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  • Profilbild Steve Oh

    Hallo zusammen,

    Situation: Ich habe meinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, werde aber gelegentlich noch nach Deutschland reisen um Familien und Freunde zu besuchen und würde das auch gerne mit einer Runde Angeln verbinden.

    Problem: mein Fischereischein läuft Ende des Jahres ab und muss verlängert werden.

    Frage: welche Behörde verlängert mir den? Schließlich ist ohne deutschen Wohnsitz niemand mehr für mich offiziell zuständig. Und geht das überhaupt?

    Ich freue mich auf die Antworten. Vllt ist/war jemand in derselben Situation. Besten Dank im Voraus!

    Grüße, Münch

    18.09.22 06:15 1
  • Profilbild Han82

    Die Frage ist, in welchem Land hast du jetzt deinen Wohnsitz und gibt es dort fischereischeine? sowie, wo in deutschland willst du den angeln?

    18.09.22 06:21 1
  • Profilbild Steve Oh

    Wohne nun in der Schweiz. Dort gibt es zum einen Fischereischeine, die eine Prüfung benötigen. Zum anderen gibt es das sogenannte Freiangelrecht, was dir die Ausübung der Fischerei unter bestimmten Eingrenzungen (z.B. nur eine Rute, kein Widerhaken etc.) ermöglicht.

    In Deutschland würde ich gerne in NRW gehen, zumal ich dort Vereinsmitglied bin. Aber gehe auch gerne außerhalb NRW.

    18.09.22 06:27 0
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  • Unbekannt

    Das ist doch ganz einfach. Rufe bei der zuständigen Stelle (Gemeinde) an, die dir den Fischereischein damals ausgestellt bzw. verlängert hat. Die sollte dir diese Frage auch RECHTSSICHER beantworten können. Angeln ist eh Ländersache und somit musst du auch in jedem Bundesland schauen, wie dort die Regelung für "Ausländer" ist.
    Ansonsten besteht die Möglichkeit den Fischereischein in der Schweiz neu zu machen, weil der zumindest in NRW anerkannt wird. Diese Information findest du im Fischereigesetz von NRW. In einem anderen Bundesland kann es aber schon wieder eine andere Regelung geben.

    18.09.22 07:24 3
  • Profilbild ZanderGummi

    Wäre interessant, wie sich das dann am Ende regelt.
    Würde es als ziemlich absurd empfinden, wenn mein aktueller Wohnsitz dazu führen würde, dass ich eine neue Prüfung ablegen müsste. Aber wundern würde es mich auch nicht...

    Man hätte eine "Grauzone" nutzen können, indem man vor dem Umzug für mehrere Jahre im Voraus die Marke holt. Das funktioniert zumindest bei uns. Dann wäre alles andere danach auch leicht, aber als "rechtssicher" würde ich das nicht bezeichnen, nur das System ausgedribbelt... 😁

    18.09.22 08:27 2
  • Profilbild Barsch1605

    Super interessant dein Fall. Wenn man ein bissl googelt und in anderen Foren liest, dann scheinst du da in eine Art Grauzone zu fallen, die vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurde. Sehr skurril was da zum Teil von den Behörden kommt. Wäre echt spannend zu erfahren, was letztlich bei dir dann raus kommt.

    18.09.22 10:50 2
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  • Profilbild Steve Oh

    Werde sicherlich für alle Interessierten ein Update schicken, sobald es etwas gibt.

    Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist es wirklich nicht gesetzlich geregelt. Ich bin gespannt, ob die Behörden das final klären können, gehe nach meinen Erfahrungen aber nicht davon aus, dass der zusätzliche Aufwand investiert wird.

