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  • Profilbild Gabriele Bartos

    Hallöchen,
    seit wann gibt es beim Flussbarsch Mindestmaß von 30 cm.
    Der Herr von Dobbrikow untere Fischereibehörde meinte der Flussbarsch Land Brandenburg ab 30 cm darf man ihm mitnehmen.Genauso wie Schleie ab 35 cm .Schleie haben ein Mindestmaß von 25 cm.

    25.08.25, 10:05 2
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Was? Wie bitte? Von was reden wir jetzt genau?

    25.08.25, 10:14 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    gestern am bauernsee dobbrikow kam Kontrolle,der Herr der Kontrolle gemacht hat meinte der Flussbarsch ist zu klein,der hatte 20 cm .Mein Sohn muss ihn wieder rein setzen.Genauso Schleie ab 35 sollen erst mitgenommen werden.

    25.08.25, 10:17 0
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  • Profilbild Foxana

    hast du auf deiner angelkarte für das Gewässer nachgeguckt da steht das meist drauf

    25.08.25, 10:19 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    haben wir,nix maß

    25.08.25, 10:21 0
  • Profilbild Foxana

    ok weil bei mir steht das drauf

    25.08.25, 10:22 0
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  • Profilbild Zschauberer

    Also ein Mindestmaß von 30 cm für ganz Brandenburg ist quatsch. Auf der offiziellen Seite vom MLEUV wird das nicht geführt. Es kann höchstens sein, dass der Fischereipächter von diesem See so ein Mindestmaß festgelegt hat. Das müsste dann in der Angelkarte stehen oder in Unterlagen die du mit der Karte erhalten hast.

    25.08.25, 13:29 2
  • Profilbild c-e-v

    Da dürfte es keinen Diskussionsbedarf geben. Ist eindeutig geregelt.

    25.08.25, 13:37 0
  • Profilbild Gabriele Bartos

    Habe mit der unteren Fischereibehörde gesprochen,es gibt kein Mindestmaß.Soll ihn ignorieren.

    25.08.25, 13:39 1
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