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  • Profilbild DeadbaitHamburg

    Moin, wer macht das mit Erfolg hier bei uns? Man kennt es vom Mittelmeer, dass Angler ohne Rute, nur aus der Hand mit einer Leine fischen, zB auf Meeräsche in Häfen. Habe ich grade erst weder in Griechenland gesehen.
    Bei uns habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, nur einmal einen Angler getroffen, der einen großern Blinker (offenbar auf Hecht) an der Handleine immer wieder in einen Brückentunnel geworfen und eingestrippt hat, der Blinker schien gut laufen, aber Erfolg gab's in meinem Beisein damals nicht. Er hat mir erzählt, das hätte er sich auf Kuba abgeguckt. Andere Erfahrungen? Oder sind wir einfach zu sehr auf Rute und Rolle fixiert, weil so aufgewachsen?

    09.06.25, 18:23 1
  • Profilbild Sascha.x

    Ich kenne ihn

    09.06.25, 18:28 0
  • Profilbild DeadbaitHamburg

    Wir kennen uns übrigens auch vom Sehen am Alsterfleet 😃.. Er hat das am Schwanenwik gemacht, wo's zum Ruderclub geht und jetzt Baustelle ist....

    09.06.25, 18:56 0
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  • Profilbild Fabian.Hoffmann

    Dass, das mit der Handleine besser ist als mit der Angel macht in keiner Weise Sinn. In vielen Ländern wird das einfach verwendet, da dies der billgste und unkomplizierteste Weg ist etwas zum Essen zu besorgen.

    09.06.25, 19:21 4
  • Profilbild DeadbaitHamburg

    Es wurde nach Erfahrungen gefragt; niemand hat gesagt, dass irgendwas besser oder schlechter ist. Genauer lesen...

    09.06.25, 19:40 2
  • Profilbild Carpytän

    hab das ne zeitlang mit schwimmbrot auf Karpfen an nem zugewachsenen bach betrieben, aber rein aus dem Umstand, das da mit der Rute nichts zu wollen war. ging ganz gut , aber im Drill wird's schnell unangenehm, da schnelle Fluchten zu Schneidender Schnur führen .

    09.06.25, 19:51 1
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  • Profilbild Housemeister

    Soweit ich weiß ist das hier verboten. Wäre auch aus meiner Sicht nicht wirklich waidgerecht, weil der Puffer aus Rute und Bremse fehlt und Fische dadurch leichter abreißen.

    09.06.25, 20:21 3
  • Profilbild Max743

    Viel Spaß wenn auf den blinker nen 1,20+ wels einsteigt😶

    09.06.25, 20:33 3
  • Profilbild hannot

    In der Berliner Fischereiordung §18 und der Brandenburger Fischereiordnung §7 steht jeweils ausdrücklich: "Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein."

    Schau am besten in die Fischereiordnung deines Bundeslandes, ob und was dort unter dem Punkt "Angelfischerei" o.ä. geregelt ist. Bei uns (Berlin/Brandenburg) darfst du nicht mit Handleine ohne Rute angeln.

    09.06.25, 20:36 2
  • Profilbild DeadbaitHamburg

    @Housemeister, wo steht denn das Verbot bei Euch in NRW? Im Hamburger Fischereigesetz und der Durchführungsverordnung finde ich auf die Schnelle bloß § 4 HmbDVO übe "Fischereigerät", der sagt, dass die Fischerei mit "Handangeln" stattfindet (S. 1) und alles Fischereigerät "in ordnungsgemäßem Zustand" sein muss.

    Man kann sich nun überlegen, was begrifflich eine "Handangel" ist, und ob dazu Rute und Rolle gehört. Die Rolle kann nicht notwendig sein, siehe Stippen. Ich finde die Bedenken an der Waidgerechtigkeit aber im Ergebnis berechtigt. Allerdings sind Meeräschen kampfstark, und wenn sie wirklich sehr oft verlorengehen würden, würde man vielleicht auch am Mittelmeer nicht so angeln, schließlich ist dann nicht nur der Fisch geschädigt, sondern auch die Leine abgerissen und der Köder weg...

