Beiträge

  • Profilbild Gabriele Bartos

    Hallöchen,
    seit wann gibt es beim Flussbarsch Mindestmaß von 30 cm.
    Der Herr von Dobbrikow untere Fischereibehörde meinte der Flussbarsch Land Brandenburg ab 30 cm darf man ihm mitnehmen.Genauso wie Schleie ab 35 cm .Schleie haben ein Mindestmaß von 25 cm.

    25.08.25, 10:05 3
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Was? Wie bitte? Von was reden wir jetzt genau?

    25.08.25, 10:14 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    gestern am bauernsee dobbrikow kam Kontrolle,der Herr der Kontrolle gemacht hat meinte der Flussbarsch ist zu klein,der hatte 20 cm .Mein Sohn muss ihn wieder rein setzen.Genauso Schleie ab 35 sollen erst mitgenommen werden.

    25.08.25, 10:17 0
  • Werbung
  • Profilbild Foxana

    hast du auf deiner angelkarte für das Gewässer nachgeguckt da steht das meist drauf

    25.08.25, 10:19 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    haben wir,nix maß

    25.08.25, 10:21 0
  • Profilbild Foxana

    ok weil bei mir steht das drauf

    25.08.25, 10:22 0
  • Werbung
  • Profilbild Zschauberer

    Also ein Mindestmaß von 30 cm für ganz Brandenburg ist quatsch. Auf der offiziellen Seite vom MLEUV wird das nicht geführt. Es kann höchstens sein, dass der Fischereipächter von diesem See so ein Mindestmaß festgelegt hat. Das müsste dann in der Angelkarte stehen oder in Unterlagen die du mit der Karte erhalten hast.

    25.08.25, 13:29 2
  • Profilbild c-e-v

    Da dürfte es keinen Diskussionsbedarf geben. Ist eindeutig geregelt.

    25.08.25, 13:37 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    Habe mit der unteren Fischereibehörde gesprochen,es gibt kein Mindestmaß.Soll ihn ignorieren.

    25.08.25, 13:39 1
  • Profilbild Carpytän

    in solch einem Fall lässt man von ihm die Rennleitung in Form der Wasserschutzpolizei holen, die erklären ihm schon seinen Fehler 🤣🤣🤣 bei uns dürfen die Kontrolleure direkt zu ner nachschulung antreten, kurzes Telefonat mit dem Verbandschef während der Kontrolle und das Thema ist direkt durch .

    25.08.25, 16:52 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    Dieser Post wurde gelöscht.

    25.08.25, 16:54 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    mir hat die untere Fischereibehörde gesagt,es gibt kein Mindestmaß und soll bei den Kerl die Polizei rufen.

    25.08.25, 16:55 0
  • Profilbild Carpytän

    genauso und nicht anders, hat er sich ordnungsgemäß ausgewiesen?

    anhand seines Dienstausweis kannst du ihn eindeutig identifizieren und bei dem Anglerverband melden , dann bekommt er etwas Nachhilfe.

    wir haben hier auch solche Knallfrösche die entweder ihre eigenen Regeln haben oder auch grenzüberschreitend agieren, in beiden Fällen wird entsprechend reagiert und wahlweise die wapo dazugeholt oder mit dem gewässerwart bzw Verbandsvorsitzenden telefoniert . Kontrolle ist richtig und wichtig, Schikane hingegen muss man sich nicht bieten lassen

    25.08.25, 17:14 1
  • Profilbild Blauwalangler79

    Dieser Post wurde gelöscht.

    25.08.25, 19:13 1
  • Profilbild Gabriele Bartos

    ausgewiesen hat er sich nicht..

    25.08.25, 19:17 0
  • Profilbild Tiger900

    Und woher weist du dann, dass es ein Kontrolleur war?
    Der nächste erzählt dir, dass er der Weihnachtsmann ist und du glaubst das dann auch? Ein richtiger Kontrolleur zeigt dir seinen Ausweis ohne Aufforderung. 😉

    25.08.25, 19:23 2
  • Profilbild Carpytän

    ohne Ausweis gibt's nicht mal ein Gespräch, da wird nen guten Tag gewünscht und sich abgewendet ☺️

    25.08.25, 19:29 1
  • Profilbild Gabriele Bartos

    ja der kommt immer dahin und kontrolliert die Leute.

    25.08.25, 19:32 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    einer der da wohnt hat gesagt der ist von den anglerverein und macht da immer den lauten am Wasser.Nächste mal werde ich Polizei rufen.Schönen Abend an alle.

    25.08.25, 19:35 1
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler