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  • Profilbild Jonas Hel

    Hallo Leute, wollte mal fragen ob so eine Karpfentasche in Sachsen erlaubt ist. Will mir Mal eine zulegen aber will dann auch kein Stress mit den Angelaufseher.😅 Würde mich freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet.

    06.09.21 16:16 0
  • Profilbild Doc Schneider

    Warum willst den fisch hältern...?

    06.09.21 16:19 1
  • Profilbild FischerRela

    Hi ist erlaubt, er will gefangene Fisch sicherlich über Nacht halten und bei Tageslicht Fotos machen.

    06.09.21 16:22 2
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  • Profilbild Doc Schneider

    dacht ich mir schon! sowas gehört verboten....🤮

    06.09.21 16:23 18
  • Profilbild FischerRela

    Das ist ansichtssache und ein grosser Punkt zum diskutieren. Aber jetzt und hier nicht. Ich persönlich finde Tageslicht Fotos auch besser als Nachtaufnahmen

    06.09.21 16:25 1
  • Profilbild Jonas Hel

    Ja. Vielen Dank

    06.09.21 16:26 0
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  • Profilbild Jonas Hel

    Dieser Post wurde gelöscht.

    06.09.21 16:27 0
  • Profilbild Doc Schneider

    Dann sollte er über Tag angeln, wenn er Tageslicht Fotos will!!!

    06.09.21 16:28 18
  • Profilbild pd69

    wegen nem Foto einem Fisch sinnlos stress aussetzen geht überhaupt nicht. in sachsen-anhalt muss ich für einen setzkescher einen vernünftigen Grund haben und das ist auch gut so

    06.09.21 16:47 20
  • Profilbild Bugger

    Dir sollte man ernsthaft den Schein abnehmen!

    06.09.21 16:50 11
  • Profilbild Ilmenau-Otter

    so etwas ist wirklich nicht der Sinn des Angelns

    06.09.21 16:59 10
  • Unbekannt

    Es ist verboten, Fische über Nacht zu Hältern, um dann am nächsten Morgen ein Foto zu machen und den Fisch anschließend wieder frei zu lassen.

    Fischereiverordnung Sachsen:

    § 16
    Transport und Hälterung von Fischen
    Bei der Hälterung von Fischen dürfen nur solche Netze, Behälter, Setzkescher, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die vermeidbare Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes der Fische ausschließen. Während des Transports und der Hälterung sind die Fische in ausreichendem Maße mit Sauerstoff zu versorgen. Der Zeitraum des Transports und der Hälterung von Fischen ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

    Dort steht:"...ist auf das erforderliche Maß zu beschränken."

    1. Ist ein Foto kein Grund für ein erforderliches Maß und
    2. Will ich den Fisch wieder frei lassen, gibt es auch kein erforderliches Maß. Weil das erforderliche Maß mit dem "eh wieder frei lassen" sich erledigt hat

    Und am Ende steht dort auch noch das Bundesnaturschutzgesetz oben drüber. Auch das verbietet das unnötige Quälen von Tieren. Und um was anderes handelt es sich nicht, wenn der Grund ein Foto sein sollte. Wenn es darum geht, den Fisch einfach nur frisch zu halten, sieht es anders aus. Aber auch dann kann ich nicht noch stundenlang weiter Angeln. Und Sorry, aber darüber wird kein Fischereiaufseher diskutieren. Die haben eh kein Bock auf die C reinen C&R Angler. Dann kannst du schon mal deine Sparbüchse leer räumen.

    06.09.21 17:01 11
  • Profilbild Donger

    Fische hältern, ist meines Wissens in Sachsen nur erlaubt, um ihn später mitzunehmen. Hältern und zurücksetzen ist verboten. Zumal du deinen Fang ja auch ins Fangbuch eintragen musst. Du kannst zum Beispiel nicht 5 Karpfen fangen, sie hältern und dir dann die 2 besten raussuchen und die anderen 3 zurücksetzen.

    06.09.21 17:04 4
  • Unbekannt

    Und hier auch noch ein Auszug aus der Gewässerordnung vom LAV Sachsen:

    "Fische, die zur Entnahme bestimmt sind oder als Köderfische verwendet werden sollen, dürfen entweder in geeigneten Setzkeschern oder in geeigneten Behältnissen maximal während der Zeit des Angelns gehältert werden, wenn sie im Fanglimit liegen. Die Hälterung muss vermeidbare Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes der Fische ausschließen und ist zeitlich auf ein Minimum zu beschränken."

    Hier auch noch einmal die Betonung "Fische, die zur ENTNAHME bestimmt sind,"

    Ich kann dir nur sagen, dass du solche "Spielchen" unterlassen solltest. Kommt der richtige Fischereiaufseher, , hast du eine Anzeige am Hals.
    Willst du den Fisch entnehmen, trage ihn in dein Fangbuch ein, töte ihn am nächsten Morgen und fahre nach Hause. Alles andere bringt nur Ärger.

    06.09.21 17:16 6
  • Profilbild FischerRela

    Deswegen sag ich doch zuviel Diskussion. er wollte nur wissen ob es erlaubt ist das hatte ich mit ja beantwortet. Die gesetzeslage ist mir durchaus bekannt und kontrolliert wurde ich schon oft NABU kenn ich auch und spenden musste ich auch schon

    06.09.21 17:47 0
  • Profilbild Donger

    Niemand diskutiert. Für ein Foto, ist das Hältern nun mal nicht erlaubt. PUNKT

    06.09.21 17:49 8
  • Profilbild FischerRela

    Natürlich nimmst du ihn danach mit

    06.09.21 17:52 0
  • Profilbild Donger

    Das wäre was anderes, wurde aber so nicht gesagt

    06.09.21 17:53 1
  • Profilbild FischerRela

    Du wirst aber leider auch schon beim rücksetzen nach dem fangen (Fische ohne schonmass) zur Kasse gebeten

    06.09.21 17:54 0
  • Profilbild Jonas Hel

    ja sorry wollte das nicht das es so eine Diskussion gibt. Hauptgrund ist ich brauche ca.50 min. nach Hause. Da hatte ich gedacht das ich was habe wo ich ihn aufbewahren und daweile langsam zusammen packe. Weil ich immer den Karpfen sofort nach dem Fang sofort getötet hatte habe ich viel Stress gehabt ihn schnell zu filitieren

    06.09.21 18:33 0
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