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  • Profilbild KB76

    Hallo zusammen,

    Ich wurde heute von jemanden angesprochen als ich mit dem Belly Boot in der Unterhavel unterwegs war. Der Herr meinte er sei Fischereiaufseher und sagte mir, dass man mein gesamtes Equipment einkassieren, eine Strafe von bis zu 50 k Euro erfordern und ein lebenslanges Angelverbot verhängen könnte.

    Der Grund sei folgender Satz auf der Angelkarte: Geangelt werden darf nur vol befestigten Wasserfahrzeug?

    Hab mitär zwar nach der Aussage direkt ein Anker gekauft, aber muss ich das nervige Teil wirklich immer mit mit schleppen?

    LG

    22.10.22 21:22 0
  • Unbekannt

    Also in meiner Angelkarte geht klar hervor, Das du nzr vom verankerten Fahrzeug aus angeln darfst. Dazu zählen Bellys und auch Luftmatratzen. Achtung, das gilt aber nach meiner Kenntnis nur auf Gewässern der Fischer. in Wassern des LavB könntest du theoretisch auch mit dem Ruderboot schleppen, wenn du es denn befahren darfst.

    22.10.22 21:28 2
  • Unbekannt

    Hat er sich als Aufseher such ausgewiesen oder nur gesagt das er einer ist? Sekbst die Marke allein ist nichts sagend. Ich hsb schon mehrere solcher Typen abtreten lassen.

    22.10.22 21:30 1
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  • Profilbild KB76

    Ich habe die Person nicht aufgefordert, sich auszuweisen, da mir die Stelle auf der Angelkarte gezeigt wurde wo es draufsteht. Ich hatte leider angenommen, dass das Belly nicht als Wasserfahrzeug eingestuft wird, da nach vielen Foren dieser als Schwimmhilfe betitelt wird. Echt schade das man ständig mit dem Anker hantieren muss :(

    Da ich im Berliner Unterhavel angeln gehe, denke ich nicht dass es zum LavB gehört.

    22.10.22 22:03 0
  • Unbekannt

    Na gut, Wie es in Berlin geregelt ist, weiß ich nicht. Bei uns hier rund um Brandenburg an der Havel, wird daa von den Fischern so gefordert und ist explizit auf den Karten aufgeführt.

    23.10.22 02:08 0
  • Profilbild Kayakfly

    in Berlin ist es auch nur vom verankertem Boot/Belly Boot etc erlaubt
    ansonsten wenn es auf der Karte steht ist es leider so und du musst ankern
    wie vorher erwähnt auf LAVB Gewässer und im Allgemeinen in Brandenburg erlaubt mit Muskelkraft auch zu schleppen, außer es ist extra auf der Karte vermerkt (im Gesetz oder Verordnung steht schleppen ist unter Segel und Motor nicht erlaubt, bin selbst mit dem Kayak unterwegs und hatte schon einige Diskussionen)
    ansonsten schau mal es gibt super leichte Anker mit nur 0,7 kg, der reicht eigentlich (hab so einen kleinen bei OBI gekauft fürs SUP Board wenn ich mal schnell Fliegenfischen will und etwas weiter raus will)

    23.10.22 04:34 2
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  • Profilbild Kayakfly

    aber denk beim Anker daran man befestigt ihn am unteren Ende und am oberen Teil eine Sollbruchstelle, sonst bekommst du ihn nicht mehr los wenn er sich mal unter Steinen oder hier in der Stadtspree am Müll verhakt hat

    23.10.22 04:36 2
  • Unbekannt

    Ist ja bereits alles geschrieben. Aber das er dir alles einziehen darf und du lebenslanges Angelverbot verhängen kann ist totaler Blödsinn. Auch das kann ER dir keine Strafe bis 50k verhängen und einfordern. Das kann nur eine Behörde und dann auch nach einem richtigen Verfahren. Und bestimmt nicht wegen einem nicht verankerten Boot. Ich hätte mir alles vom dem Typen zeigen lassen und mir alles notiert. Dann hätte ich eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" geschrieben. Auch ein Fischereiaufseher hat sich an gewisse Dinge zu halten. Und Blödsinn zu erzählen zählt nicht dazu.

