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  • Profilbild Neck

    Finde uf der Internetseite nichts dazu mfg

    08.06.25, 09:02 0
  • Profilbild Spätjünger_85

    In der Vereinsordnung steht folgendes:
    „Der Erlaubnisscheininhaber ist berechtigt, in dem Vereinsgewässern fließende Niers (Los
    46) im Gemeindegebiet Weeze (Beginn Höhe Hüdderath Bartenhof, Ende an der
    Niersbrücke Fortstrasse, Kalbeck), sowie Altarme Gesselt (Los 48) und Kalbeck (Los 49) den
    Fischfang nur vom Ufer aus mit zwei Handangeln auszuüben.“

    08.06.25, 10:20 1
  • Profilbild Neck

    mehr kommt bei mir nicht

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    08.06.25, 10:23 0
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    Und was ist mit boll-steinbergen? Weil vor gut 10 Jahren war das noch erlaubt

    08.06.25, 10:26 0
  • Profilbild Spätjünger_85

    Mitnahme von Gastanglern an den Vereinsseen
    "Gastangler können nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes an den Vereinsseen die Fischerei ausüben. Ein Mitglied darf maximal zwei Gäste mitnehmen. Die Gäste müssen im direkten Umfeld zum Mitglied ihre Angelstellen (nächst gelegene freie Angelstelle) einnehmen, um eine Aufsicht zu gewährleisten. Das Vereinsmitglied haftet in vollem Umfang mit, wenn durch Gäste Schäden an den Vereinseigentümern entstehen. Die Benutzung eines Belly Boats ist den Gastanglern gestattet."

    08.06.25, 10:51 1
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