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  • Profilbild kamilpolako

    Hallo zusammen!

    Ich wollte mich mal erkundigen, da ich im Internet nichts gefunden habe, was dagegen spricht, aber auch nicht wo es zugelassen ist.

    Es geht um ein Schlauchboot mit einem E-Motor… darf man in Berlin und Brandenburg allgemein sich ein Schlauchboot mit E-Motor mitzunehmen und einfach mal damit losfahren und vom Boot aus angeln?

    Wenn jemand mir helfen konnte, oder einen link schicken konnte, wo es festgehalten ist wäre ich mega dankbar!

    Lg
    Kamil

    24.08.23 19:11 0
  • Profilbild ZanderGummi

    Das steht in der jeweiligen Gewässerordnung, erstens ob das Angeln vom Boot zulässig ist und zweitens ob ein E-Motor erlaubt ist.
    Kannst du auf den Angelkarten einsehen oder z.B. für die jeweiligen Gewässer mal bei hejfish gucken, da kann man die Infos zu vielen Gewässern online einsehen.

    Einfach fahren darfst du definitiv nicht, immer vorher checken!

    24.08.23 19:30 1
  • Profilbild Falk Schröder

    Je nachdem auf welchem Gewässer du unterwegs bist ist bei „richtiger“ Schiffsfahrt auf dem Gewässer glaube ich auch eine Kennzeichnung Pflicht.
    Habe ich zumindest mal in einer Reportage gesehen.

    24.08.23 19:59 0
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  • Profilbild Palino

    Es gibt von der Berliner WSP einen Flyer da steht einiges beschrieben.
    Ich meine es war wie folgt, kann sich aber mittlerweile durch Zuwachs der e-Motoren auch geändert haben:

    Bis 3PS
    - das Boot braucht einen gut lesbaren Namen in einer Mindestgröße ( ich glaube es waren 10cm )
    - das Boot braucht innen Name und Adresse des Eigners


    Ab 3PS
    - Entsprechende Zulassung und Kennzeichen, dann ist oben genanntes auch nur noch optional.

    25.08.23 07:26 0
  • Profilbild Palino

    Schau mal hier unter „Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen“



    link

    25.08.23 07:32 0
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