    18.09.22 11:19 0
  • Unbekannt

    Fakt ist, dass man auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands, in ein anderes Bundesland, immer seinen Fischereischein umschreiben lassen muss. Somit muss der Fischereischein mit dem Wohnort des jeweiligen Bundeslandes überein stimmen. Ggf. gibt es halt eine gewisse zeitliche Frist. Somit hätte eine rechtzeitige Verlängerung hier sicherlich auch nichts gebracht, da du der Wohnort ja nicht mehr mit dem Fischereischein überein stimmt.

    Wie ist denn die Regelung in der Schweiz? Wird der Deutsche Fischereischein dort anerkannt? Vielleicht kannst du den ja dort umschreiben lassen. Ansonsten wie gesagt bei der zuständigen Behörde anrufen.

    18.09.22 11:35 1
  • Profilbild Barsch1605

    Alles korrekt was du sagst Firestorm. Aber das löst sein Problem ja nicht. Er bekommt den SaNa in der Schweiz mit seinem Fischereischein.

    Das Problem ist Folgendes wenn ich es richtig verstanden habe:

    Der Fischereischein ist abgelaufen und somit bekommt er auch keine Tageskarten mehr.

    Die Behörden in NRW sind nicht mehr zuständig für ihn und verlängern dementsprechend den Schein nicht.

    Er bekommt zwar den Schweizer Sachkundenachweis, hat aber mit seiner deutschen Staatsangehörigkeit keine Chance auf den Tourischein, soweit es den in NRW gibt.

    Ne echt knifflige Situation.

    18.09.22 12:32 0
  • Unbekannt

    Nein, der Fischereischein läuft erst ab. Wie gesagt, er soll einfach bei den Behörden anrufen und nachfragen.

    Ich Deutschland bekommst du auch als Deutscher den Touristen-Fischereischein, wenn es den halt in dem Bundesland gibt. In NRW gibt es das aber nicht. Dort gibt es den Jahresfischereischein, aber dafür erfüllt er auch nicht die Vorraussetzungen. Wir können hier also noch lange in die Glaskugel schauen und wenn keiner das mal in NRW "durchmachen" musste, kommen wir nicht weiter. Das Thema ist aber Interessant.

    18.09.22 13:18 2
  • Profilbild Steve Oh

    Also kleiner Zwischenstand: Die Stadt/ Gemeinde konnte mir nicht weiterhelfen, da sie rechtlich nicht sicher waren. Somit wurde ich weitergeleitet zur unteren Fischereibehörde des Kreises. Dort ebenfalls keine rechtssichere Auskunft möglich, da vermutlich ein Ausnahmefall vorliegt. Habe ja bereits beschrieben, dass der Fall im Gesetzbuch nicht auffindbar ist. Sie gehen jetzt jedenfalls nochmal eine Ebene weiter und versuchen den Fall zu klären bzw. eine Lösung zu finden. Bin gespannt und werde euch informieren.

    24.09.22 07:47 2
  • Unbekannt

    Ich bin gespannt.
    Am Ende ist aber nun einmal der Wohnsitz entscheidend und der ist nicht mehr in dem Bundesland. Wenn ich innerhalb von Deutschland umziehe, verliert mein Fischereischein ja auch seine Gültigkeit bzw. nach einem gewissen Zeitraum. Normalerweise sollte der also schon mit dem Umzug nicht mehr gültig gewesen sein, ohne das der abgelaufen ist Somit zählst du jetzt Fischereirechtlich als Ausländer und musst diese Regeln in diesemn Bundesland beachten. Am Ende musst du als bestimmt einen Fischereischein aus der Schweiz vorlegen.

    24.09.22 11:18 0
  • Profilbild Steve Oh

    Update: die Fischereibehörde hat mir nach mehreren Wochen mitgeteilt, dass sie nicht zuständig sind sondern die Gemeinde. Die sagen natürlich auch, dass sie offiziell nicht zuständig sind, daher ist die nächste Station das Bundesverwaltungsamt.

