Benutzung Futterboote in Sachsen-Anhalt
                                                Grüßt euch, meine Frage bezieht sich auf die Erlaubnis eines Futterbootes bzw. der Benutzung. Im Gewässerverzeichnis stehen zwar Wasserfahrzeuge drin aber halt keine Futterboote. Ein Futterboot ist nunmal nicht gleichzusetzen mit einem Schlauchboot. Laut Definition ist es Auslegungssache und niemand ist sich da wirklich sicher bei dem Thema. Es scheint wirklich eine Grauzone zu sein. Auch Angler mit denen man sich unterhält haben dazu keine klare Meinung. Raubfischangler sind meistens für ein Verbot und Karpfenangler benutzen es sehr gerne hier in Sachsen-Anhalt. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen. Liebe Grüße Oli
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