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  • Profilbild Danijel_012

    Hallo zusammen, da es seit dem 01.01.2025 in Bayern keinen Jugendfischereischein mehr gibt hieß es das die Kinder ab 5 Jahren bei dem Erwachsenen (im Besitz eines Fischereischeins und Tageskarte) mitangeln dürfen. Jetzt war ich heute Hecht/Barsch angeln am Hollerner See bei München und hab mal den Vorsitzenden des Angelvereins angerufen (ist erst mein zweites mal am Wasser und hab angst was falsch zu machen) naja auf jeden fall sagte er mir das mein Sohn (9Jahre alt) wenn er mit mir angeln möchte eigentlich eine eigene Tageskarte braucht. Er meinte dann aber auch selber das ich ja garkeine für ihn kaufen kann weil er ja keinen eigenen Fischereischein hat. Anschließend meinte er ich soll ihn einfach angeln lassen und wenn was sein sollte kann ich mich auf seine Aussage berufen. So hab ich es dann auch gemacht. Wurden nicht kontrolliert also alles gut. Aber mich interessiert jetzt trotzdem die rechtliche Lage. Darf mein Sohn mit mir zusammen angeln, also Angel führen und Fische landen, wenn ich einen Erlaubnisschein auf meinen Namen kaufe? Oder braucht er tatsächlich eine eigene Angelkarte, die ich ja garnicht auf seinen Namen kaufen kann weil er ja keinen Jugendfischereischein besitzen kann 🤯

    15.07.25, 21:45 0
  • Profilbild Milkiway

    Steht genau auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium. Im Kopf habe ich, dass er eine Karte braucht, diese aber dem Kontingent nicht angerechnet wird. Dass er keine Karte kaufen kann war auch mein erster Gedanke^^

    Ließt du nach?

    15.07.25, 22:07 0
  • Profilbild Kraller54

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    15.07.25, 22:33 0
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