Ohne vispas mit vispasinhaber auf Raubfisch?
guten Abend liebe Leute und Petrijünger meine Frage an euch und vllt kann mir jemand eine genaue Antwort geben. mein Sohnemann ist 11 Jahre und wird dieses Jahr noch 12. ich hatte ihn schon mehrmals mitgehabt zum Angeln, allerdings nur auf Karpfen und method feedern. dieses Wochenende wollte ich los auf Hecht und evtl barsch. darf ich ihn mitnehmen sodass er auch auf Raubfisch angeln darf? ich habe schon im Netz geguckt und da finde ich keine genaue Antwort ob er er selber aktiv mit angeln darf oder nicht. finde nur die Antwort das er selbstständig alleine ab 14 Jahren auf Raubfisch angeln darf, aber nicht darunter mit Begleitung. ich habe den vispas schon fast 10 Jahre aber erst seit letzten Jahr auf Raubfisch. wer kann es mir genau beantworten? mit 11 Jahren zusammen mit Erwachsenen vispasinhaber auf Raubfisch, ja oder nein?
Ich glaube, es ist noch etwas anders, als du schreibst. (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar): "Kinder bis 14 Jahre können mit maximal einer Rute stets kostenlos mit einem VISpas-Inhaber mitangeln." Einzelheiten zu Kindern auf der Website von Sportvisunie (Niederländisch).
danke für die Antwort auch 100% ig sicher das er dann mit mir zusammen aktiv auf Raubfisch angeln darf? sodass mein Sohn auch mit angeln kann?
Ich habe dir ein Originalzitat von der Vispas-Seite in deutscher Sprache rausgesucht, das ist schon mal was und mehr, als du vorher hattest. Das ist aber (wohl) "nur" eine Zusammenfassung in deutscher Sprache,. Wie ich geschrieben habe: Die genauen Einzelheiten der Regelungen zu Kindern, auch zum JeugdVisPas, findest du dann in niederländischer Sprache auf der Seite der Sportvisunie. Wenn du wirklich "100 %" Sicherheit erlangen möchtest, schlage ich vor, dass du an der genannten Stelle dann selber weiter recherchierst (insbesondere sinnvoll, sofern du Niederländisch lesen kannst) oder bei der Sportvisunie (Zusammenschluß bzw. Nachfolger von Sportviisserij Nederland und weiterer Verbände) anrufst, freundlich nachfragst und dir die Rechtslage erklären und am besten noch per Mail bestätigen lässt (sicher findest du dort jemanden, der dazu in Deutsch oder Englisch bereit ist). Um "100 %" Sicherheit sollte sich immer derjenige kümmern, der mit dem Kind angeln möchte, finde ich. Andere denkbare Wege zu "100 %" Sicherheit: Rechtsgutachten eines niederländischen Rechtsanwalts zur Fischereigesetgebung (Visserijwet), schriftliche Anfrage beim niederländischen Wirtschaftsministerium, das wohl für Fischerei zuständig ist.....
Moin Benny, Wie Volga schon geschrieben hast wird es am besten sein du versuchst mal telefonisch nachzufragen. Ich hab dort auch mal angerufen und die sind sehr freundlich und haben in meinem Fall auch deutsch gesprochen. Ich habe damals sogar noch ein Erklärvideo zu meinem Sachverhalt per Mail bekommen. Wenn wir dir hier schreiben dass das klar geht mit deinem Sohn und der Kontrolleur in NL sieht das vor Ort anders, wirds schwierig. 🤔
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