Beiträge

  • Profilbild Danoff

    Guten Abend, ich hab folgende Frage. Ich selbst gehe gern an meinen Vereinsgewässern fischen. Mein Cousin, der ebenfalls einen Angelschein besitzt, geht ebenfalls an seinem Vereinsgewässer gerne fischen. Dieser ist allerdings in einem anderen Bundesland.

    Er war schon einige Male bei mir, und wir haben gemeinsam an Gewässern gefischt, wo Gastangler ihre Karte kaufen konnten.

    Wie schaut das Thema rechtlich aus, wenn wir an einem Vereinsgewässer sind, er mich begleitet ohne seine Angelsachen, und dann mal mit meiner Spinnrute wirft, ich allerdings Kescher und den Fisch dementsprechend dann release oder Waidgerecht erlöse und mitnehme.

    Wie streng wird dies gesehen?

    Zum Beispiel beim Austausch von Wurftechniken, ausprobieren von Angelruten etc.

    Es sind keine weiteren Ruten im Wasser. Lediglich die ich bei mir führe wird genutzt und abwechselnd befischt.

    SuFu hat nix ergeben

    12.09.25, 19:08 1
  • Profilbild Timberman89

    Ganz einfach, wer angelt benötigt die nötigen Berechtigung Angelschein, Berechtigung und ggf. Fischereiabgabe
    Hat man das nicht, ist es eine Straftat
    Bei uns in Sachsen ist es dann auch noch so das wenn du das als Scheininhaber unterstützt gleich mit dran bist (aber kp ob das auch überall so ist)

    12.09.25, 19:14 1
  • Profilbild Danoff

    Dann darf die Begleitung aber so gesehen auch gar nicht den Fisch Keschern. Die Person ja dann auch indirekt in das Fang Geschehen mit eingreift?

    12.09.25, 19:16 1
  • Werbung
  • Profilbild M.yndmr

    In Deutschland ist gefühlt sowieso fast alles verboten. Mit dem Vispas in der Niederlande kannst du 3x im Jahr eine Person mitnehmen, der mit dir angeln darf. Hier sollten die auch mal sowas einführen!

    12.09.25, 19:31 1
  • Profilbild Danoff

    Ja mir geht’s ja nicht um das dauerhafte angeln sondern wie gesagt um um vereinzelnte Würfe. Ob ich die mache oder jemand anders spielt doch theoretisch keine Rolle, solang nur eine Rute beangelt wird und ich Kescher und töte. Also mit dem Tier hat der andere ja eig nix zutun

    12.09.25, 19:33 1
  • Profilbild M.yndmr

    Soweit ich weiß, ist es wichtig wer die Rute hält. Dein Cousin hat ja auch einen Angelschein. Deshalb verstehe ich diese strengen Regelungen nicht, wieso es nicht erlaubt ist!
    Hier ist sowieso alles nur Geldmacherei. In Holland kannst du mit dem Vispas fast überall im Holland angeln und es ist zudem kostengünstiger.

    12.09.25, 19:36 0
  • Werbung
  • Profilbild Danoff

    Ja die Regelung ist bisschen blöd. Ohne Angelschein würd ich das noch nachvollziehen könne

    12.09.25, 19:57 0
  • Profilbild FishermanJan

    Das Führen einer fangfähigen Rute gilt als Angeln. Punkt.

    12.09.25, 20:10 0
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Dieser Post wurde gelöscht.

    12.09.25, 20:14 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Es kommt offendeutlich auf das Bundesland an, was ein Angelhelfer darf.
    MeckPomm hat Beispielsweise im FischG folgende Regelung:

    §6
    Fischereierlaubnis

    Wer in einem Gewässer, in dem er nicht fischereiberechtigt ist, die Fischerei ausübt, muss eine vom Fischereiberechtigten ausgestellte Fischereierlaubnis bei sich führen. Dies gilt nicht für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten beim Fang von Fischen mit Geräten außer der Handangel oder der Köderfischsenke unterstützen.

    Dort also kein Auswerfen.
    Um welche Bundesländer geht es denn?

    12.09.25, 20:16 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler