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  • Profilbild lcrm

    Hallo miteinander,
    In dem letzten Wochen und Monaten habe ich eine kleine Odyssey mit der nachfolgenden Frage verbracht - vielleicht hat ja hier jemand eine Idee:
    Etwas abseits meiner Heimatstadt habe ich einen Bach gefunden. Schönes Gewässer, ca. 3m breit und ganzjährig Wasser führend. Kurzum - ich würde ihn gerne beangeln.
    Aber wie sieht es nun mit dem Fischereirecht aus?
    Der Bach gehört nicht zu unserem Verein, also habe ich mich im Januar an den nächstgelegenen ASV gewand. Nach einiger Zeit kam eine simple Antwort - sinngemäß:
    "Ist nicht von uns, keine Ahnung. Frag mal bei Landesfischereiverband nach!"
    Also habe ich mich an den LFV gewandt - der Mitarbeiter war jedoch im Urlaub. Nach einiger Wartezeit dann die erlösende Antwort:
    "Also das Gewässer ist uns nicht bekannt, es liegen keine Unterlagen vor. Wenden Sie sich doch an die "Untere Fischereiaufsichtsbehörde des Kreises X".
    Voller Tatendrang habe ich mich also im nächsten Schritt an den Mitarbeiter der ... ach, ihr wisst schon.
    Jedenfalls kam schon knapp einen Monat später die ausführliche Antwort:
    "Für das Gewässer sind wir nicht zuständig. Dazu müssen Sie sich an den Kollegen in der "Unteren Fischereiaufsichtsbehörde des Kreises Y" wenden.
    Langsam fühle ich mich wie Asterix im Haus der Irren ...
    Die Anfrage beim Kreis Y war dann übrigens vergleichsweise erheiternd:
    "Dazu kann ich leider nichts sagen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Fischereigenossenschafft des Gewässers!"
    Unerklärlicherweise hat der kleine Bach allerdings keine Fischereigenossenschafft.
    Daraufhin riet man mir, doch einfach den Eigentümer des Baches direkt zu fragen, ob dort geangelt werden darf.
    Auf die Frage wer denn der Eigentümer sei gab es die tolle Antwort:
    "Das darf ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht mitteilen!"

    Inzwischen sind über vier Monate vergangen und ich bin keinen Schritt weiter, eher 6 zurück.
    Also ... Vielleicht habt ihr ja einen Tipp?
    Ich möchte doch einfach nur angeln gehen ...

    13.05.20 21:08 5
  • Unbekannt

    Können wir morgen Abend mal drüber reden. Vielleicht hab ich da eine Idee.

    13.05.20 21:39 1
  • Profilbild Palino

    "Das darf ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht mitteilen!"

    Das hatte ich Mal mit einem gefundenen Wohnungsschlüssel, als ich mich an den Hersteller Wand.

    Ich verstehe nicht warum man nicht erstmal anonym Vermitteln kann und um Rückruf bitten kann. Stellen sich heute aber auch alle an....

    13.05.20 21:46 1
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  • Profilbild Esox Hunter 100

    Häng einfach mal die Angel ohneHaken und Köder rein...😜
    Wirst sehen wie schnell der Besitzer informiert wird und sich zeigt😃

    13.05.20 21:57 4
  • Profilbild Homestarrunner

    In welchem Bundesland liegt denn der Bach?

    14.05.20 03:37 1
  • Profilbild lcrm

    Moin,
    @ #m1chelson Schicke dir gleich ne PM
    @Palino die Aussage war auch ziemlich frustrierend. Freundlicherweise hab ich aber den Tipp bekommen es könnte sich um einen "Adeligen Großbesitzer" handeln. Das wäre bei uns in der Gegend dann vermutlich die "Familie Salm"
    @Esox Hunter die Idee lag mir garnicht so fern. Schnur ohne Haken auswerfen und mal schauen, welcher Grundbesitzer anbeisst. Angeln kann dannn ja keiner vorwerfen, ist schließlich ohne Haken ☺
    @Homestarrunner der Bsch liegt am Niederrhein in NRW

    14.05.20 04:04 0
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  • Profilbild Declan Mulqeen

    "Angeln kann dannn ja keiner vorwerfen, " Da wäre ich vorsichtig. Du wirst mit Angelgerät und typischem Angelverhalten am Gewässer angetroffen. Mehr braucht ein Richter wohl kaum, um den Vorwurf für zutreffend zu halten. das heisst, es gibt "keinen begründeten Zweife".
    Ansonsten käme auch jeder Schwarzangler davon, wenn er beim Herannahen eines Kontrolleurs die Schnur an der Rolle abschneidet oder das Vorfach geschickt abreisst.

