Beiträge

  • Profilbild GüntherThePenguin

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach Regelungen für die maximal zulässige Anzahl von Anbissstellen in Hessen. Konkret würde ich gernde statt einem Dropshot blei einen Gummifisch mit Jighaken montieren. Habe im Kopf, das wäre verboten.

    Im Erlaubnisschein steht hierzu nichts.

    Gesucht habe ich nach Regelungen im Hessischen Fischereigesetz und in der hessischen Fischereiverordnung. Hier konnte ich aber nichts finden.

    Könnt ihr mir hier auf die Sprünge helfen? Am liebsten unter Nennung der konkreten Vorschrift?

    Danke schonmal für eure Hilfe!

    15.09.22 10:15 0
  • Profilbild Nachizzle

    Kommt glaube ich auf das Gewässer drauf an, meistens steht dann auf der gewässerordnung wie viele anbisstellen erlaubt sind pro Angel.

    15.09.22 10:39 1
  • Profilbild GüntherThePenguin

    Die Vorgaben für das einzelne Gewässer gehen natürlich vor, sofern sie strenger sind als die gesetzlichen Regelungen.

    Ich dachte aber, das wäre auch irgendwo auf Landesebene geregelt.

    15.09.22 11:08 0
  • Werbung
  • Profilbild Nachizzle

    Also ich habe im hessischen fischereigesetz nichts gefunden.

    15.09.22 11:16 1
  • Profilbild GüntherThePenguin

    und ich in der hessischen Fischereiverordnung ebenfalls nichts. Vielleicht ist es einfach nicht gesetzlich geregelt und am Ende zählt nur die Gewässerordnung

    15.09.22 11:46 0
  • Profilbild Erlkönig1988

    Eine sehr interessante Frage 🤔
    Also speziell für den Edersee steht im Erlaubnisschein drin "nur eine Anbissstelle".
    Im HFischG und der HFischV konnte ich dazu aber auch weiter nichts finden...

    15.09.22 13:42 1
  • Werbung
  • Profilbild Erlkönig1988

    @Firestorm: liest du mit?
    Falls ja: du findest so nen scheiß doch immer 😀

    15.09.22 13:42 1
  • Unbekannt

    Also scheinbar ist nichts in Hessen geregelt. Und selbst wenn, würde eh die jeweilige Gewässerordnung drüber stehen. Somit muss man immer das aus der Gewässerordnung nehmen. Gibt es auch dort keine Regelung ist es halt nicht geregelt und somit quasi "alles" erlaubt.

    15.09.22 17:10 3
  • Profilbild Erlkönig1988

    Der Fachanwalt für Fischereiangelegenheiten hat gesprochen 😀
    Damit ist der Weg für dich wohl frei Günther...

    15.09.22 17:14 3
  • Profilbild GüntherThePenguin

    @Firestorm Stimme dem mit dem drüberstehen der Gewässerordnung nur dann zu, wenn die Grwässerordnung strenger ist. Wenn das Gesetz strenger ist, gilt das Gesetz außer das Gesetz sieht explizit die Möglichkeit der Regelung in der Gewässerordnung vor.

    15.09.22 17:43 0
  • Profilbild GüntherThePenguin

    Danke euch allen fürs nachschauen. Dann ist es wohl i Hessen allgemein erlaubt.

    15.09.22 17:44 0
  • Unbekannt

    @ Erlkönig 1988: Danke für die Blumen, aber das bin ich nicht. Ich weiß auch nicht alles und übernehme hier auch keine Garantie für meine Aussagen. Normalerweise belege ich diese ja auch, aber hier findet man scheinbar nichts. Und somit sieht es so aus, dass "alles" erlaubt ist.

    @GüntherThePenguin: Also ich gehe ja immer davon aus, dass eine Gewässerordnung sich auch an die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Möglichkeiten der Ausnahmen hält. Der Fischereiberechtigte (Ersteller der Gewässerordnung) muss sich ja daran halten. Steht in der Gewässerordnung eine Regelung, die eine gesetzliche Regelung lockert, muss diese natürlich vorher bei der zuständigen Behörde beantragt worden und genehmigt worden sein. Z.B. kann ja auch ein Mindestmaß oder eine Schonzeit ausgesetzt werden, wenn es gute Gründe dafür gibt und diese genehmigt sind.
    Man kann auch von keinem Angler erwarten, dass er jede Gewässerordnung hinterfragt. Und bei einer Kontrolle kennen die Kontrolleure die Gewässerordnung ja auch. Somit ist meine Aussage schon richtig. Das Gesetz gibt dem Rahmen von und nach oben, aber auch nach unten (auf Antrag) ist möglich. Der Gesetzgeber muss nur zustimmen.

    15.09.22 18:26 2
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler