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  • Profilbild FischerRuss

    Hallo,

    ich bin noch etwas verwirrt mit der Anzahl der Angelhaken beim Grundangeln.
    Es heißt ja nur 1 Haken beim Stippfischen und Grundangeln.
    aber das steht im Gesetz:

    § 15

    Angelgeräte

    (1) 1Die Angel (Anbißstelle und Schnur mit oder ohne Rute) darf höchstens zwei Anbißstellen (Angelhaken) haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen; Kunstköder und Systeme gelten als eine Anbissstelle.

    Ich verstehe nicht. Sind nun doch 2 Haken erlaubt oder wie?

    Danke im vorraus

    18.06.22 15:40 3
  • Profilbild FischerRuss

    ich sollte dazu sagen. Es geht um Bayern

    18.06.22 15:41 1
  • Unbekannt

    Ich glaube das gilt nur für Systeme wie Paternoster oder wie das heißt und so ähnliches

    Hab noch nie ein wobbler gesehen mit nur einem Haken oder Drilling

    18.06.22 15:51 1
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  • Profilbild FischerRuss

    ja mir geht es eher um das Grundangeln. mit Futterkorb und natürlichem Köder. Ich kann aus dem Gesetz nicht rauslesen, dass es verboten sei

    18.06.22 15:53 0
  • Profilbild FischerRuss

    Ich habe halt Angst 2 Haken an die stipproute anzubinden.

    18.06.22 15:53 1
  • Unbekannt

    Solange von der hauptschnur keine zweite Schnur ab geht wo noch ein Haken dran ist müsste das erlaubt sein meiner Meinung nach auch in Bayern ob wohl die noch strenger als in nrw sind

    18.06.22 15:57 0
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  • Unbekannt

    Ach du möchtest zwei einzelne Haken an einer Rute binden um zwei Fische gleichzeitig zu fangen

    Ne das darf man nicht

    18.06.22 15:59 3
  • Unbekannt

    Es wäre schön, wenn du mal die Quelle für den Paragraphen nennst? Bei uns zum Beispiel ist bei einer Friedfischangel nur ein Einfachhaken erlaubt. Bei einer Raubfischangel, welche ja auch auf Grund mit Köderfisch liegen kann,. bis zu 3 Haken (auch drei Drillinge).

    18.06.22 16:14 0
  • Profilbild FischerRuss

    hier die Quelle.
    link15

    aber wo steht denn jetzt dass man das nicht darf? ich meine was für einen Sinn hat es sonst 2 Haken an eine Schnur zu binden.
    Ich würde halt gerne wissen wo steht dass das verboten ist

    18.06.22 16:25 0
  • Unbekannt

    Und das sagt sogar die Fischereiverordnung aus Bayern dazu:

    § 16
    Angelfischerei
    (1) Die Handangel darf höchstens fünf Anbissstellen, d.h. Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken, haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen.

    Somit gemäß Fischereiverordnung sogar bis zu fünf Anbissstellen möglich.

    18.06.22 16:27 2
  • Profilbild FischerRuss

    danke für die Infos auf jeden Fall. aber darf ich nur 2 haken an meine popup boilie montage binden oder nicht

    18.06.22 16:28 0
  • Unbekannt

    Ich habe die Quelle gefunden. Das ist die

    Bodenseefischereiverordnung – BoFiV

    von der du redest. Die greift aber nicht in Augsburg und Umgebung, sondern nur auf dem Bodensee.

    18.06.22 16:34 0
  • Unbekannt

    Firestorm Aber an 1 Köder die Haken oder nicht ?

    Man könnte ja zb drei gummifische an einer Schnur binden dann hat man 3 Haken werfe ich damit in ein barsch Schwarm fange ich 100pro 2 oder sogar 3 auf einmal 🤣 ich werde da gerade nicht schlau draus

    18.06.22 16:36 0
  • Unbekannt

    Die Frage ist hier, unter was ein Boilie zählt? Künstlich? Natürlich? Ich würde beides mit Nein beantworten und somit ist nur ein Haken erlaubt. Schreibe doch mal die zuständigen Stellen dazu an.

