Beiträge

  • Profilbild Angler.exe

    hallo simple frage. ist es Pflicht eine abhakmatte in brandenburg mitzuführen?

    30.06.22 21:15 0
  • Profilbild Eric.VS

    meines Wissens nach nicht. Aber wenn du vorhast, öfters auf Karpfen zu angeln, dann sollte man sich sowas beizeiten zulegen :)

    30.06.22 22:15 3
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Was steht in deiner Gewässerordnung?

    30.06.22 23:17 2
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  • Unbekannt

    Nein ist es nicht. Einfach mal selber in das Fischereigesetz bzw. die Fischereiverordnung schauen. Maximal ist es in der Gewässerordnung vorgeschriebenen. Aber in der vom LAVB nicht.

    01.07.22 02:39 4
  • Profilbild Marco2105

    mal davon abgesehen, ob es Pflicht ist oder nicht, ist es für den Fisch egal ob Raubfisch oder Karpfen immer bedeutend besser.

    01.07.22 04:13 2
  • Profilbild Mitchell

    Geht man davon aus dass entnahmepflicht hersscht , macht es vom gesetzgeber her wenig sinn eine abhakmatte zu verlangen.

    01.07.22 05:40 3
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  • Profilbild Marco2105

    Kann man geteilter Meinung drüber sein, denn nicht jeder Fisch muss oder darf entnommen werden. Da wir Angler nicht zu denen gehören, die ihre Beute sehen können, macht es schon Sinn für die Fische es dann so schonend wie möglich zu betreiben. Nicht jeder geht für einen zurückzusetzenden Fisch ins Wasser und erledigt es dort.

    01.07.22 05:52 7
  • Profilbild Ralli08

    Marco2105 hat völlig Recht.

    Untermassige Fische darf ich nicht entnehmen.
    Einen großen Laichfisch MUSS ich nicht entnehmen. Er eignet sich nicht zum Verzehr und das Zurücksetzen ist somit legitim.
    Auch kann ich zb eine große Schleie zurücksetzen indem ich behaupte Karpfen sei Zielfisch. Und weil ich das Fleisch der Schleie oder Brasse etc nicht mag, sie aber nunmal auf die gleiche Angelmethoden wie auch auf Karpfen zu fangen sind, ist auch hier das Zurücksetzen legitim.

    Eine Abhakmatte macht also, ob Pflicht oder nicht, immer Sinn

    01.07.22 06:42 5
  • Profilbild Pen6

    Bin gespannt wie oft jetzt diese wirklich simple Frage mit Oberlehrerhaften Antworten gesegnet link ist nach seiner Meinung über den Sinn einer Abhakmatte gefragt worden. Aber das ist ja das leidige Problem in diesem Forum, jeder muss unbedingt seine Meinung zu Papier bringen. Ob danach gefragt oder nicht.

    01.07.22 07:16 9
  • Profilbild Marco2105

    @Pen6
    Hast du sicherlich nicht ganz Unrecht, aber hier hat ein 15 jähriger Jungangler etwas gefragt. Das kann ich für Brandenburg auch nicht beantworten ohne es selber nachlesen zu müssen, da ich aus Hamburg komme und mich mit meinen Gewässern in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachen befasse. Es wurde ja auch beantwortet, siehe weiter oben. Aber ich bin der Meinung das gerade Meinungen anderer Angler durchaus dazu beitragen können, sich seine eigene Meinung im Umgang mit der eigenen Angelei zu bilden. Ist es nicht das was wir wollen, unsere Jüngeren unter uns dazu zu bringen sich selber für Ihren Weg einen Kopf zu machen? Er muss es ja nicht, wenn es nicht gesetzlich geregelt ist, denn damit macht er nichts falsch. Es schadet aber auch nicht mal über den Tellerrand hinauszublicken und nicht immer nur das zu tun, was minimal erforderlich ist. Und ja, auch das ist nur Meine Meinung.😉

    01.07.22 07:31 2
  • Profilbild Ralli08

    Wenn ich eine simple Antwort auf eine simple Frage erwarte, kann ich auch ganz simple Google bemühen.

    In einem Forum muss man mit Kontroversen rechnen. Dient natürlich dem Meinungsaustausch. Und selbstverständlich holen Einige aus, schweifen Andere ab.

    Hat mich nie gestört, fand ich immer gut.
    Genauso wie ich nicht Alles lesen und kommentieren muss, muss ich aber auch nicht alles Kommentierte kommentieren.😉

    Naja vielleicht sollte ich mich persönlich künftig einfach mehr zurückhalten........

    01.07.22 08:33 2
  • Profilbild Veribel

    Dieser Post wurde gelöscht.

    01.07.22 10:05 0
  • Profilbild Marco2105

    @Veribel
    Für deine Aussage, dass es keine Pflicht für eine Abhackmatte gibt, muss ich dich leider korrigieren. Hamburg hat eine Abhackmattenpflicht und das sogar für die lieben Raubfischangler. Dabei ist es egal, ob ein Fisch gefangen wurde oder nicht, sie ist mitzuführen. Und C&R ist durchaus Sinnvoll, auch wenn das viele nicht einsehen wollen. Aber ja du hast Recht, das wärmen wir hier nicht wieder auf.

