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  • Profilbild .~Devin~.

    Hätte da mal eine Frage! Unzwar darf man mit jemanden angeln der einen angelschein besitzt wenn man selber keinen hat oder nicht?

    18.08.22 19:03 0
  • Profilbild Samoht1

    Darfst du Auto fahren wen du keinen aber dein Beifahrer einen Führerschein hat?

    18.08.22 19:05 5
  • Unbekannt

    Als erstes wäre mal das Bundesland und das Alter der Person interessant. Du bist 14 und kommst aus Hessen, also:
    Zitat:

    "Die einzige Möglichkeit, um angeln zu können, ohne einen Angelschein in Hessen mitzuführen, ist, wenn Sie als Helfer einer Person fungieren, die im Besitz des Fischereischeins ist. Diese Person muss volljährig sein und darf den Fischfang mittels einer Handangel betreiben. Auch Kinder bis zum 10. Geburtstag können von einer erfahrenen Person mit einem Angelschein aus Hessen eingelernt werden. Kinder zwischen 10 und 15 können auch einen eigenen Jugendfischereischein erwerben."

    18.08.22 19:07 0
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  • Profilbild Jörg Hase

    Kurz und knapp. NEIN. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Ausnahme z. B. für Begleitpersonen von Personen mit Schwerbehindertenausweis.

    18.08.22 19:08 1
  • Profilbild .~Devin~.

    Ok danke für Euer Feedback

    18.08.22 19:09 0
  • Unbekannt

    @Jörg Hase: Doch die gibt es in Hessen:

    "2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen. Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden."

    18.08.22 19:18 0
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  • Profilbild Jörg Hase

    Schade dass, das nicht überall gilt Firestorm. Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. Ich komme aber aus Rheinland-Pfalz. Muss man in Hessen als Begleitung auch eine kostenpflichtige ewässerkarte?

    18.08.22 19:18 0
  • Profilbild Jörg Hase

    GEWÄSSERKARTE meine ich.

    18.08.22 19:19 0
  • Profilbild Jörg Hase

    Muss die helfende Person auch einen kostenpflichtigen Gewässerschein haben oder ist die Begleitperson frei wie ich das von Kino, öffentlichen Museen etc kenne?

    18.08.22 19:22 0
  • Unbekannt

    Nein, braucht man nicht.

    "3) Unterstützende Personen nach § 25 Abs. 2 bedürfen keines Fischereierlaubnisscheins."

    18.08.22 19:23 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.08.22 19:23 0
  • Unbekannt

    Steht übrigens alles im Fischereigesetz von Hessen.

    18.08.22 19:24 0
  • Profilbild Jörg Hase

    Ich meinte die Gebühr die für ein Gewässer erhoben wird.

    18.08.22 19:25 0
  • Unbekannt

    Die Gebühr ist ja der Preis des Fischereierlaubnisschein (Gewässerkarte).Da die unterstützende Person die nicht braucht, braucht sie natürlich auch nichts bezahlen.

    18.08.22 19:30 0
  • Profilbild Jörg Hase

    In Rheinland-Pfalz braucht man neben dem Fischereierlaubnisschein, den man bekommt wenn man dir Prüfung bestanden hat noch einen Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer, dass man beangeln will, genannt Gewässerschein.

    18.08.22 19:47 0
  • Unbekannt

    Du bringst da was durcheinander.
    Der Fischereischein ist der Schein, den man nach der Prüfung bekommt. Da sollte auch Fischereischein drauf stehen.
    Der Fischereierlaubnisschein ist der Gewässerschein bzw. die Gewässerkarte und NICHT der Fischereischein.

    18.08.22 19:56 0
  • Profilbild Jörg Hase

    Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. Kann passieren. Benötigt man in Hessen als Begleitperson nun einen Gewässerschein oder nicht?

    18.08.22 19:59 0
  • Unbekannt

    Was war denn jetzt genau an dieser Nachricht oben nicht zu verstehen?

    "Nein, braucht man nicht.

    "3) Unterstützende Personen nach § 25 Abs. 2 bedürfen keines Fischereierlaubnisscheins.""

    Fischereierlaubnisschein = Gewässerschein= Gebühr die für ein Gewässer erhoben wird

    NEIN, dass braucht die unterstützende Person nicht!!!!!!!!!!!!
    Steht auch alle im Fischereigesetz, habe ich auch geschrieben, und kann man auch selber nachlesen.

    19.08.22 04:01 1
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