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  • Profilbild HADEV

    Guten Abend,
    Ich war heute an einem Fluss angeln für den ich eine Tageskarte von meinem Verein erhalten habe, nun folgendes Problem.
    Laut dem Fischereiaufseher hätte ich erst 500m Flussaufwärts angeln dürfen, also war ich sozusagen im Falschen Gewässer. So ehrlich wie ich bin habe ich dem Aufseher gleich mitgeteilt das ich auch schon einen Fisch gefangen habe. Mir wurde vom Aufseher mitgeteilt das dies Fischwilderei wäre und ich eine Anzeige erhalte. Natürlich habe ich ihm noch Angeboten eine Karte zu kaufen da ich nicht mit Absicht im Falschen Gewässerteil geangelt habe. Er konnte mir aber keine Auskunft darüber erteilen ob ich meinen Fischereischein verliere oder wie hoch die Strafe ist obwohl man einen Schein hat.

    Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall oder weiß was auf mich zukommen wird?

    MfG

    01.05.22 15:55 8
  • Profilbild Schilli fängt nix

    Da bist du am Arsch, du hast die Pflicht, dich im Vorfeld zu erkundigen, wer wo die Fischereirechte hält und auch über sonstige spezielle Bedingungen.

    01.05.22 16:10 5
  • Unbekannt

    Hallo, dass ist schwer zu sagen. Du musst jetzt erst einmal abwarten bis die Anzeige nach Hause kommt und du dazu Stellung nehmen musst. In deinem Fall würde ich mir dann aber Hilfe von einem Anwalt holen. Je nach Richter, wenn es soweit kommt, kann ein Freispruch rauskommen oder auch der Entzug des Fischereischeines bzw. eine Geldstrafe.
    Was heißt denn aber "Laut dem Fischereiaufseher"? Welchen Bereich du beangeln darfst, wird ja irgendwo stehen. In deinem Fall sicherlich auf der Tageskarte. Somit weiß man dann auch, ob du im falschen Bereich geangelt hast. Und wenn es da drauf steht, kann man ja schon von Vorsatz ausgehen, oder warum hast du dich sonst nicht daran gehalten?

    01.05.22 16:11 3
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  • Profilbild HADEV

    @Firestorm72 auf der Tageskarte ist leider keine Karte oder sonstiges eingezeichnet wo man daraus schließen kann wo das Gewässer beginnt

    01.05.22 16:15 1
  • Profilbild andredraussen

    Dieser Post wurde gelöscht.

    01.05.22 16:29 2
  • Profilbild HADEV

    @andredraussen vielen Dank

    01.05.22 16:31 0
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  • Unbekannt

    Na irgendwo muss der Bereich ja stehen, wo du Angeln darfst. Was denn dein Verein dazu? Da würde ich mich mal hinwenden. Vielleicht kennen die ja den Aufsehen und können mit ihm Reden.

    01.05.22 16:35 1
  • Profilbild andredraussen

    Dieser Post wurde gelöscht.

    01.05.22 16:41 1
  • Profilbild HADEV

    Wenn ich ein Schwarzangler wäre dann würde ich die Strafe verstehen kann es aber nicht nachvollziehen das man trotz Fischereischein so hart bestraft wird nur weil man ein paar Meter ausversehen am Falschen Fleck geangelt hat. Und als Schüler sind die hohen Geldstrafen auch nicht zahlbar.

    01.05.22 16:44 5
  • Unbekannt

    @andredraussen: Auch ein Typ wie du ihn beschreibst kann höhere Strafen bekommen, weil Bewährung nicht die Höchststrafe ist.
    Und deine von dir aufgezeigten Beträge sind die absoluten Höchststrafen, die nach meiner Information noch NIEMAND bekommen hat. Und als einmalige Tat schon überhaupt nicht. Dann hätte er wahrscheinlich mit einem Netz einen ganzen Bach leer machen müssen. Also wenn dann schon beides gleich sehen.

