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  • Profilbild Slayer

    Hallo Zusammen,
    Würde am Wochenende gerne in Ulm in der Donau Angeln. Was mache ich wenn mir eine maßige Regenbogenforelle an den Haken geht?
    In BW ist diese Art schon geschont, in Bayern erst ab dem link.
    Darf ich sie behalten,wenn ich sie von Neu-Ulm fange? Dürfte ich dann nichtmehr mit dem Fisch im Gepäck von der Ulmer Seite Angeln?

    Grüße aus Bayern

    03.11.20 11:26 0
  • Profilbild Seins

    Es gilt bayrisches Recht auf bayrischem Boden und BW Recht auf BW Boden. Ist bei mir genauso mit der Grenze zu Österreich. Angel ich bei denen, muss ich mich auch an deren Schonzeiten etc. halten.
    Das mit der Forelle im Gepäck könnte problematisch werden.

    03.11.20 12:13 2
  • Profilbild Grayling Fly

    Habe die Frage leider erst jetzt beim stöbern entdeckt.
    In Ulm ist es zumindest teilweise so dass das Fischereirecht auf beiden Seiten, vollkommen unabhängig vom Bundesland in dem man sich gerade befindet, dem Bayrischen Recht unterliegt. Das ist ein Sonderfall da es sich um ein Grenzgewässer zwischen zwei Bundesländern handelt und so eine für den Abschnitt einheitliche Regelung erzielt wird. Bei unterschiedlichen Ländern oder auch bei anderen Grenzstrecken kann die Sache natürlich anders sein, ist dann aber im Regelfall im Erlaubnisschein vermerkt :)

    Ich hoffe die Antwort war trotzdem noch hilfreich für den nächsten Ausflug nach Ulm 🎣

    29.01.21 22:33 0
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  • Profilbild MoritzB

    Tod durch Snu Snu

    30.01.21 08:14 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Boah, das ist eine sehe gute Frage😅Kenne mich mit dem Thema null aus, aber ich hätte gesagt, dass das Gewässer ja einem Verein gehört müsste und dann darf man ja mit den Regeon des Vereins angeln. Bei unseren Vereinen gibts immer leichte Abweichungen von Schonzeiten und Maßen bei den Fischen unter den Vereinen. Komme auch aus Bayern

    30.01.21 08:15 0
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