    23.10.22 06:32 10
  • Unbekannt

    Naja, wenn der nur einen auf wichtig macht und dummes Zeug daher redet ist es mir egal, so lange er mir nicht ans Knie pisst.
    Am Ende muß der Threadersteller ja froh sein, dass er auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wurde, ohne dass was passiert ist.

    Das mit der "Schwimmhilfe" habe ich auch schon oft gelesen aber da brauche ich bei mir in der Gegend auch niemanden zu kommen, um mich um ein Bootsangelverboot oder ähnliches drum herum zu reden.
    Es wäre mir auch nicht damit geholfen, wenn ich vor Gericht Recht bekommen würde und das Jahr drauf, bekomme ich dann keine Jahreskarte mehr, aus irgend welchen seltsamen Gründen.
    Oder ich darf weiterhin fischen und jeder zweite sieht mich schief an - hat mich auf dem kicker - ich werde jedesmal drei mal kontrolliert oder ich verliere aus irgendwelchen Gründen meine Bootsgenehmigung usw.
    Da muß man sich genau überlegen, ob es einen Streit wert ist!

    Zumindest bei uns in Bayern sind - das Angeln an sich - die Mitgliedschaft in einem Verein mit bestimmten Gewässern - Bootsgenehmigungen usw. alles Privilegien, die einem jederzeit genommen werden können.

    23.10.22 08:42 1
  • Unbekannt

    Na ihr in Bayern verbrennt ja auch noch Hexen, oder doch nicht? 🤣
    Kleiner böser Scherz.

    23.10.22 09:30 4
  • Unbekannt

    😅😅😅
    "Livescope" ist so ein Hexenwerk und wird in Bayern nach und nach - rundherum verboten. 👹👺👹👽👽👽
    Bald darf der Fliegenfischer nicht mehr ins Wasser schauen, weil er einen Fisch sehen könnte oder die Polbrille wird verboten. 😂😎

    23.10.22 09:49 3
  • Unbekannt

    Das nimmt man doch zum Navigieren. Bei uns Echos zum Fische finden generell verboten. Aber zum Kanten und Struckturen suchen können die nichts sagen.

    23.10.22 11:03 1
  • Profilbild HarryHirsch85

    Das ist halt alles je nach Region unterschiedlich. Muss man sich halt vorher informieren.
    Teilweise ist das auch richtig schlecht geregelt und so bescheiden ausformuliert dass auch Kontrollöre da nicht richtig durchblicken.

    Bei uns in Sachsen zählt das Belly auch als Schwimmhilfe, allerdings darf man es dennoch nur dort benutzen wo Bootnutzung gestattet ist und man darf nur damit angeln wenn Bootsangeln gestattet ist. Da das nicht schon verwirrend genug ist darf man auf der einen Seite nur vom verankertem Boot angeln, es sei denn Schleppen ist erlaubt, und dann muss man nicht ankern und darf sich auch treiben lassen und angeln.

    Es gibt sogar einen See der ist zu 50% für die Bootsnutzung gesperrt, allerdings befindet sich in diesem Bereich die Slippanlage. 🤣

    Oder im Atlas ausgewiesene Slippanlage die aber einem Bootsverein gehört und nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden kann.

    Zurück zum Thema.
    ich persönlich habe und nutze auch einen kleinen Anker. Der wiegt nicht viel und funktioniert prima. Finde das persönlich angenehmer wenn ich einen scheinbar vielversprechenden Spot gefunden habe und so an der Stelle gehalten werde. Da kann ich mich mehr aufs Angeln konzertieren und muss nicht 4 Dinge gleichzeitig machen. Allerdings brauch das auch etwas Übung. Wenn Strömung oder Wind ins Spiel kommt muss man wissen wie man sich dazu positioniert. Ansonsten kann es sein dass man sich dauernd vom Spot weg dreht und man ihn nicht vor sich hat, sondern im Rücken. Das ist dann auch nervig wenn man dauernd gegen diese Drehung ankämpfen muss.

