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  • Profilbild Fuerstenwalder

    Hallo zusammen,
    darf man in Brandenburgs DAV-Gewässern mit treibenden Schlauchboot vertical und gleichzeitig Spinnangeln? Und/oder gilt Treiben schon als Schleppangeln,, was ja grundsätzlich verboten ist.
    Vorab vielen Dank für Eure Meinungen.

    30.09.20 10:00 2
  • Profilbild thiston

    natürlich geht das

    30.09.20 10:20 2
  • Profilbild Alex Möhring

    Bin der Meinung Anker ist Pflicht oder e Motor

    30.09.20 10:24 0
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  • Profilbild Christian Kahle

    Schleppangeln ist in Brandenburg schonmal nicht grundsätzlich verboten. Zumindest nicht auf LAVB-Gewässern.

    30.09.20 11:47 1
  • Unbekannt

    Hallo, hast du dir schon einmal die Gewässerordnung vom LAVB durchgelesen? Wenn ja, verstehe ich die Frage nicht wirklich, da dort deine Fragen ALLE beantwortet werden.

    Und für alle anderen:
    link besteht KEINE Pflicht ein Boot zu Ankern, wenn man in LAVB Gewässern angelt. Vielleicht gibt es vereinzelte Ausnahmen für bestimmte Gewässer, aber kein generelles Verbot.
    2. Ist auch das Schleppangeln NICHT generell verboten. Verboten ist das Schleppangeln unter Segel bzw. unter Nutzung eines Motors. Wenn ich meine Ruder benutze ist es ERLAUBT.
    3. Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Somit darf ich auch nur eine Spinnangel nutzen und z.B. keine zweite "tote" Verticalrute. Treiben bzw. Schleppangeln spielt dort keine Rolle.

    Quelle: Gewässerordnung LAVB!!!
    Und diese sollte man sich vor dem Angeln einmal durchlesen, wenn man in den Gewässern Angeln darf und möchte.😉

    Petri Heil

    30.09.20 12:00 4
  • Profilbild Christian Kahle

    Immer wieder: Der Einäugige fragt, der Blinde antwortet. 🤣

    30.09.20 12:03 2
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  • Unbekannt

    Ja, ich finde das aber immer sehr erschreckend.
    Beim LAVB ist es nun wirklich sehr sehr einfach. Ich gehe auf die Seite vom Verband und öffne die Gewässerordnung. Dort steht im Prinzip alles drin und danach sollte es auch keine Fragen mehr geben. Und trotzdem gibt es dann noch solche Fragen und noch viel schlimmer solche falschen Antworten.
    Ist auch nicht böse gemeint, aber mehr kann der Verband nun wirklich nicht machen.

    Naja, es wurde geholfen und somit sollte das geklärt sein. Und der Hinweis auf die Gewässerordnung hilft ja für die Zukunft weiter.

    30.09.20 12:12 0
  • Profilbild Christian Kahle

    Der Verband bekommt doch aber so fürstliche Gelder von uns, dass er doch locker Kundenbetreuer und Auswurfhelfer bereitstellen könnte! 🤣

    30.09.20 12:14 0
  • Unbekannt

    Fürstlich? Ich zahle 57 Euro im Jahr. Wenn ich sehe was in anderen Bundesländern bezahlt wird und wie wenig Gewässerfläche ist oft dafür nutzen kann, finde ich 57 Euro sehr sehr günstig.

    Auswurfhelfer finde ich gut. Ich setze mich dann daneben und wenn ein Fisch angebissen hat, übernehme ich den Drill.🤔

    30.09.20 12:17 1
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