Beiträge

  • Unbekannt

    Jo ich wollte fragen ob ich für einen Freund eine Tageskarte kaufen kann

    15.12.21 14:40 0
  • Profilbild Andi. F

    Ja wenn er nen angelschein hat den du vorzeiigen kannst

    15.12.21 14:50 0
  • Profilbild tim257

    In Dänemark musstest du noch ein Foto von dem Personal Ausweis der Person vorzeigen. Ist denk ich mal in Deutschland genau so

    Also Ausweis und Angelschein

    15.12.21 15:04 1
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  • Profilbild Smashke

    Bei uns geht es nicht wegen der Unterschrift! Der Schein kann vorbereitet werden, abholen und unterschreiben muss aber der Fischereischeinbesitzer

    15.12.21 15:28 0
  • Unbekannt

    Unterschiedlich. Überall unterschiedlich. Bei Verkaufsstelle nachfragen

    15.12.21 16:20 0
  • Profilbild vonda1909

    Wo möchtest du den angeln?

    16.12.21 18:08 0
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  • Profilbild vonda1909

    In Aschendorf(Emsland) kannst du die Tageskarte kaufen egal für wen den entscheidend ist am Wasser muss du deine und er seine Papiere dabei haben

    16.12.21 18:11 0
  • Profilbild Steven Carle

    Es kommt darauf an. Um welches Bundesland geht es?

    16.12.21 19:51 0
  • Profilbild Nordhessen-Carp

    In Deutschland braucht jeder Angler einen Fischereischein dem die Angelprüfung vorausgeht. Wenn das alles vorliegt einfach zum Kauf der Karte mitnehmen, so machen wir das, aber es gibt auch Bewirtschafter, die die Unterschrift wollen?! Halt vorher fragen 👍

    17.12.21 07:04 0
  • Unbekannt

    @Nordhessen-Carp: FALSCH!!! Angeln ist Ländersache und somit gibt es Bundesländer wo KEIN Fischereischein benötigt wird! In Brandenburg brauchst du z.B. keinen um auf Friedfisch zu Angeln. Gewässerkarte und bezahlte Fischereiabgabe reicht hier dafür aus.

    17.12.21 17:41 0
  • Profilbild ATRiot01

    Ebend, Ländersache….
    Einfach bei der Ausgabestelle Nachfragen, manchmal reicht ein Foto des Fischereischeins, manchmal nicht….
    Erste Alternative wäre Hejfish… finde ich ne super Sache die vieles vereinfacht. Und noch mehr könnte, wenn man zB. den Fischereirechtinhabern mehr auf den Sack gehen würde da mit zu machen.

    17.12.21 18:03 0
  • Profilbild Vallstedt

    In Niedersachsen braucht man grundsätzlich keinen Fischereischein. ABER wenn man einen Angelverein Beitritt, ist das ablegen der Fischereiprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Den Fischereischein muss sich aber auch dann nicht kaufen, der Nachweis über die bestandene Prüfung reicht aus. Grundsätzlich holen sich aber alle den Schein, da der ja oft als Nachweis in anderen Bundesländern notwendig ist, außerdem ist er in Niedersachsen Recht günstig und gilt ein Leben lang.

    18.12.21 08:28 0
  • Profilbild Vallstedt

    Achso, grds kann ich heyfish empfehlen, schade, dass nicht alle dort mitmachen. In Sachsen Anhalt kauft mein Vater immer für mich die jeweilige Gewässerkarte, dazu reicht eine Kopie meines Fischereischeins.

    18.12.21 08:30 0
  • Unbekannt

    @Vallstedt: Da es in Niedersachsen keine gesetzliche Fischereischeinpflicht gibt, gibt es diese gesetzliche Pflicht auch nicht bei Eintritt in einen Verein! ABER, die meisten Vereine verlangen trotzdem einen Fischereischein. Das ist aber NICHT gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur eine Auflage des jeweiligen Vereins. Wenn es ein Verein aber nicht verlangt, kann man dort auch ohne Fischereischein Angeln.

    18.12.21 09:36 0
  • Profilbild Vallstedt

    @Fire, das stimmt so nicht. Hier der passende Auszug aus dem Landesfischereigesetz dazu:
    § 54
    (1) Eine Vereinigung von Sportfischern ist auf Antrag durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt anzuerkennen, wenn sie
    ......
    4. ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen läßt,

    18.12.21 09:40 1
  • Profilbild Vallstedt

    Das gehört sogar zu einer der Prüfungsfragen 😁

    18.12.21 09:45 0
  • Unbekannt

    Im Paragraph 54 geht es aber um die Anerkennung und die Vorraussetzungen dafür. Wenn sich dieser Verein aber dazu entscheidet auf eine Anerkennung zu verzichten, weil sie vielleicht auch nur 20 Mitglieder sind, brauchen diese Mitglieder auch keinen Fischereischein. Somit ist es also NICHT gesetzlich vorgeschrieben, wenn man in einem Verein ist Nur für eine Anerkennung ist es so und deswegen verlangen ja auch viele Vereine dort einen Fischereischein.

    18.12.21 09:57 0
  • Profilbild Vallstedt

    Dann ist es auch kein anerkannter Verein mehr, der Gewässer vom Land bekommt etc. Die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt wirst du dann auch nicht anerkannt bekommen. Klar kann ich mit 5 Kumpels nen Verein gründen, aber das ist ja wohl nicht das, worum es hier geht. Ich schätze deine Beiträge hier sehr, du kannst aber auch ruhig mal was zugeben. 😅

    18.12.21 10:02 0
  • Unbekannt

    Das hat doch mit zugeben nichts zu tun. Es ist nun einmal NICHT gesetzlich vorgeschriebenen. Will ich aber anerkannt werden, müssen alle den Fischereischein haben. Da bin ich doch ganz bei dir. Aber nur um in einen Verein einzutreten, der diese ganzen Auflagen nicht erfüllt bzw. erfüllen möchte, brauche ich den halt nicht.
    Und was soll denn dann ein Verein bei euch machen, der vielleicht plötzlich nur noch 29 Mitglieder hat. Und die Gemeinnützigkeit muss schon vor der Anerkennung vorliegen, ansonsten wird der Verein doch eh nicht anerkannt. Somit ist das lein Argument.
    Wie gesagt, für die Anerkennung ja.

    18.12.21 10:46 0
  • Profilbild vonda1909

    Ich musste mein Prüfungszeugnis vorlegen damit war ich berechtigt vom Verein die Erlaubnis zu bekommen um an den Vereinsstrecken zu fischen.
    Alle anderen Erlaubniskarten kann ich wie ein Päckchen Kaugummi kaufen .Nur bei der Kontrolle muss ich nachweisen das ich berechtigt bin zu fischen.
    Ich benötige in NI keinen Jahresfischereischein den ich in NRW bei der Stadt kaufe und für den Erwerb einer Erlaubniskarte link den Rheinschein vorlegen muss.

    18.12.21 11:57 0
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