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  • Profilbild Keiler1987

    Ein herzliches guten Morgen an die Gemeinde!

    Ich angle noch nicht allzu lang und habe daher eine Frage zu den Bestimmungen in Salmonidengewässern:

    Mein Hausgewässer ist wie bereits erwähnt Salmonidenstrecke. Die Regeln sind mir klar, Berechtigung, widerhakenlose Einzelhaken, Kunstköder etc.

    Aber wie sieht es z.B. aus wenn mein kleiner Kunstköder (Wobbler) über 2 Einzelhaken verfügt? Bisher konnte ich leider nichts genaues dazu finden. Mal liest man, dass der Wobbler selbst als eine Anbissstelle gilt, mal liest man, dass ein Haken entfernt wird.

    Ich verzichte vorsichtshalber bisher auf einen der Einzelhaken, aber die Frage treubt mich trotzdem um.

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus und wünsche allen Petri und viele schöne Stunden mit der schönsten Nebensache der Welt!

    19.06.23 09:22 2
  • Profilbild ToTi

    tja, das steht in der einen Gewässerordnungen so und in der anderen so. Es gibt keine allgemeingültige Regelung. Ich finde es aber super und waidgerecht, dass du in einem reinen Salmonidengewässer nur mit einem Einzelhaken angelst👍👍👍

    19.06.23 10:23 2
  • Profilbild Housemeister

    Bei uns steht drin, dass in den Salmonidengewässern nur mit „einem Einzelhaken“ geangelt werden darf, also ist das klar geregelt. Zitiere doch am besten mal die Passage aus deiner Gewässerordnung, dann kann man dir besser helfen. Zur Not mal beim Verband, Verein, etc. nachfragen.

    19.06.23 10:37 1
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  • Profilbild Keiler1987

    Vielen Dank euch für die schnelle Antwort!
    @ToTi vielen Dank, ich werde das auf jeden Fall auch so beibehalten, schlechter laufen die Köder aufjeden Fall schonmal nicht mit nur einem Haken und fängig sind sie bei der kleinen Größe und der Bachforelle als Zielfisch ohnehin.

    @Housemeister
    Hab gerade selbst nochmal nachgeschaut und muss sagen du hast Recht! "Kunstköder dürden nur mit einem widerhakenlosen Einzelhaken ausgestattet sein..." 😅 Ich hab das "einem" nur nicht als Zahl 1 gelesen...😅 Danke fürs Augenöffnen!😁👍🏻

    19.06.23 11:16 1
  • Unbekannt

    Es ist nicht verkehrt mal in die Gewässerordnung zu schauen denn Fischereischein zu bestehen ist eine Sache aber wenn man sich das dann so alles zulegt zum Angeln dann erschreckten sich viel sich das alles dann auch so raus zu suchen das das auch lassen zum Fischereischein und zur Gewässerordnung passt ich selbst bekomme das auch dann bei anderen mit, zum Schluss baut man das alles Schonhaken um oder was die Gewässerordnung erlaubt, es mag gut sein den Vorstand oder Verein zu fragen die Antwort die ich persönlich bekommen habe was ,,,,, es steht alles in der Gewässerordnung,,,,,.

    19.06.23 12:31 0
  • Profilbild Housemeister

    @Keiler je genau so war das bei mir auch am Anfang, als ich das gelesen habe. Beim Nachfragen wurde mir erklärt, dass das als Zahl zu lesen ist 😅

    19.06.23 12:51 1
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