassen als Beweis und abschlagen.

    04.07.17 17:56 2
  • Profilbild Matze_H.

    untermaßige Fische mitnehmen ist in Berlin verboten. Auch wenn sie wegen zu tief geschlucktem Haken getötet wurden.

    04.07.17 18:15 1
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  • Profilbild Micka Witte

    Und was macht ihr dann in Berlin?

    weil am ufer liegen lassen ist auch nicht drin!!
    stichwort "sauberer angelplatz"

    04.07.17 18:16 0
  • Profilbild schloti

    Mal ganz ehrlich
    Ich kann den Fisch doch nicht verrecken lassen!

    Und zu dem komentar auf andere Fische angeln
    Hab neulich beim karpfenangeln mit Mais und Wurm und nem 1er wurm hacken einen 15cm barsch gefangen

    04.07.17 18:18 0
  • Unbekannt

    abschlagen und Haken auf alle Fälle bis zu Hause drin lassen.
    dann kannst du aufjeden Fall dem Kontro zeigen, wieso du so gehandelt hast.

    04.07.17 18:21 0
  • Profilbild Matze_H.

    gefunden

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    04.07.17 18:21 1
  • Profilbild Nombre988

    weil Barsch auch Schonzeiten und schon Maße haben!

    04.07.17 18:22 0
  • Profilbild schloti

    Das war ein beispiel
    Es kommt auch vor das ein karpfen nen gummifisch inhaliert !

    04.07.17 18:23 0
  • Profilbild Nombre988

    lol töten und zurück werfen. wie dumm

    04.07.17 18:33 5
  • Profilbild schloti

    Wer sagt den was von töten und zurückwerfen ?

    04.07.17 18:35 0
  • Profilbild Matze_H.

    Das Gesetz halt!

    04.07.17 18:40 0
  • Profilbild Micka Witte

    der gesetzesauszug der oben gepostet wurde sagt das.

    und ich empfinde das als riesen große dummheit.. wer so etwas verfasst kann keinen gesunden verstand haben 😕

    04.07.17 18:42 1
  • Profilbild sportex90

    Waidgerecht töten und dann zurück ins Wasser. Was soll daran dumm sein ?

    04.07.17 18:55 2
  • Profilbild schloti

    Jetzt hab ich es auch gelesen bitte um Verzeihung ✌️

    04.07.17 18:57 0
  • Profilbild Nombre988

    weil ich ja den toten Fisch ja auch gleich sinnvoll essen könnte.

    04.07.17 19:14 1
  • Profilbild Shaps

    Naja, es ist natürlich eine Schande, geschonte Fische ,die in der Schonzeit beim Fang zu stark verletzt wurden, nicht zu verwerten. Das sehe ich genau wie ihr. Sinnfrei ist diese Regelung allerdings nicht. Sie dient dazu, die unterschiedlichen Schonzeiten der einzelnen Fische durchzusetzen und bei Verstößen diese auch bestrafen zu können.
    Nehmen wir das Beispiel Raubfische in Berlin. Bei uns ist das Spinnfischen ab 1. Mai erlaubt und die Schonzeit für Hecht endet am 30. April. Der Zander hingegen ist erst ab 1. Juni offen. Hecht und Zander gehen auf die gleichen Ködergrößen. Wie soll man jemanden, der im Mai gezielt auf Zander geht und diese in der Schonzeit mitnimmt, beweisen, dass er diese Fische vorsätzlich gefangen hat?
    Ohne diese Regelung könnte jeder in der Schonzeit Zander gezielt beangeln und mitnehmen. Bei einer Kontrolle könnte man einfach sagen, der/ die Zander haben zu tief geschluckt. Das Gegenteil könnte einem keiner nachweisen.
    Dank dieser Regelung hingegen kann jeder Kontrolleur, der einen entnommenen Zander in der Schonzeit bei einem Angler findet, von einem Regelverstoß ausgehen und diesen auch entsprechend bestrafen.
    Von daher finde ich diese Regelung sinnvoll, auch wenn es sehr sehr schade um die Fische ist, die durch zu starke Verletzung getötet werden müssen und trotzden nicht verwertet werden können.

    04.07.17 19:27 4
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