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  • Profilbild Damian76

    Hi zusammen,

    Ich spiele schon länger mit dem Gedanken mir ein Belly zuzulegen. Mein Problem ist, dass die meisten Gewässer meines Vereins ein Verbot für Boote haben. Soweit ich weiß zählen Belly Boote aber als schwimmhilfe und nicht als Boot. Was meint ihr dazu?

    Danke schonmal!

    25.06.21 21:46 0
  • Profilbild Y0da

    Richtig

    25.06.21 23:23 0
  • Profilbild Steven Carle

    Kommt auf das Bundesland und den Fischereiberechtigten an sowie den Wortlaut der Gewässerordnung.

    Belly boate können keiner deutschen Bootsklasse zugeordnet werden. Aber die Auslegung ist dennoch oft eine andere. Wenn auch Schwimmhilfen, Sitzboote oder Wanderboote verboten sind, zählen Bellys in jedem Fall dazu

    26.06.21 00:35 3
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  • Profilbild Damian76

    Danke für eure Antworten! @Steven Carle es steht drin:"Einschränkungen: Keine Boote"

    26.06.21 03:40 0
  • Profilbild pezmuc

    Bei uns im Verein sind damit alle Boote gemeint also auch belly Boote und Sup

    26.06.21 07:59 2
  • Profilbild Taxiiiii

    in Sachsen sind alles Boote was ein Mensch auf dem Wasser hält.

    26.06.21 08:35 0
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  • Profilbild Sascha1302

    Also bei uns steht explizit auch Belly Boot als verboten in der Gewässerordnung.
    Frag an besten bei deinem Verein, dann bist du auf der sicheren Seite.

    26.06.21 08:45 2
  • Unbekannt

    wie der Name schon sagt Belly BOOT!!!!

    26.06.21 09:33 3
  • Profilbild Sascha1302

    So wird es von allen genannt. In Hamburg zählt es rechtlich als Schwimmhilfe...

    26.06.21 10:10 2
  • Profilbild Steven Carle

    Am besten immer beim Fischereiberechtigten nachfragen

    26.06.21 12:52 2
  • Profilbild Y0da

    @exsori Eben nicht, Belly‘s sind rechtliche keine Boote, sondern als Schwimmhilfe zu betrachten. Sollte (in meinen Augen MUSS) es so auch im Fischereigesetz bzw in der Gewässerordnung extra betrachtet werden

    27.06.21 17:13 2
  • Profilbild Damian76

    Danke für die Antworten ich werde die Tage mal beim Verein nachfragen bevor ich hunderte euros in den Sand setz!

    27.06.21 19:03 1
  • Profilbild Steven Carle

    @Y0da In diesem Fall reicht auch eine interne Anordnung der Fischereibehörde. Für eine Definition muss nicht zwingend der Rechtstext geändert werden

    28.06.21 09:45 0
  • Unbekannt

    Da hilft nur eine klare Aussage vom Vorstand oder jemanden der bei dir was zu sagen hat.
    Was hilft es einem Angler, wenn er vor Gericht "Recht" bekommt, weil das Belly Boat rechtlich nur eine "Schwimmhilfe" ist, wenn er sich danach im Verein oder am Hausgewässer nicht mehr sehen lassen braucht umd nicht mehr willkommen ist.
    Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene paar Stiefel.
    Ich würde mich da nur auf verlässliche Aussagen von den Hausherren verlassen.

    28.06.21 10:22 2
  • Unbekannt

    Überall werden in den Regeln immer diese Schlupflöcher gesucht, "darf ich in der Raubfischschonzeit mit...?", "Spinnfischen ist verboten aber darf ich mit Dropshot und Wurm...?", "Campen ist verboten aber ohne Boden...?" usw. und so fort.
    Wenn Bootsangeln verboten ist, dann denke ich gar nicht großartig darüber nach vom Belly zu fischen , da es so oder so immer jemanden gibt, der es nicht in Ordnung finden wird.

    28.06.21 10:37 4
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