Krakower Untersee als LAV MV Mitglied
Beiträge
-
Daroka
Hallo MV-Gemeinde,
0
ich bin Mitglied in einem Verein in MV und auch Mitglied im LAV-MV. Leider finde ich keine eindeutige Info, ob ich durch meine Mitgliedschaft im LAV-MV auch am/auf dem Krakower Untersee angeln darf.
Weiß das einer von Euch?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Daniel -
Unbekannt
Schaue doch einfach ins Gewässerverzeichnis vom LAVM. Ist das Gewässer dort nicht aufgeführt, darst du da auch nicht Angeln. So einfach ist das.
0 -
Unbekannt
Und ich habe diese Info sofort über Google gefunden. Wonach bzw. wie hast du denn geschaut?
0 -
Werbung
-
Daroka
Hi Firestorm, ja das habe ich auch gefunden. Hier ist aber nicht ersichtlich, welche Regeln dann gelten.
0
-Darf man nur vom Ufer angeln?
-Darf man mit dem Boot angeln?
-usw. -
Unbekannt
Sorry, aber manchmal fühle ich mich hier verar....! Oben fragst du danach, ob du als LAVM Mitglied dort Angeln darfst. Und jetzt hier, nach irgendwelchen Regeln. Dann schreibe das doch gleich.
0
Wenn das Gewässer zum LAVM gehört, ist die Gewässerordnung des LAVM entscheidend. Da das Gewässer aber NICHT zum LAVM gehört, sind die Bestimmungen des Fischereiberechtigten zu beachten, der dir die benötigte Angelkarte verkauft. Und diese habe ich innerhalb einer Minute mittels Google gefunden. Und zur Not kann man bei den Müritz Fischern!!! auch anrufen.
Ist doch alles ganz einfach. -
Daroka
Sehr nett! Tatsächlich habe ich genau diese Informationen auch bereits gefunden, aber leider habe ich dort keine eindeutigen Bestimmungen für LAV-MV-Mitglieder herauslesen können.
0
Ich bin nicht blöd, Firestorm. Ich habe mich tatsächlich selbst vorher bereits damit auseinandergesetzt. Ich habe die Frage diesen Post hier an andere Mitglieder bzw. die MV-Gemeinde gestellt. Es zwingt Dich niemand krampfhaft auf Posts zu antworten. Wenn deine einzige Motivation darin liegt andere Menschen für blöd zu verkaufen, gibt das dafür sicher geeignetere Plattformen als "Ale Angeln".
Du hast selbst hier nichtmal einen einzigen Fang gepostet, weil Du andere an deinem Hobby und deinen Fängen nicht teilhaben lassen willst, aber pickst Dir dann dann Posts raus, die Du nicht beantwortest, sondern Ratschläge verteilst. Dafür ist das hier nicht gedacht.
-
Werbung
-
Unbekannt
Nochmal, dass Gewässer gehört NICHT dem LAV. Somit kannst du da auch keine eindeutigen Bestimmungen finden. Warum auch? Das Gewässer gehört den Müritz-Fischern. Somit musst du auf die Seite der Müritz Fischer gehen und dir dort die Bestimmungen anschauen.
0
Hier findest du das Gewässer.
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Aber du bist ja nicht blöd und warst ja schon selber auf deren Seite. Trotzdem hier auch noch die Angelregeln.
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Aber die kennst du ja auch. Und Fragen über Gewässer die nicht zu deinem Verband gehören bringen halt nichts. Wäre ja noch Schreiner, wenn der LAV über Gewässer bestimmt die ihm nicht gehören.
Und ich verkaufe dich nicht für blöd. Aber ein bisschen Eigeninitiative kann nicht Schaden und hilft dir auch in der Zukunft weiter, wenn du wieder ein Gewässer suchst In meiner ersten Nachricht habe ich dir auch alle nötigen Hinweise dazu gegeben. Aber du bist dann plötzlich mit was ganz anderem um die Ecke gekommen.
Zum Thema Fang einstellen.
1.Ich mache das nicht, weil ich es nicht nötig habe hier meine Fänge einzustellen. Warum sollte ich auch andere an meinen Fänge teilhaben? Was habe ich davon? Nichts!!! Davon geht mir echt keiner ab. Und ich muss auch nicht noch mehr Angler an "meine" Gewässer locken. Davon geht es den Fischen auch nicht besser. Ganz im Gegenteil sogar.
2. Muss man einen Fisch, den man wieder zurück setzt, unverzüglich wieder frei lassen. Somit ist gesetzlich gesehen überhaupt kein Zeitfenster für ein Foto, wenn man alleine Angelt. (Paragraph 1 Tierschutzgesetz)
Und tote Fische muss ich auch nicht fotografieren. ICH finde es nicht schön tote Tiere hier zu zeigen. Somit lasse ich das einfach.
Aber du kannst das natürlich gerne machen. -
Unbekannt
Schreiner = schöner
0 -
Daroka
okay, fahren wir uns beide Mal wieder runter. denke wir haben uns hier wohl beide etwas aufgeheizt.
0
ich formulierte meine Frage mal eindeutig.
1. Laut der Internetseite des LAV-MV sollte es mit einer ordnungsgemäßen Mitgliedschaft im LAV-MV gestattet sein am Krakower See zu angeln.
2. Auf der Internetseite der Müritz Fischer wird dies nur in einem einzigen Satz erwähnt: "Mit LAV-Angelberechtigungen ist ausschließlich das Angeln vom verankerten Boot gestattet."
Nun meine expliziten Frage:
Benötige ich hier eine gesonderte Angelberechtigung des LAV?
Weichen noch weitere Bestimmungen ab gegenüber der Angelkarte der Fischerei Müritz Plau GmbH?