    01.05.22 16:45 1
  • Unbekannt

    @HADEV: Erst einmal abwarten. Das Problem ist halt, dass man davon ausgeht, dass ein Fischereischeininhaber genau weiß, wie er sich zu verhalten hat und auf was er achten muss. Somit wird der dann ggf. noch härter bestraft werden, weil man quasi von Vorsatz und nicht von "Dummheit" ausgehen kann.
    Aber warte erst einmal ab. Rede jetzt mit deinem Verein, wo du die Tageskarte bekommen hast. Vielleicht können die ja was "Regeln".

    01.05.22 16:56 2
  • Profilbild andredraussen

    Also so wie du sagst es ist Fischwilderei und in Bayern mit bis zu 5000€ Strafe möglich. Das ist im Ermessen des Staatsanwalts … aber und jetzt kommt es darauf an! Bist du Wiederholungstäter? Oder ist es das erste mal? Wenn du großes Glück hast wird das Verfahren eingestellt.
    Wichtig ist aber, du bekommst die Abschnitte erklärt beim Kauf des Scheins. Es steht am Gewässer ein Schild was du sehen musst und es steht auf der Karte drauf?
    Wenn du einen Schein für die Donau hast , darfst du nicht in der Elbe fischen! 500m sind dann auch richtig weit entfernt, leider. Auch wenn ich Dich verstehe, tut mir leid für dich.

    01.05.22 17:40 1
  • Profilbild Fischer Talia

    Sobald man erwischt wurde, ob freiwillig oder unfreiwillig, erstmal Klappe halten. Du hast leider zu viel gesagt, was gegen dich verwendet werden kann und vermutlich auch wird.

    Wenn du Post bekommst, mach nur die Pflichtangaben zur Person und überlege vielleicht einen Anwalt zu nehmen. Dann muss die Staatsanwaltschaft erstmal entscheiden, ob es Sinn macht ein Verfahren zu eröffnen. Wenn du Glück hast, stellen sie es im besten Fall.

    01.05.22 18:12 1
  • Profilbild Fischer Talia

    *ein

    01.05.22 18:13 1
  • Profilbild Spinnangler

    Panikmacherei ist Müll. Du bekommst Post, darin steht auch genau drin was der Vorwurf ist. So wie du es schilderst hast nur 1 Fisch gefangen, demnach ist nicht davon auszugehen das du die Todesstrafe bekommst.... Ich nehme auch mal nicht an das du wiederholungstäter bist, sonst wird das natürlich anders gewichtet. Ganz wichtig Anwalt nehmen, die Kosten musst du halt aufbringen, ansonsten wird es schwer den Schein zu behalten, sieh es als lern Geld auch wenn es schwer fällt, aber immer noch besser als den Schein abgeben zu müssen, alles gute!

    02.05.22 09:58 1
  • Profilbild MoritzB

    Mach dich nicht verrückt.
    Wart erstmal ab ob da überhaupt was kommt.
    Wirst ne Verwarnung mit ner Strafzahlungen bekommen.
    Da verlierst du nicht den Schein.

    02.05.22 10:12 3
  • Unbekannt

    Einstellen werden sie es nicht da sie angehalten sind solche Straftaten zu verfolgen.
    Wenn du Glück hast kommst du mit ca.2000€ Strafe davon

    02.05.22 10:17 1
  • Profilbild MoritzB

    Oh mei.
    Du bekommst doch auch nicht beim zu schnell fahren sofort den Lappen weg und ne Strafe in Höhe von paar Tausend €.

    Für die Definition Wilderei musst glaub schon was mehr anstellen wie aus Versehen einen Fisch im falschen Gewässer fangen.

    02.05.22 10:19 2
  • Profilbild HADEV

    @Tegernsee naja von Glück kann ich als Schüler nicht reden wenn ich "nur" 2000€ zahlen muss.

    02.05.22 10:21 0
  • Unbekannt

    du könntest auch deine Angel und deinen Schein verlieren.
    bzw. 5000€ zahlen

    02.05.22 10:24 1
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