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Damian76

Hi zusammen, Ich spiele schon länger mit dem Gedanken mir ein Belly zuzulegen. Mein Problem ist, dass die meisten Gewässer meines Vereins ein Verbot für Boote haben. Soweit ich weiß zählen Belly Boote aber als schwimmhilfe und nicht als Boot. Was meint ihr dazu? Danke schonmal!

vor 4 Jahre
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Y0da

Richtig

vor 4 Jahre
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Steven Carle

Kommt auf das Bundesland und den Fischereiberechtigten an sowie den Wortlaut der Gewässerordnung. Belly boate können keiner deutschen Bootsklasse zugeordnet werden. Aber die Auslegung ist dennoch oft eine andere. Wenn auch Schwimmhilfen, Sitzboote oder Wanderboote verboten sind, zählen Bellys in jedem Fall dazu

vor 4 Jahre
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Damian76

Danke für eure Antworten! @Steven Carle es steht drin:"Einschränkungen: Keine Boote"

vor 4 Jahre
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pezmuc

Bei uns im Verein sind damit alle Boote gemeint also auch belly Boote und Sup

vor 4 Jahre
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Taxiiiii

in Sachsen sind alles Boote was ein Mensch auf dem Wasser hält.

vor 4 Jahre
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Sascha1302

Also bei uns steht explizit auch Belly Boot als verboten in der Gewässerordnung. Frag an besten bei deinem Verein, dann bist du auf der sicheren Seite.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

wie der Name schon sagt Belly BOOT!!!!

vor 4 Jahre
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Sascha1302

So wird es von allen genannt. In Hamburg zählt es rechtlich als Schwimmhilfe...

vor 4 Jahre
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Steven Carle

Am besten immer beim Fischereiberechtigten nachfragen

vor 4 Jahre
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Y0da

@exsori Eben nicht, Belly‘s sind rechtliche keine Boote, sondern als Schwimmhilfe zu betrachten. Sollte (in meinen Augen MUSS) es so auch im Fischereigesetz bzw in der Gewässerordnung extra betrachtet werden

vor 4 Jahre
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Damian76

Danke für die Antworten ich werde die Tage mal beim Verein nachfragen bevor ich hunderte euros in den Sand setz!

vor 4 Jahre
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Steven Carle

@Y0da In diesem Fall reicht auch eine interne Anordnung der Fischereibehörde. Für eine Definition muss nicht zwingend der Rechtstext geändert werden

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Da hilft nur eine klare Aussage vom Vorstand oder jemanden der bei dir was zu sagen hat. Was hilft es einem Angler, wenn er vor Gericht "Recht" bekommt, weil das Belly Boat rechtlich nur eine "Schwimmhilfe" ist, wenn er sich danach im Verein oder am Hausgewässer nicht mehr sehen lassen braucht umd nicht mehr willkommen ist. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene paar Stiefel. Ich würde mich da nur auf verlässliche Aussagen von den Hausherren verlassen.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Überall werden in den Regeln immer diese Schlupflöcher gesucht, "darf ich in der Raubfischschonzeit mit...?", "Spinnfischen ist verboten aber darf ich mit Dropshot und Wurm...?", "Campen ist verboten aber ohne Boden...?" usw. und so fort. Wenn Bootsangeln verboten ist, dann denke ich gar nicht großartig darüber nach vom Belly zu fischen , da es so oder so immer jemanden gibt, der es nicht in Ordnung finden wird.

vor 4 Jahre
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Dennis1981

Es muss explizit in der jeweiligen Gewässerverodnung oder im Fischereigesetz beschrieben sein. Aber immer vorher nachfragen. Da ist man immer gut aufgestellt. Aber an sich gilt das, wenn ein Boot verboten ist und das belly boot nicht explizit genannt wird. Dann lasst die Paddel zu Hause, denn mit Paddeln gilt es als Boot auch wenn es Belly Boot heißt. Wenn man sie zuhause lässt dann ist es eine Schwimmhilfe ☝️und somit erlaubt.

vor 1 Jahr
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Unbekannt

Geh mal davon aus das du bei dieser Formulierung im Rechtsstreit vielleicht durchkommst....aber spätestens zur nächsten Beschlussfassung der Gewässerordnung dein Traum ein Ende hat.

vor 1 Jahr
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Catlex

Offiziell ist ganz klar definiert, ein Bellyboot ist eine SCHWIMMHILFE und somit KEIN Boot. Du bekommst es auch nicht zugelassen 😉

vor 1 Jahr
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Frank Hirsch

Hallo Angelfreunde...Ein Belly Boot ist eine ,,Schwimmhilfe " und kein Boot ! Trotzdem ist es nicht an jedem Gewässer zugelassen ! Bitte genau vorher Informieren!

vor 1 Jahr
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Unbekannt

Ich würde immer extra fragen und mich nicht auf irgendwelche Gesetze stützen. Wenn es ein Fischrechtinhaber nicht will, dann will er es nicht. Der Angeltag an dem es Stress gibt, ist sowieso verloren. Vielleicht sogar der komplette Zeitraum bis zur Gerichtsverhandlung. Und wenn du vor Gericht "Recht" bekommst, heißt das noch lange nicht, dass dir dieses "Recht" dann auch am jeweiligen Gewässer entgegen gebracht wird. Für Leute die quer treiben, gibt's dann die Saison drauf aus irgend welchen Gründen keine Jahreskarte mehr oder man wird plötzlich jedesmal zwei, drei mal am Tag kontrolliert und alles wartet nur auf den ersten kleinen Fehltritt - den es dann zu Ahnden gilt oder du fühlst dich irgendwann einfach so ungewollt, dass du gar nicht mehr hin möchtest. Recht haben und Recht bekommen, sind immer zwei Paar Stiefel.

vor 1 Jahr
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