Beiträge

  • Profilbild DrSchneider

    Liebe Angelkollegen,die Überschrift sollte die Frage eigentlich schon erklären. Für Infos wäre ich sehr dankbar!

    02.02.23 12:38 0
  • Profilbild DrSchneider

    Es handelt sich um den Rhein!

    02.02.23 12:38 0
  • Profilbild Pikemonster

    Servus! Soweit ich mich erinnere gilt es von Januar bis 1. Mai, also während der Hechtschonzeit. Alle Kunstköder die, auch wenn nur aus Versehen, einen Hecht fangen können sind verboten. Also ist Würmchen baden angesagt 😆

    02.02.23 12:42 0
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  • Profilbild PietPike

    ja das nervt mich jetzt schon...😰

    02.02.23 12:44 0
  • Profilbild T-F-T.Jeffrey-Zepf

    Ich weiß das man kleine aber wirklich ganz kleine gummi und jigspiner für barsch verwenden darf sagt auch der angel Laden in Frankreich

    02.02.23 13:39 0
  • Unbekannt

    Einfach hier erkundigen

    link

    02.02.23 14:04 0
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  • Profilbild DrSchneider

    Vielen Dank an alle. Wir bleiben in Deutschland,da haben wir noch 2 Wochen 😉

    02.02.23 14:17 0
  • Unbekannt

    In Frankreich darf während der Schonzeit des Hechtes kein Kunstköder verwendet werden.
    Nichteinmal ein Wurm am DS-,Carolina,Texas- oder sonst irgend einem link jede Art von aktivem Angeln.
    Woher ich das weiss?
    Ich wurde kontrolliert und darauf hingewiesen das Angeln einzustellen als ich mit Dropshot und Tauwurm gefischt habe und freundlicher Weise hat der Kontrolleur es bei einer Mahnung belassen.

    05.02.23 21:58 0
  • Profilbild Esplendida

    Ist eigentlich logisch, da Wurm aktiv geführt eben auch den „Jagdreflex“ auslöst, allein durch die Art der Bewegung.
    Aber Ansitz hat auch seinen Reiz.

    Was die Schonzeit betrifft, so hat die in Breisach bereits am 1. Februar begonnen – hier gelten verschärfte Schonzeiten. Burkheim oder Hartheim geht noch bis zum 15. Februar.

    05.02.23 23:35 0
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