Begleitperson beim Angeln
Hi, vllt kennt sich ja jemand damit aus. Kann man einen Kollegen mit zum angeln nehmen der keinen Angelschein hat und dem man die zweite Angel die man am Gewässer nutzen dürfte übergibt? Gewässer Weser Bereich 37194/34399 falls sich jemand auskennt. Vielleicht gibt es aber auch eine allgemeine Regelung.
Keine Ahnung
Hi. Er darf die Angel zwar halten, aber sobald ein Fisch ins Spiel kommt muss er dir die Rute zurückgeben. Also keinen Feindkontakt. So ist es zumindest in Sachsen Anhalt. Sonnige Grüße 🖖
Bei uns in Bayern ist das auch so
Weserbereich keine Ahnung. In NRW darf man das nicht (nur Kinder ohne Jugendfischereischen mit Ausmahmen). Am Forellensee ist das kein Problem sofern keine Angelprüfung verlangt wird.
Ich bin auch an der Weser am angeln. Und bei einer Kontrolle, würdest Du Probleme bekommen. Zum Einem, da Du nicht belegen könntest, dass der Mitangler nicht aktiv angelt und Du Ihn nur die Rute halten lässt. Zum anderen darf nur der Besitzer des Fischereischeins die Angeln bedienen, außer bei unter 14Jährigen Jungfischern die in der Vorbereitung zum Fischereischein sind. Ich würde Dir davon abraten oder bei dem Verband für den Weserteil nachfragen.
Soweit ich weiß braucht man einen Roten angelschein denn kann man aber soweit ich weiß einfach beantragen
bei uns an der trave darf man das nicht hab schon mal ärger gehabt weil mein kumpel neben mir saß und ne schnurperücke von der rolle gepult hat die rute war nicht einsatz bereit und trotzdem hat der nette mann von der wasserschutzpolizei über ne halbe stunde rumgepöbeld und diskutiert letztendlich hat er festgestellt das er an der stelle gar nicht vom boot an land kommt und hat es dann doch sein lassen ich würde einen tourischein holen den bekommt hier auch jeder ohne eine prüfung abgelegt zu haben
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Reden wir hier von Niedersachsen? In Niedersachsen reicht der Personalausweis aus und man braucht keinen Fischereischein. Jeder der aber eine Angel in der Hand hat und dit Aktiv Angelt, braucht die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, also die Gewässererlaubnis. Wenn dein Kollege diese Erlaubnis nicht hat, darf er auch keine Angel in der Hand haben und Angeln.
Ja genau, Niedersachsen. Ich habe eine schein, da war die Frage was wäre wenn ein Kollege mit an die Weser kommt und meine zweite Angel die ich sogesehen nutzen darf nehmen würde.
Habe ich doch beantwortet. Der Fischereischein ist total egal, da man den in Niedersachsen eh nicht braucht. Dein Kollege braucht aber die Gewässererlaubnis. Die braucht immer jeder der 🎣. Und die kann man nicht "Teilen".
@Hecht666, das ist doch wieder eine Rechtsfrage, sollten wir da nicht Sargon von Akkad hinzuziehen? 😁😁😁
Gute Idee. Mit seinem Fachwissen ist nur er der richtige Mann dafür.
Ein Auszug aus der Gewässerordnung somit kann dein Kumpel dich gerne begleiten aber Angeln darf er nicht
Genau. Und selbst wenn er nur eine einsatzbereite Angel in der Hand hält, könnte es schon Probleme geben. Aber in Niedersachsen ist es doch kein Problem. Soll er sich eine Gewässerkarte holen und gut ist. Der Fischereischein braucht er ja gemäß Gesetz nicht.
ich bin einen von denen gewesen die früher mit gegangen ist, ich habe dann keine Angel angefasst, nicht Mal beim Laden geholfen, wenn das nicht richtig geregelt ist willst du die Person in die Dreck ziehen um darüber dann eine Entscheidung zu bekommen, deshalb, deswegen haben ich den Kurs besucht, sicherlich ist man er neue, und probiert alles Mal so aus, selbst ich haben bemerkt das andere einmal einen Blick auf das Angelzeug und sehen ob du einen Kurs besucht hast, es ist besser das die Person dann selbst einen Kurs besucht, die finden doch derzeit statt,
Und wieder einmal hat Sargon von Akkad das Problem gelöst 👌🏼
Genau so sehe ich das auch.
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