Begleiter beim Angeln
Ein Kollege von mir (ohne Schein)hat einen 10 jährigen Sohn. a) Darf sein Sohn in meinem Beisein an einem Gewässer, für das ich eine Karte habe angeln? b) Falls ja, darf der Papa die Angel seines Sohnes überhaupt anfassen? c) Etwas allgemeiner gefragt, was darf ein Begleiter am Wasser, und was nicht? Darf er beim Keschern helfen? Darf er die Angel "kurz mal festhalten"? Ab wann könnten die Handlungen des Begleiters als aktives Angeln betrachtet werden?
Für sowas gibt's (zumindest in Bayern) ab 10 Jahren den Jugendfischereischein.
Hey! Das ist abhängig vom Bundesland in dem du wohnst. Je nach Land gibt es eine unterschiedliche Rechtslage. In Nrw. zum Beispiel darf die Begleitperson ohne Schein eigentlich nur mehr oder weniger dabei sein, aber nicht aktiv angeln. Kann man alles nach lesen im jeweiligen landesfischereigesetz. Gibt auch Bundesländer da darf man eine Person ohne Schein mitnehmen die dann aktiv angelt... weiß ja nicht wo du wohnst... 😊
Ein kurzer Klick auf den Brassen klärt das Geheimnis. Ich bin Berliner 😉
Hi Hab mir heute zufällig die Gesetzestexte aller Bundesländer rausgesucht. hier: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
danke @Fly den Text habe ich auch schon gefunden. Den finde ich leider sehr schwammig. "an das Angeln heranführen" sagt mir leider nicht, was der 10 jährige darf. Und wie siehts in Berlin mit Begleitern aus?
Nach meinem Verständnis(!) kann ich jemanden nur an das Angeln heranführen wenn er nach und nach alles was damit zu tun hat, und was auch für den Fischereischeininhaber erlaubt ist, machen darf. Wenn der Text im Link dem Text im Gesetz entspricht und keine Zusätze weggelassen wurden gibt es keine definierten Einschränkungen, außer die Regelungen für den Fischeischeininhaber. bin aber kein Anwalt :D
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