Leipzig - Fischfang in und an Fischwegen.
Da ich hier wiederholt Fangbilder aus Leipzig in der Nähe von Fischtreppe sehe muss ich das Thema mal aufgreifen. § 10 Abs. 2 SächsFischVO regelt - In einem Umkreis von 30 m der Ein- und Ausstiege von Fischwegen ist jede Art des Fischfangs verboten. Maßgeblich für den Vollzug des § 10 Abs. 2 SächsFischVO sind wasserbedeckte Kreisflächenteile mit einem Radius von 30 Metern, deren Mittelpunkte sich am Einstieg und am Ausstieg des Fischweges befinden. Innerhalb dieser Flächen dürfen keine Anbiss-Stellen im Rahmen der Angelfischerei und sonstige Fischfanggeräte ausgebracht werden. Unter Punkt 36 Fischfang in und an Fischwegen kann man es hier nachlesen: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) oder ihr ruft beim Geschäftsführer des AVL Friedrich Rcihter an 03 41 / 65 23 57 10 Der Verstoß kann zum Entzug des Fischereischein führen.
Vorallem in Markleeberg ist das extrem
Sollte mehr Kontrollen geben
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