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Torsten Brand

Hallo Freunde,

ich habe meine Angelschein seit kurzem in der Tasche. Verein bin ich auch schon eingetreten. Nun meine vllt blöde Frage. Ich fahre im Juni nach Bayern. Darf ich da auch angeln mit meiner Erlaubniskarte für Sachsen Anhalt oder brauche ich da unten eine separate Fischereierlaubnis? Falls ja, wo kann man die denn erwerben?

Danke euch schonmal
Petri

vor 2 Stunden
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Crazy Chatter

Fischereischein ja, Abgabemarke nein, Gewässerkarte nein

vor 5 Stunden
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Luziferian

in Deutschland ist Fischereirecht leider überall Ländersache. dein Angelschein/Fischereischein wird überall akzeptiert. in der Regel musst du dir als Erweiterung für jedes andere Bundesland eine Fischereiabgabemarke besorgen - am einfachsten oft wenn du vor Ort bist in einem Angelladen. erst dann bist du berechtigt dir in dem Bundesland Fischereierlaubnisscheine für Gewässer zu kaufen

vor 5 Stunden
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Andreas Brucklacher

Dein Fischereischein ermöglicht es Dir Gastkarten zu erwerben. Guck mal bei hejfish, fiskaho, angelroute, .. einen Gewässerpool wie im Osten gibt es hier nicht

vor 5 Stunden
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EsoxLucius80

Du kannst mit einem legal erworbenen Angelschein der in Deutschland ausgestellt wurde an jedem Gewässer Angeln wo es Tageskarten gibt ! Und es erlaubt ist ! Vorherige Infos einzuholen ist wichtig weil je nach Bundesland und Verein immer wieder Unterschiede entstehen!

vor 5 Stunden
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Carpytän

die frage hast du dir doch schon selbst beantwortet, erlaubniskarte Sachsen anhalt = erlaubniskarte Sachsen anhalt

Du möchtest in Bayern angeln , ergo wird die gelbe Karte aus Sachsen anhalt nicht in Bayern Gültigkeit haben, somit wirst du dir ne Tages oder wochenkarte in Bayern holen müssen, sofern diese für dein wunschgewässer auch ausgegeben wird

vor 3 Stunden
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Housemeister

@Luziferian Abgabemarke ist nicht in jedem Bundesland erforderlich. In den allermeisten Fällen reicht eine einfache Gastkarte (Fischereierlaubnis).

vor 3 Stunden
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Barsch1605

Hallo Torsten.

Wenn du deinen Fischereischein in Sachsen Anhalt gemacht hast und dort die Fischereiabgabe gezahlt hast, dann hast du erstmal die Grundvoraussetzung für die Fischerei erfüllt. Um jetzt in Bayern angeln zu können, musst du keine erneute Fischereiabgabe zahlen. Allerdings musst du für das jeweilige Gewässer einen Erlaubnisschein erwerben. Es gibt allerdings nicht für jedes Gewässer Erlaubnisscheine, da viele Gewässer vereinsintern sind.

An welchem Gewässer möchtest du denn Fischen gehen? Vllt. kann dir die Schwarmintelligenz des Forums dann die jeweiligen Kontaktdaten übermitteln, wo du die Erlaubnis bekommst.

LG

vor 2 Stunden
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