    11.10.22 06:36 0
  • Profilbild Steve Oh

    Die Alternative ist übrigens, dass ich meinen Schein in der Schweiz gegen den sogenannten Schweizer Sachkundenachweis tausche. Dies ist ohne Prüfung möglich, da ich die Tauglichkeit durch meinen aktuellen Schein nachweise. Kostenpunkt 25 CHF. Vllt sollte ich mir die weitere Zeit und den Ärger einfach sparen und das machen. Den deutschen Ausweis sollte ich in jedem Falle behalten, falls ich zu einem späteren Zeitpunkt doch einmal wieder wohnhaft werde…wer weiß, ob hier ein Rücktausch möglich ist.

    11.10.22 06:44 0
  • Profilbild Barsch1605

    Danke fürs Update. Tut mir echt leid, dass du dieses Heckmeck hast. Hoffe du findest eine adäquate Lösung ✌️

    11.10.22 11:09 0
  • Unbekannt

    Wie ich es ja schon vermutet habe. Du hast deinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und somit ist dafür keiner in Deutschland (in deinem Bundesland) mehr zuständig. Und die Zeit und den Ärger kannst du dir sparen. Hole dir den Schweizer Schein, solange dein Fischereischein noch gültig ist. Und wenn du wieder nach Deutschland ziehst, lässt du deinen Fischereischein wieder verlängern.

    11.10.22 19:00 0
  • Profilbild Steve Oh

    Ich gehe auch davon aus, dass ich es so machen werde. Laut Google gibt es beim BAV niemanden der direkt dafür verantwortlich ist und somit sicherlich auch nicht sein will. Ich denke das wäre nicht der letzte Gang und ich spare mir das. Werde nun noch einmal bei der Gemeinde zwecks Sondergenehmigung (Mitglied im ortsansässigen Verein etc) Anfragen, ansonsten gibt es den SaNa in der Schweiz.

    12.10.22 06:46 0
  • Unbekannt

    Das Fischereigesetz ist ein Gesetz des Bundeslandes und da kann deine Gemeinde auch nichts machen. Oder wie stellst du dir eine Sondergenehmigung vor? Auch die Gemeinde muss sich an das Fischereigesetz halten. Da wird dir auch keiner weiterhelfen können und wollen. Alleine halt schon, weil niemand die Berechtigung dazu hat.

    12.10.22 16:21 0
  • Profilbild Phil We

    Bei uns gehst auf die Gemeinde / Stadt und lässt den staatlichen Fischereischein einfach verlängern. 10 Jahre für knapp 90€! Da frägt auch keiner nach Wohnort oder sonst was. Die setzen ihren Stempel, unterzeichnen und lassen dich direkt bezahlen. Voraussetzung ist, dass dein Schein nicht bereits voll ist. Bei uns kannst den Schein lösen und 3x mal verlängern (= 40 Jahre). Ich würde das so link hast ja den fachlichen Nachweis, dass du berechtigt bist.

    Ich habe meinen Schein auch zum SaNa umschreiben lassen. Mega unkompliziert. Dazu benötigst auch keinen Wohnsitz in der Schweiz.

    Wo bist den hingezogen und versuchst nun dein Glück? Alles gute bei der neuen Herausforderung und natürlich Petri

    14.10.22 10:44 0
  • Unbekannt

    @Phil We: Das mag ja bei dir alles so sein. ABER Angeln ist Ländersache (Bundesland) und somit kannst du nicht von Bundesland A auf Bundesland B schließen. Und jedes Bundesland hat auch einen anderen Fischereischein. Somit ist es schon, dass er bei euch für 10 Jahre 90 Euro kostet, aber hilft einem aus einem anderen Bundesland auch nicht weiter. Bei uns ist der z.B. auf Lebenszeit und muss nie verlängert werden. Und er war ja auch schon auf seiner Gemeinde und die sagen, dass sie nicht mehr zuständig sind. Sind sie ja auch nicht, wenn man nicht mehr dort wohnt.

    14.10.22 11:17 0
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