    14.05.20 08:28 1
  • Profilbild lcrm

    Schätze ich muss meinen Sarkasmus besser kennzeichnen 😅
    Also nein, am Schein liegt mir was, habe daher keine Not sowas zu provozieren. Und da die Geschichte nun ja schon einige Monate läuft ist auch die Eile langsam weg.
    Wäre halt dennoch schön, eine brauchbarr Lösung zu finden

    14.05.20 08:32 1
  • Profilbild Declan Mulqeen

    Habe einen ähnlichen Thread in einem anderen Forum verfolgt. Es scheint in der Tat sehe schwer bis unmöglich zu sein, den Inhaber des Fischereirechts (in dem Fall wohl der Grundeigentümer) zu ermitteln. Die verschärften Datenschutzgesetze verhindern das. Aber selbst wenn es dir gelingt, hat der Inhaber wahrscheinlich kein Interesse, Erlaubnisscheine auszustellen.

    14.05.20 08:52 0
  • Profilbild lcrm

    Bin ich der einzige der das echt traurig findet?

    Meinetwegen muss es ja kein eloquierter Erlaubnisschein sein. Ein "Alles klar, geh euhig fischen. Danke nochmal für die Flasche Wein!" würde mir ja vollkommen reichen

    14.05.20 08:55 2
  • Profilbild Zeti

    Mit ner mündlichen Zusage wäre ich vorsichtig, denke das sich die Polizei damit nicht zufrieden gibt.
    In Bayern muss der Eigentümer das angeln beaufsichtigen wenn er keine Erlaubnisscheine austeilt, und dann maximal 3Angler.

    14.05.20 09:35 0
  • Profilbild Leonardo Wernecke

    @Icrm Nein du findest das nicht als einziger traurig. Keine Sorge 😅
    Mir geht es quasi genauso aber weil ich mir sowas schon gedacht habe das das ein ewiges Projekt werden würde hab ich es gleich gelassen😂😂

    14.05.20 10:04 0
  • Profilbild Zeti

    Nur mal so ne Idee von mir. Frag doch mal Beim Vermessunsamt nach dem Eigentümer, und gauckel denn vor du hättest Interesse dieses oder ein Nachbargrundstück zu erwerben.

    14.05.20 14:07 2
  • Profilbild lcrm

    @Zeti Wenn er doch die Polizei ruft möchte ich aber meinen Wein zurück! Oh ja! 😁 Die Sache mit dem Vermessubgsamt wäre ja auch noch ne Idee. Ich mag ja Beamte ... Wobei die vermutlich wieder auf Datenschutz verweisen -.-
    @Leonardo Wernecke offensichtlich besutzt du eine gewisse Weisheit um die ich dich beneide. Aber vielleicht macht mal jemand ne App für sowas?

    14.05.20 14:10 0
  • Profilbild Zeti

    @lcrm Hast nicht zufällig nen Beamten in der Verwandtschaft?
    Die ham dann oft Einblick in so Sachen 😉

    14.05.20 18:23 0
  • Profilbild Leonardo Wernecke

    In Niedersachsen zumindest wird von den Vermessungsstellen auch auf Datenschutz verwiesen kann ich leider nur mitteilen..

    14.05.20 18:25 0
  • Profilbild lcrm

    Zum Glück ... äh... leider nicht 😁
    Oder gibt es Ämter bei denen man offiziell solche Grundbesitzer erfragen kann?

    14.05.20 18:26 0
  • Profilbild Tommyvomdorf

    Es hilft immer die Bauern im Umkreis zu fragen, die wissen sowas meistens. So ist es zumindest im ländlichen bereich. Viel Glück weiterhin

    14.05.20 19:44 0
  • Profilbild Klassisch angeln

    Wessen Jagdrevier ist das. Der Pächter wird wohl sein Revier kennen.

    14.05.20 21:23 0
  • Profilbild lcrm

    @Tommyvomdorf Den Ansatz habe ich mal angefangen, hatte bei zwei Gebäuden in der Ungebung geklingelt. Leider waren beides keine Landwirte und konnten keine Auskunft geben. Den zuständigen Landwirt habe ich noch nicht gefunden
    @Klassisch angeln die Idee gefällt mir. Jäger sind meist sehr gut vernetzt und einen habe ich auch im Bekanntenkreis, der sogar in dieser Gegend jagd. Das versuche ich direkt mal.

    15.05.20 04:41 1
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