Frage an alle Dresdner (Sachsen)
Kleine Frage zur kirgrube Pratschwitz auf angelatlas steht keine Technischen Hilfsmittel gehört darunter auch Bisanzeiger oder hauptsächlich Echos und Futterbotte
Und natürlich frohes neues Jahr nachträglich mit viel Fisch und Petri heil
Was steht denn konkret auf der Fischereierlaubnisschein? Wenn das da nicht präziser steht, wirst du vermutlich am Montag nicht um einen Anruf herum kommen...
Petri. Die elektronischen Bissanzeiger sind generell erlaubt. Gemeint sind diese Futterboote.
Auf welchem Erlaubnis schein
Bloomsmith das ist ein allgemeines Angelgewässer. Da Reicht die Mitgliedschaft im AVS. Du darfst dort nicht Anfüttern und kein Futterboote benutzen. Auch mußt Du die Sperrzone beachten
Egal, wie es organisiert ist, du musst einen Erlaubnisschein haben (und sei es von einem Verband). Zu dem gehört auch eine Gewässerordnung, in der muss es ja drin stehen.
Angelschein und alles drum und ran habe ich angle mittlerweile seit 4 Jahren
Für Personen welche nicht Mitglied im AVS. sind Gastkarten gibt es nicht. Und die Erlaubnis hast Du Automatisch mit der Mitgliedschaft im Verband. Du mußt Dich lediglich mit der Gewässernummer im Fangbuch eintragen. Die Gewässerordnung mußt Du generell mitführen. Das hast Du mit dem Angelatlas. Es. ist nur Ratsahm sich über regionale Besonderheiten im Angelatlas zu informieren
Da gehe ich natürlich von aus. Meine Frage war die nach der genauen Formulierung der Regeln/Gewässerordnung.
Ja aber da stande es nicht heraus drinnen
da bitte
Und dieses Verbot wird an anderer Stelle des Angelatlas nicht näher ausgeführt? Das wäre dann ein echtes Defizit des Atlas. Was Biber1 schreibt klingt absolut plausibel, wirklich sicher sein kannst du aber nur, wenn du konkret beim Verband nachfragst. Im Falle einer Kontrolle könntest du halt schlecht sagen, dass dir das in einem Forum so erzählt wurde.
sowas zbsp, Drohnen sind auch verboten, das sollte man den Youtube Stars auch mal jemand mitteilen.
Leute, Leute ihr müsst langsam mal unterscheiden können zwischen Verband und Verein. Also es gibt einen Dachverband, das ist der Landesverband Sächsischer Angler (LVSA). Dann gibt es in Sachsen 3 Regionalvereine 1. AV Elbflorenz, 2. AV Leipzig und 3. AV Südsachsen/Mulde. So, in diesen 3 Vereinen sind unzählige kleine Vereine eingegliedert z.B. gehört der AV Angelspezi XXL zum AV Elbflorenz. Wenn Du in einem dieser Vereine organisiert bist, kann man über diesen seine Jahresangelberechtigung erwerben mit der man in ganz Sachsen, bis auf wenige Ausnahmen, angeln kann. Wenn man nicht in einem der vielen Vereine organisiert ist, kann man lediglich ein Tages - oder Wochenkarte holen. Nur die Mitgliedschaft im LVSA reicht nicht, um eine Jahresangelberechtigung zu erwerben man in einem der Vereine organisiert sein.
das grösste Problem in Sachsen ist, das viele Regeln (wie hier) nicht näher in der App beschrieben sind sondern entweder mühsam im revosax oder in der anglerzeitung nachgeschlagen werden müssen, auf der anderen Seite ist es gut , weil man sich mit dem regelwerk ausführlich beschäftigen muss
Aber um unserem TE weiter zu helfen: Wir sind uns schon einig, dass der Fischereiberechtigte (ob Verein, Verband oder Privatperson) unter Berücksichtigung des Landesfischereirechts die Gewässerordnung festlegt, an die sich dann der Besitzer eines Fischereierlaubnisscheins halten muss?
Natürlich besteht da Einigkeit, nur ist die gwo in diesem Fall nicht wirklich hilfreich. Zumindest sorgt sie dafür, das man sich mit den Regularien ausführlich beschäftigen muss, so umständlich das auch ist . Aber ein Telefonat mit dem betreuenden Verein sollte hier auf kurzem weg Klarheit schaffen. Sachsen ist halt sehr speziell im regelwerk und das wird jedes Jahr komplizierter
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