Beiträge

  • Profilbild Danijel_012

    Hallo zusammen, da es seit dem 01.01.2025 in Bayern keinen Jugendfischereischein mehr gibt hieß es das die Kinder ab 5 Jahren bei dem Erwachsenen (im Besitz eines Fischereischeins und Tageskarte) mitangeln dürfen. Jetzt war ich heute Hecht/Barsch angeln am Hollerner See bei München und hab mal den Vorsitzenden des Angelvereins angerufen (ist erst mein zweites mal am Wasser und hab angst was falsch zu machen) naja auf jeden fall sagte er mir das mein Sohn (9Jahre alt) wenn er mit mir angeln möchte eigentlich eine eigene Tageskarte braucht. Er meinte dann aber auch selber das ich ja garkeine für ihn kaufen kann weil er ja keinen eigenen Fischereischein hat. Anschließend meinte er ich soll ihn einfach angeln lassen und wenn was sein sollte kann ich mich auf seine Aussage berufen. So hab ich es dann auch gemacht. Wurden nicht kontrolliert also alles gut. Aber mich interessiert jetzt trotzdem die rechtliche Lage. Darf mein Sohn mit mir zusammen angeln, also Angel führen und Fische landen, wenn ich einen Erlaubnisschein auf meinen Namen kaufe? Oder braucht er tatsächlich eine eigene Angelkarte, die ich ja garnicht auf seinen Namen kaufen kann weil er ja keinen Jugendfischereischein besitzen kann 🤯

    15.07.25, 21:45 0
  • Profilbild Milkiway

    Steht genau auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium. Im Kopf habe ich, dass er eine Karte braucht, diese aber dem Kontingent nicht angerechnet wird. Dass er keine Karte kaufen kann war auch mein erster Gedanke^^

    Ließt du nach?

    15.07.25, 22:07 1
  • Profilbild Kraller54

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    15.07.25, 22:33 0
  • Werbung
  • Profilbild Danijel_012

    Sehr viel schlauer bin ich dadurch irgendwie nicht geworden 😂

    Laut Text braucht er einen eigenen Erlaubnissschein.Den ich aber nicht kaufen kann weil er kein fischereischein hat. Sobald ich ihm in irgendeiner Art helfe brauche ich auch einen Erlaubnisschein. Wenn wir zusammen angeln gehen und es fällt unter "Schnupperangeln" dann braucht er keine eigene Tageskarte. Da stellt sich wieder die Frage wo fängt Schnupperangeln an und wo hört es auf. Das macht mich echt Wahnsinnig wenn man im Hinterkopf immer die Angst hat was falsch zu machen und dann eine Anzeige und Geldstrafe zu bekommen.


    Original Text:


    Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.

    Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt seit 1. März 2025 Folgendes:
    Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG).
    Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz.
    Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keine Fischereiabgabe entrichten.



    ---------Weiterhin erforderlich ist wie bisher ein Erlaubnisschein, der allerdings nicht auf das genehmigte Kontingent angerechnet wird (sog. Jugendfischen in Abgrenzung zum "Schnupperangeln" ohne eigenen Erlaubnisschein s. u.).
    Wenn der volljährige Fischereischeininhaber, der das Kind bzw. den Jugendlichen begleitet, auf eine Art und Weise beim Fischen eingreifen muss, dass er selbst den Fischfang ausübt i. S. v. Art. 26 Abs. 4 BayFiG, benötigt er einen regulären Erlaubnisschein.---------



    Bei einer Kontrolle am Gewässer durch Fischereiaufseher ist im Zweifel das Alter des Jugendlichen durch einen geeigneten Ausweis nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild).
    Kinder und Jugendliche können zudem auch weiterhin an die Fischerei herangeführt werden ("Schnupperangeln"), vgl. unten.

    Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Hierbei muss dann die Fischereiabgabe, entweder für fünf Jahre oder lebenslang, bezahlt und ein regulärer Erlaubnisschein erworben werden.

