
Ammersee Uferangeln / Watangeln Verbotszonen
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BergseeBazi
Hi zusammen,
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Auf der Angelkarte für den Ammersee liest sich diese Aussage: „An öffentlichen Badestellen ist die Fischerei ganzjährig untersagt.“
Auf welche Orte trifft das denn nun wirklich zu und wie relevant für das Ufer/Watangeln? Wie ist denn eine „öffentliche Badestelle“ definiert?
Ebenfalls würde mich interessieren ob es südlich der Seepromenade in Herrsching (südlicher Teil der Herrschinger Bucht) bis Aidenried Uferstellen gibt an denen Uferangeln verboten ist, und das aber nicht direkt ersichtlich ist (ausgenommen: auf Privatstegen, Naturschutzgebiet Ammersee-Südufer, in der Ammer)?
Würde mich über eine Einordnung und Aufklärung sehr freuen damit ich beruhigt ans Wasser kann, danke euch!
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