Angeln an Wehren Sachsen Anhalt
Würde heute von zwei Kollegen der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Hab in der Nähe eines Wehres geangelt. Der eine der beiden sagte ich müsse 50 Meter Abstand zum Wehr halten, ansonsten müsse ich beim nächsten mal ein Bußgeld zahlen. Hab ihm das erstmal geglaubt und bin gegangen. Nun versuche ich die Rechtsgrundlage seiner Aussage zu klären. In der Gewässerordnung finde ich zum Thema folgendes : .... Sind Fischereiausübungsberechtigte.... Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zweck der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen. Irgendwelche Abstände sind dort nicht festgelegt. Hoffe der Beamer hat sich nicht irgendwas aus den Fingern gesaugt.
hab die 50m zumindest aus der Fischereiprüfung auch noch genau so im Kopf, allerdings hab ich bisher nichts wegen Wehren dazu gehört, wenn dann nur Schleusen und so, da man da ja wirklich jemanden hinderlich sein könnte
Evtl ist das individuell für das Gewässer. Hier gibts auch Seen, da darf man im Radius von 50m an Einmündungsbereichen nicht. Dann am anderen See 75m rechts und links von einer Brücke nicht usw.
Im §17 des Fischereigesetzes steht hierzu nichts... Fischen in Fischwegen ist generell verboten... Hier ist auch keine Entfernung angegeben.. Hab das damals auch mit 100 Metern gelernt, steht aber nichts dazu im Gesetz. Einen Fischweg gibt es am besagten Wehr nicht.
Ich werde mal freundlich anfragen und mir die Rechtsgrundlage erklären lassen 🤪
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