    16.07.25, 09:17 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    Gastangler dürfen am Hollerner nur mit einer Rute Fische. Wenn du Dir eine Karte bei hejfish kaufst, darf dein Kind mit dieser einen Rute angeln, du dann aber nicht. Ihr könnt Euchvaber abwechseln. Ansonsten musst Du wenn es älter als sieben ist und eine eigene Rute nutzen will eine eigene Angelkarte kauffen.

    16.07.25, 10:50 0
  • Profilbild Danijel_012

    In den Bestimmungen stehen 2 handangeln drinnen. Also dürfte ich eine und er auch wenn ichs richtig verstehe. Aber wir angeln sowieso immer nur mit einer weil ich so besser drauf achten kann das er kein Blödsinn macht 😀 es ging mir in erster Linie darum ob er überhaupt auf meiner Tageskarte angeln darf oder eine eigene braucht.

    16.07.25, 13:11 1
  • Werbung
  • Profilbild Kraller54

    Wo ist das Problem? Der Text ist doch eindeutig

    Wenn er selbst angeln will braucht er eine Karte. (Kann er an der ausgabestelle erwerben, gibt nicht nur hejfish)

    beim schnupperangeln darf er den Fisch nicht abhaken und betäuben und du musst immer in der nähe sein um eingreifen zu können.

    16.07.25, 13:21 1
  • Profilbild Kraller54

    @Andreas Brucklacher
    Laut neuer Bestimmungen am hollerner See dürfen Gastangler mit 2 ruten angeln.

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
    Android App für Angler iOS App für Angler
    16.07.25, 13:23 2
  • Profilbild Kraller54

    Dieser Post wurde gelöscht.

    16.07.25, 13:25 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    die zwei Ruten Regelung gilt seit 01.07, hatte ich im Eiffer des Gefechts nicht dran gedacht 🙈👍 Ich war ja bei der Sitzung dabei 🙄. Dann ist ha alles easy für den Themenersteller, Karte bei hejfish kauffen, und den Buven mit einer Rute fischen lassen, und es ist möglich, wegen zwei Rutenregelung, dass er selber auch angelt, wenn er dabei nahe genug beim Buam ist. @kraller Hollerner See gibt es nur bei hejfish, aber von zwei Vereinen (Fischwaid München und FV Eching)

    16.07.25, 15:43 1
  • Profilbild Kraller54

    Dann war das mein Fehler, dachte die gibt es auch bei fishermans.

    Also Karte kaufen und ab ans Wasser, im Notfall auf Andreas berufen der sollte da bekannt sein 😉

    16.07.25, 15:55 1
  • Profilbild Danijel_012

    Super. Dann danke ich euch vielmals.

    16.07.25, 16:14 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    seit 01.01.2025 Karten nur noch über hejfish

    16.07.25, 16:22 0
  • Profilbild Milkiway

    Hast du schon deinen Kommentar beim Hollerner geändert Andi, das bringt sonst Verwirrung ins Spiel :)

    16.07.25, 16:51 1
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    Kommentar ändern 😂😂😂😂😂😂😂😂😂

    16.07.25, 16:52 1
  • Profilbild Milkiway

    Ich Dummerchen 😂😂😂

    16.07.25, 19:42 1
  • Profilbild Goldfischliebhaber

    Also, war in der gleichen Situation. Kinder ab 7 Jahren brauchen eine eigene Karte, brauchst aber zum Erwerb dieser einen Perso für dein Kind(30€ auf der Gemeinde). Mit diesem kannst du dann , auf hejfish einen Account für deinen zwerg erstellen und über diesen eine tages -,Wochen-,jahreskarte kaufen. Wieviel ruten das Kind benutzen darf steht in den Bestimmungen vom jeweiligen Gewässer, sollte nichts drin stehen dürfen die zwerge 2 ruten bedienen (aussage vom Fischereiverband Mittelfranken und oberpfalz) . hab so eine jahreskarte und diverse tageskarten für meine 9 j Tochter erworben bevor wir in einem Verein waren.

    17.07.25, 04:12 1
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler