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Danoff

Guten Abend, ich hab folgende Frage. Ich selbst gehe gern an meinen Vereinsgewässern fischen. Mein Cousin, der ebenfalls einen Angelschein besitzt, geht ebenfalls an seinem Vereinsgewässer gerne fischen. Dieser ist allerdings in einem anderen Bundesland. Er war schon einige Male bei mir, und wir haben gemeinsam an Gewässern gefischt, wo Gastangler ihre Karte kaufen konnten. Wie schaut das Thema rechtlich aus, wenn wir an einem Vereinsgewässer sind, er mich begleitet ohne seine Angelsachen, und dann mal mit meiner Spinnrute wirft, ich allerdings Kescher und den Fisch dementsprechend dann release oder Waidgerecht erlöse und mitnehme. Wie streng wird dies gesehen? Zum Beispiel beim Austausch von Wurftechniken, ausprobieren von Angelruten etc. Es sind keine weiteren Ruten im Wasser. Lediglich die ich bei mir führe wird genutzt und abwechselnd befischt. SuFu hat nix ergeben

vor 1 Monat
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Timberman89

Ganz einfach, wer angelt benötigt die nötigen Berechtigung Angelschein, Berechtigung und ggf. Fischereiabgabe Hat man das nicht, ist es eine Straftat Bei uns in Sachsen ist es dann auch noch so das wenn du das als Scheininhaber unterstützt gleich mit dran bist (aber kp ob das auch überall so ist)

vor 1 Monat
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Danoff

Dann darf die Begleitung aber so gesehen auch gar nicht den Fisch Keschern. Die Person ja dann auch indirekt in das Fang Geschehen mit eingreift?

vor 1 Monat
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M.yndmr

In Deutschland ist gefühlt sowieso fast alles verboten. Mit dem Vispas in der Niederlande kannst du 3x im Jahr eine Person mitnehmen, der mit dir angeln darf. Hier sollten die auch mal sowas einführen!

vor 1 Monat
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Danoff

Ja mir geht’s ja nicht um das dauerhafte angeln sondern wie gesagt um um vereinzelnte Würfe. Ob ich die mache oder jemand anders spielt doch theoretisch keine Rolle, solang nur eine Rute beangelt wird und ich Kescher und töte. Also mit dem Tier hat der andere ja eig nix zutun

vor 1 Monat
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M.yndmr

Soweit ich weiß, ist es wichtig wer die Rute hält. Dein Cousin hat ja auch einen Angelschein. Deshalb verstehe ich diese strengen Regelungen nicht, wieso es nicht erlaubt ist! Hier ist sowieso alles nur Geldmacherei. In Holland kannst du mit dem Vispas fast überall im Holland angeln und es ist zudem kostengünstiger.

vor 1 Monat
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Danoff

Ja die Regelung ist bisschen blöd. Ohne Angelschein würd ich das noch nachvollziehen könne

vor 1 Monat
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FishermanJan

Das Führen einer fangfähigen Rute gilt als Angeln. Punkt.

vor 1 Monat
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Fischkopf Larry

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 1 Monat
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Bloomsmith

Es kommt offendeutlich auf das Bundesland an, was ein Angelhelfer darf. MeckPomm hat Beispielsweise im FischG folgende Regelung: §6 Fischereierlaubnis Wer in einem Gewässer, in dem er nicht fischereiberechtigt ist, die Fischerei ausübt, muss eine vom Fischereiberechtigten ausgestellte Fischereierlaubnis bei sich führen. Dies gilt nicht für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten beim Fang von Fischen mit Geräten außer der Handangel oder der Köderfischsenke unterstützen. Dort also kein Auswerfen. Um welche Bundesländer geht es denn?

vor 1 Monat
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Timberman89

genau, so ist es in Sachsen auch angeln darf nur der berechtigte mit der Tageskarte oder was auch immer Keschern darf hier jeder da auch in Sachsen Gehilfen bei der Unterstützung des Fangs von der Fischereischeinpflicht (und dem Besitz der Berechtigung) befreit sind d.h. halt aber wirklich unterstützen im Sinne von Keschern und nicht unterstützen im Sinne von ich helfe dir mehr Fische zu fangen indem ich mit angel

vor 1 Monat
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Roehny

eigentlich ganz einfach....wenn er keine Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer hat darf er nicht angeln....wenn er nur werfen üben will dann mach halt nur ein Grundblei ohne Haken dran und geht aufs Feld.....

vor 1 Monat
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Thpikehunter_FANGFABRIK

Da gibt es kein links oder rechts! Wenn er ohne Lizenz angelt wird Anzeige wegen Fischwilderei gestellt. Zudem würdest Du vermutlich aus dem Verein geworfen, da Du es bewusst unterstützt hast.

vor 1 Monat
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Oberkönig

Die Gesetzeslage ist da in Deutschland recht konkret. Ansonsten gebe ich Roehny recht. Wenn kein Haken dran ist, gilt die Angel ja als nicht Fangfertig und so kann er auch Werfen ohne Tageskarte

vor 1 Monat
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Danoff

Danke euch und allzeit viel Fang am Wasser

vor 1 Monat
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Thpikehunter_FANGFABRIK

Dito

vor 1 Monat
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