    23.10.22 11:03 1
  • Profilbild KB76

    Stellungnahme der WSP dazu:

    "Sollten Sie von dem nicht motorisierten BellyBoat aus angeln, muss dieses ankern, da das Angeln sonst unter den Begriff Angeln durch Treibenlassen oder Schleppangeln fällt, was für Sie strafbar wäre."

    06.11.22 11:30 1
  • Unbekannt

    Und was ist wenn da ein E-Motor dran hängt? Dann muss man doch auch Ankern. Somit spielt motorisiert oder nicht keine Rolle.

    06.11.22 11:41 0
  • Profilbild KB76

    Genau so ist es, sie haben sich bei der Antwort auf meinen Fall bezogen.

    06.11.22 11:47 0
  • Profilbild Blocky

    Da du in Berlin nicht schleppen darfst und dazu auch das driften zählt musst du zwangsweise auch mit dem Bellyboot ankern. Ob die Regel fürs Belly Boot Sinn macht kann man sich jetzt natürlich drüber streiten aber ob du nun den Anker wirklich auf dem Boden des Gewässers hast oder knapp dadrüber kann nun auch keiner nachvollziehen.😉 Sobald du allerdings etwas mehr Wind hast bringt dir ein 0,7er Anker auch nichts mehr. Und wer dir versucht so ans Bein zu pissen ist entweder kein Fischereiaufseher oder sollte das ganz schnell aberkannt bekommen.
    Bundesländer in denen das Schleppen erlaubt ist fallen mir jetzt spontan ein: Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein
    Petri

    07.11.22 16:28 0
  • Profilbild oggyloc

    Auszug aus der Gewässerverordnung Sachsen Anhalt: Wasserfahrzeuge müssen (außer beim Spinn-, Hegene- und Schleppangeln) bei
    allen Angelarten verankert sein, die Verankerungen sind nach dem Angeln wieder
    zu entfernen

    07.11.22 18:55 0
  • Unbekannt

    @Blocky: Das hat Normalfall nichts mit dem Bundesland zu tun, außer es gibt ein Verbot im Fischereigesetz bzw. in der Fischereiverordnung. Im Normalfall legt der Fischereiberechtigte so ein Verbot fest bzw. es gibt ein Verbot der zuständigen Behörde, welche für das Gewässer zuständig ist.
    In Brandenburg darf man z.B. auf der Havel auch nur vom "festgemachten" Boot aus Angeln. Und aus meiner Sicht macht es auch durchaus Sinn. Auf der Havel ist im Normalfall starker Schiffsverkehr und somit ist ein unaufmerksamer Angler der da durch die Gegend treibt schon sehr gefährlich. Auf den Gewässern des LAVB darf man im Normalfall aber vom nicht verankerten Boot 🎣, wenn halt Boote/Schwimmhilfen erlaubt sind. Die Regelung dazu findet man in der Gewässerordnung des LAVB.
    Und so ist es auch in Mecklenburg Vorpommern. Dort darf man pauschal auch nicht auf allen Gewässern ohne Angeln 🎣. Auch hier muss man die jeweilige Gewässerordnung lesen.

    07.11.22 19:00 0
  • Profilbild Blocky

    Ich hab nochmal nachgeschaut und spreche jetzt nur für Berlin. Laut der Berliner Landesfischereiordnung ist es nicht erlaubt hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen. Und soweit ich weiß bedeutet das, dass in sämtlichen Gewässern ohne Ausnahmen das Schleppen verboten ist. Auch wenn der Fischereiberechtigte es anders möchte steht die Landesfischereiordnung nunmal über den Gewässerordnungen. Ob jetzt hier zum schleppen auch das driften zählt, frag mich nicht ich weiß es nicht.😂

    07.11.22 20:07 0
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