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  • Profilbild Mole

    Hallo zusammen,

    ich hab mir vorhin eine Tageskarte für einen See in der Nähe geholt und finde dort ein Entnahmefenster für Karpfen und Waller.

    Nun ist die Prüfung bei mir noch nicht lange her und ich meine mich zu erinnern, dass der Fischereirechtsinhaber zwar das Mindestmaß erhöhen aber kein Oberlimit einführen darf.

    Sehe ich das richtig?

    21.12.18 19:12 0
  • Profilbild Palino

    Andersherum, er darf gesetzliche Mindestmaße nicht unterschreiten. Höchstmaße sind im Rahmen der Hegemaßnahmen zulässig.

    21.12.18 21:25 3
  • Profilbild Mole

    Danke, dann wäre der Karpfen wohl okay.

    Beim Waller sagt die Bezirksfischereiverordnung aber unter Androhung einer Geldbuße, dass gefangene Fische nicht wieder zurück dürfen. Da sticht Ober wohl Unter.

    21.12.18 21:38 0
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  • Profilbild Tobias Zinnecker

    Angelst bestimmt im Autobahnsee in Elchingen.
    Würde da zur Zeit aufpassen richtig heißes Pflaster zur Zeit

    22.12.18 17:25 0
  • Profilbild Mole

    Exakt an diesen See geht es, ich wollte es aber eigentlich nicht explizit erwähnt haben. Natürlich hab ich mitbekommen, was da gerade so abgeht und möchte nicht beim zweiten Angelausflug überhaupt von - in meinen Augen - Pseudo-Tierschützern eine auf den Deckel bekommen. Würden die Angler das Gewässer jetzt meiden, hätten diese Gestalten aber gewonnen und das geht so auch nicht.

    Eben weil besondere Vorsicht geboten ist frage ich nach. Das hab ich via Social Media auch beim Landesfischereiverband Bayern getan und folgende Antwort bekommen:

    "Vielen Dank für Deine Nachricht. Das Zurücksetzen maßiger Fische ist grundsätzlich verboten und kann auch nicht per Vereinsbestimmung umgangen werden."

    Damit ist meine Frage beantwortet.

    Danke euch für die Antworten.
    Ich berichte, wie's war...

    22.12.18 21:19 0
  • Profilbild Tobias Zinnecker

    Wann gehst da hin?

    22.12.18 21:39 0
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  • Profilbild Palino

    Oh, dann lag ich ja ziemlich falsch. Sorry dafür. Meck Pomm hat bereits Entnahmefenster und auch Hamburg führt diese bald ein. Hätte nicht gedacht, dass durch Ländergesetze die Hegemaßnahmen derart beeinflusst werden. Zumal Fenster ein sinnvolles Werkzeug sein können.

    22.12.18 21:40 0
  • Profilbild Mole

    @Tobias: Möchte ich nicht öffentlich posten, du kannst mir aber gern eine PM schicken.

    @Palino: Kein Ding, dass Fenster eine sinnvolle Geschichte sein können, finde ich auch. Ich angle tatsächlich für die Küche und will keinen Rekordfisch. Erstens schmecken die Kapitalen oft nicht mehr wirklich toll - durfte ich schon mehrmals erleben - und zweitens ist es viel zu viel Fleisch. Selbst wenn man sich den Gefrierschrank genagelt voll packt, muss man es ja irgendwann auch essen. Daher besitze ich auch keine Köder, mit denen ich gezielt auf große Waller gehen link aber einer den Hechtwobbler als Snack für zwischendurch betrachtet, möchte ich mich korrekt verhalten können.

    In dem Kontext verstehe ich diese sogenannten Tierrechtler auch nicht: Es wäre doch eher im Sinne des Tierwohls, Beifang, der für den Nahrungerwerb nicht sinnvoll genutzt werden kann, wieder einsetzen zu dürfen.

    ...aber jetzt muss überhaupt mal was beißen. Immerhin ist Winter (oder so ähnlich), das Wasser ist kalt und die Fische sind träge.

    22.12.18 22:22 0
  • Profilbild Palino

    Vermutlich beschwert sich auch keiner, wenn das Tier schnell, schonend im Wasser und ohne Fotosession wieder freigelassen wird. Die C&R Fraktion hat es halt die letzten Jahre etwas übertrieben...

    23.12.18 07:33 0
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