    01.07.22 10:13 1
  • Profilbild Veribel

    Es gibt keine Pflicht für eine Abhakmatte. Wenn du den Fisch entnehmen willst, macht es eh keinen Unterschied mehr ob du ihn auf ner Matte abschlägst/abstichst oder auf dem nackten Boden. Da wird auch kein Kontrolleur was sagen, denn waidgerecht getötet hast du den Fisch ja trotzdem.

    Eine Abhakmatte kann aber sinnvoll sein, wenn du z.b. einen untermaßigen Fisch möglichst schonend abhaken und zurücksetzen willst. Aber selbst dafür gibt es dann keine Mattenpflicht. Hände nass machen, Fisch vom Haken lösen und sachte wieder reinsetzen reicht auch.

    01.07.22 10:18 1
  • Profilbild Marco2105

    Na da weiß es ja einer sehr genau!!! Gesetze lesen ist nicht so deins, oder? Sicherlich macht es für einen angeschlagenen Fisch keinen Unterschied mehr, ändert aber nichts an der Tatsache, des es Pflicht ist eine mitzuführen, wie du eben auch einen vorgeschriebenen Kescher, Hakenlösen oder alles andere dabeihaben musst.

    01.07.22 10:25 1
  • Profilbild Marco2105

    Paragraf 4 (3) Das Fischen mit Schleppangeln ist Anglerinnen und Anglern untersagt. Senken dürfen bis zu höchstens einem Quadratmeter Größe zum Köderfischfang verwendet werden. Die Benutzung von Senkreusen ist verboten. Bei der Fischerei ist ein den örtlichen Gegebenheiten der Fischereistelle und dem zu erwartenden Fang entsprechender Unterfangkescher waidgerecht zu benutzen. Es dürfen nur Unterfangkescher mit gummiertem Netz und Abhakmatte bei der Fischerei verwendet werden. Ferner sind sämtliche Utensilien zum waidgerechten Töten und Abhaken und Zurücksetzen mitzuführen. Beim Fliegenfischen muss keine Abhakmatte verwendet werden, sofern die Fische im Wasser abgehakt werden.

    Und ein Verstoß beinhaltet eine Ordnungswidrigkeit laut Gesetz.

    Also nochmal, da Fischerrecht Ländersache ist, hört doch bitte auf immer alles zu Verallgemeinern. Das was bei dem Einen Verboten ist, ist bei jemand Anderem erlaubt. Nichts desto trotz sollte jeder aber auch mal den Kopf einschalten. Damit schreibe ich keinem vor eine Angelei nach meiner Meinung oder Vorstellung zu betreiben, aber mal über Meinungen nachzudenken sollte doch erlaubt sein.
    Und genau da sind wir wieder bei unseren Junganglern, holt euch Meinungen ein und wenn es geht nicht nur eine, dann macht euch eure eigenen Gedanken welche Sorte Angler ihr sein wollt.

    01.07.22 10:40 0
  • Profilbild Veribel

    Wenn du mir den Paragraphen in der brandenburgischen Fischereiordnung zeigen kannst, wo eine Abhakmatte als Pflicht vorgeschrieben ist, lass ich mich gerne belehren. Geht hier nicht um Hamburg oder sonst wo du so angelst. Ich angel seit 25 Jahren in Brandenburg und die Frage war nach einer Abhakmatte in Brandenburg. Traurig, dass man sich hier nicht nüchtern und in Ruhe austauschen kann ohne so ein rumgezicke.

    01.07.22 10:41 3
  • Profilbild Marco2105

    Und wenn du meine Beiträge alle gelesen hättest, dann hättest du gelesen, dass ich geschrieben hatte, dass seine Frage für Brandenburg beantwortet war. Ich habe generell geschrieben, dass auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, es für mich Sinnvoll ist auch Dinge zu tun, die nicht durch den Gesetzgeber festgelegt wurde.

    01.07.22 10:45 0
  • Profilbild Veribel

    Ja und mein erster Post bezog sich allein auf die Frage nach einer Pflicht für eine Abhakmatte in Brandenburg. Schließlich sollte der Sinn hier ja darin liegen. die Frage unkompliziert für den Fragesteller zu beantworten. Warum du mir dann auf so eine Weise widersprechen musst, weißt du vermutlich nur selbst.
    Aber die Frage ist ja nun beantwortet, damit ist das Kapitel für mich erledigt. Petri alle samt.

    01.07.22 10:49 2
  • Unbekannt

    Mit der dritten Antwort war die Frage doch schon beantwortet. Da muss man doch nicht noch sinnlos diskutieren. Ansonsten ist eine Abhakmatte sicherlich eine gute Sache, solange ich die nicht zum vorsätzlichen C&R benutze. Das ist nämlich auch in Brandenburg nicht erlaubt.

    01.07.22 11:20 2
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