    Tja, schwer zu sagen, jedenfalls ich weiß darüber zu wenig.

    09.06.25, 20:54 0
  • Profilbild Housemeister

    Soweit ich mich erinnere, bestehen zugelassene Fanggeräte immer mindestens aus Rute, Schnur und Haken bzw. Anbissstelle, zumindest in der Prüfung, Gebiet Gerätekunde. Ich wollte es gerade selbst auch nochmal recherchieren, allerdings kann ich momentan irgendwie nicht auf die NRW-Plattform zugreifen.

    Wenn die Schnur entsprechend stark gewählt wird, reißt da auch nichts ab, aber wie gesagt ist aufgrund des fehlenden Puffers die Verletzung des Fischs definitiv größer als mit Rute. Außerdem sehe ich auch keinen Vorteil. Wurfweite, Anhieb, Köderkontakt etc. sind definitiv schlechter. Du hast im Drill auch keine Möglichkeit, den Winkel zum Fisch zu verändern um ihn zu lenken.

    09.06.25, 21:15 1
  • Profilbild DeadbaitHamburg

    @hannot, ah, vielen Dank, jetzt sehe ich, dass einige schon die genau einschlägigen Normen ihrer Fischereirechte gefunden haben....Danke, das hilft weiter und ist genau das Gesuchte. Dann gibt es mindestens einige Landesgesetzgeber, die das ausschließen, und mindestens einen Grund, warum man das hier extrem selten sieht. Also bleibt's eine Beobachtung im Urlaub.

    09.06.25, 21:19 1
  • Profilbild thor498

    ìst in vielen Bundesländern verboten

    10.06.25, 08:34 0
  • Profilbild Godspeed

    Ich habe bis jetzt nur die Handleine zum Schwarzangeln verwendet, da es unauffälliger ist, habe auch diverse Spinnköder damals versucht ( mit Erfolg).


    PS. In fast jedem Erlaubnisschein steht, "das Angeln ist nur mit (1-3) Handangeln gestattet",da beantwortet sich schnell die Frage, ob eine Handleine erlaubt ist.

    10.06.25, 08:44 0
  • Profilbild Housemeister

    @Godspeed da ist dann halt die Frage, wie eine Handangel definiert ist. Wie gesagt bin ich aber der Meinung, dass da immer ne Rute dazu gehört.

    10.06.25, 08:55 0
  • Profilbild DeadbaitHamburg

    @Godspeed, Housemeister hat recht: Ganz so einfach ist das nicht. Eine "Handangel" ist zunächst mal etwas, das mit der Hand ausgebracht wird, und außerdem eine "Angel" (= Vorrichtung zum Angeln, zB weder ein Netz noch eine Reuse) darstellt. Man mag diskutieren, ob schon ein bloßes Rig eine "Angel" ist, zB gibt es auch den Begriff "Fertigangel" für aufgewickelte, fertig zu kaufende Rigs zum Stippen. Welche Komponenten rechtlich verbindlich zu einer "Handangel" gehören, definiert entweder der Gesetzgeber (wie gesehen in Berlin: Rute muss zwingend vorhanden sein), oder eben nicht, im letzteren Fall muss die Ordnungsbehörde oder letztlich ein Gericht den Begriff mit Inhalt füllen, dh ihn so anwenden, wie es ihn versteht.

    Der Erlaubnisschein ist für die Begriffsbestimmung ziemlich egal, er wird idR nur wiederholen, was das Gesetz vorgibt. Zudem darf man hier bei uns (ich weiß, Nicht-Hamburger kennen das nicht) große Gebiete ohne besonderen Erlaubnisschein befischen.

    Fazit: Wie immer gelingt es nicht, die Rechtslage in 16 Ländern über einen Kamm zu scheren oder in einfachen Formeln zusammenzufassen.

    Ich glaube, es ist alles gesagt, wenn auch vielleicht noch nicht von allen 😁

    10.06.25, 09:19 1
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