    18.06.22 16:38 0
  • Profilbild FischerRuss

    wenn ich nun 2 Haken habe mit jeweils tauwurm habe ich 2 Natur Köder. Diese unklare Formulierung der Gesetze nervt so hart. vor allem hängt am Ende alles davon ab wie der Beaufsichtiger vom Gewässer es interpretiert oder was "üblich" ist. da zahlt man so viel Geld für alles und am Ende hängt es an der Interpretation irgendeines Menschen

    18.06.22 17:23 0
  • Unbekannt

    Also, gemäß Fischereiverordnung Bayern ist es erlaubt und somit klar formuliert. Also 5 Haken und z.B. 5 Würmer sind OK. Am Bodensee halt nur 2.
    Was die Gewässerordnung aussagt, ist noch einmal eine ganz andere Geschichte. Wenn es dort andere Regelungen gibt, sind diese natürlich zu beachten. Und ein Kontrolleur kann auch nur das kontrollieren, war irgendwo niedergeschrieben ist.

    Hier ist es noch einmal erläutert. 5 Gummifische mit jeweils einem Haken sind in Bayern an einer Angel link nur kein Mensch.

    link106

    18.06.22 17:40 0
  • Unbekannt

    Wenn zu den Anbisstellen, in deinem Erlaubnisschein keine "Extra-Regeln" aufgeführt sind, ist es genau, wie von Firestorm beschrieben.
    (ft stehen Zusätze im Erlaubnisschein z.B. mit Hegenen die fünf Anbisstellen haben, darf nur mit einer Rute gefischt werden, bei drei Anbisstellen, mit zwei Ruten. Nur so als Beispiel.

    18.06.22 19:57 0
  • Profilbild C.A.

    Frag doch am besten bei der Fischereibehörde nach,dann bist du auf der sicheren Seite. Immer noch besser als ein Bußgeld zu kassieren.

    18.06.22 21:45 0
  • Profilbild ATRiot01

    Kenne eigentlich kein Gewässer in Bayern, Ba-Wü oder NRW wo mich das jeweilige Landesfischereirecht jucken täte.
    Sämtliche Reglungen die für mich dort relevant sind klärt die jeweilige Gewässerordnung!
    Die hält sich immer im Rahmen des Landesfischereirechts, sagt mir aber was ich explizit am jeweiligen Gewässer darf und was nicht.
    Als Beispiel wirst du in ganz NRW kein Gewässer finden in dem die erlaubte Rutenzahl nicht geregelt wird. Ob 2,3 oder sogar 4 liegt ganz im Ermessen des jeweiligen Fischereirechtsinhabers, das Landesfischereirecht gibt keine Begrenzung vor.
    An einem eigenen See könnte man hier theoretisch mit 36 oder mehr Ruten Fischen.😂
    Ähnliches wird recht sicher für deine Gewässer in Bayern gelten…. Kann mich zumindest an keine Tageskarte dort erinnern in der nicht auf eine Anbissstelle je Rute hingewiesen wurde, einzige Ausnahme war das Hegenenangeln.
    Nur falls in der Gewässerordung KEINE Reglung dazu getroffen wurde gilt das Landesfischereirecht, was das dazu sagt wurde oben bereits erläutert.

    18.06.22 23:55 0
  • Unbekannt

    @ATRiot01: Dann muss das aber etwas her sein mit Bayern bei dir. Ein Wobblerit 3 Drillingen hat jetzt in Bayern auch 3 Anbissstellen. Wenn nur eine pro Angel in der Gewässerordnung erlaubt ist, darfst du auch nur noch einen Drilling am Kunstköder haben. Da wäre bei großen Ködern irgendwie blöd.

    19.06.22 09:36 0
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