Kind mit 5 Jahren möcht mitangeln
wie erfährt man, ob in Brandenburg, Sachsen kinder mit 5 Jahren angeln dürfen mit und unter Aufsicht der Erwachsenen, da dies kinder vieles schon wissen und nun umsetzen möchten
Bei der entsprechendenFischereibehörde nachfragen?
Googeln - In Brandenburg dürft ihr ab einem Alter von 8 Jahren ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Dafür benötigt ihr eine ausgefüllte Nachweiskarte mit einer gültigen Fischereiabgabemarke. Die Fischereiabgabemarke für Kinder und Jugendliche kostet 2,50 Euro pro Kalenderjahr
das mit 8 Jahren wissen wir, nur unsere kleine wir jetzt 6 und möchte mit angeln
Ist nicht erlaubt. Gibt generell relativ große Unterschiede, Sachsen/Brandenburg. Wir fahren dieses Jahr da in den Urlaub, mein Junge ist 9 und hat auch den Jugendfischereischein. In Sachsen darf er auch auf Raubfisch angeln, in Brandenburg nicht u.s.w....
Na, mal ehrlich. Ein 5jähriges Kind kannst du mir der Angel doch eh nicht alleine lassen, also begleitest du jeden Schritt. Wer soll dir denn da bitte ans Bein pieseln, wenn Tochter oder Sohn mal auswirft, einholt, etc.? In dem Alter haben die eh die Aufmerksamkeitsspanne einer einer nervösen Stubenfliege und widmen sich bald anderen Dingen. Solange du eine Angelerlaubnis hast und die erlaubte Anzahl der Ruten nicht überschreitest, wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit auch keinen Ärger geben. Rein rechtlich ist ein Kind übrigens nicht strafmündig. 🤷
Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass es bei ner Kontrolle beanstandet wird, wenn für das Kind, egal wie alt, keine Abgabemarke vorgewiesen werden kann. Bei uns muss absolut jeder, der angelt, die Fischereiabgabe zahlen, auch Kinder ohne Fischereischein.
In deinem Beisein kann er doch eine kleine Stippe halten. Ich hab damals den 5 jährigen Sohn meiner Ex auch mit einer kleinen Stippe angeln lassen, natürlich nur in meinem Beisein und wenn eine große Brasse dran war, hab ich natürlich geholfen, nicht das sie ihn noch ins Wasser gezogen hätte 😂
In der aktuellen Zeitschrift, Der Märkische Angler ist ein Beitrag dazu. Die Zeitschrift wird aber an Mitglieder des Landesanglerverbandes Brandenburg versendet, vielleicht kennst Du jemanden, oder im Angelladen müsste es die Broschüre dazu geben.Steh so da drin ab dem vollendeten 8 Lebensjahr. Wenn dein Kind in deinem Beisein Angelt (grau Zone) Bitte nicht mehr als die erlaubten Angeln. Das heißt keine 3 Fangfertige , wird von der Fischereiaufsicht beanstandet und eventuell geahndet
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Die Broschüre
nach der Helferregel agieren, bedeutet das Kind darf Angel von a bis z, lediglich der Fischkontakt ist verboten und ganz wichtig, Währenddessen darfst du keine zweite Rute im Wasser haben und Spinnfischen ist auch nicht erlaubt. ergo, ein bisschen stippen oder Posenfischen auf klein Fisch ist kein Problem, soll es ambitionierter sein, bleibt nur der forellenpuff . viele Vereine bieten aber auch Angeltage für jedermann an, wo man auch ohne Schein mit angeln darf (behördlich genehmigt) , mit dem Zweck herauszufinden, ob das Hobby interessant ist für das Kind. kurzum, es gibt Möglichkeiten in abgespeckter Variante, ein bisschen zu angeln und sich nicht dabei strafbar zu machen.
iii, das ist klar. Man sollte sich dann wirklich nur auf die eine kleine Stipprute beschränken, um dem Kind das Angeln näher zu bringen. Wenn nichts beißt, wird es schnell das Interesse verlieren. Bei hoher Beißfrequenz wird man wahrscheinlich nicht dazu kommen, noch auf andere Angeln aufzupassen.
@Bloomsmith aber der Erziehungsbrechtigte ist strafmuendi
@Uwe Das stimmt natürlich. Aber was ist dann der konkrete Tatvorwurf? -Beihilfe zur Fischwilderei? Obwohl der Beschuldigte sogar einen Fischereierlaubnisschein vorweisen kann? -Beihilfe zum Angeln ohne Fischereischein fällt weg, da es eine Ordnungswidrigkeit wäre. -Verletzung der Aufsichtspflicht? Wohl kaum, da man selbige nicht verletzt und es zudem kein Straftatbestand ist. -Anstiftung zu einer Straftat? Ich glaube, da wird es gänzlich unrealistisch. Ich bleibe dabei: Wer seinem Kind unter ständiger Aufsicht bei Vorliegen eines Angelerlaubnisscheins seine Angel mal in die Hand drückt, befindet sich maximal in einer Grauzone. Im Bereich der Straftat liegt das kaum. Ich denke mal, man kann gewisse gefühlte Misstände auch herbeireden. FunFact: "Eltern haften für ihre Kinder" findet sich zwar auf Baustellenschildern, aber in keinem Gesetzbuch.
Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen Fischereischein und dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer eigenen Rute angeln. Die Prüfung kann bzw. muss mit dem vollendeten 12. Lebensjahr abgelegt werden. Gruß Mike, nehme meinen kleinen auch mit
Kleiner Funfact aus NDS: man kann Kinder zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung Kinder mit zum Angeln nehmen. Sie dürfen dann unter Anleitung alles machen, bis aufs Handling des Fisches. Wenn dann jemand jünger als 14 schon seine Prüfung ablegt, darf er nicht mehr angeln, bis er 14 ist. Schließlich dient das dann ja nicht mehr der Vorbereitung auf die Prüfung. Soweit die Theorie, die Relevanz würde ich hier aber bezweifeln… 😅
@c-e-v Exakt! Haben wir auch gerade im Verein diskutiert. 😆 Sind aber zum Ergebnis gekommen, dass der Kontrollierende nicht/kaum überprüfen kann, dass die Prüfung bereits abgelegt wurde. 🤭
Ich beobachte diesen Thread schon länger und muss jedesmal etwas schmunzeln dabei. Wir reden um einen 5 Jährigen, den man eh nicht an der Wasserkante allein stehen lässt und dieser auch mit einer Stippe keine PB‘s fischt. Der Papa steht mit ihm zusammen da und hilft beim Angeln testen. Ich selbst habe drei Kinder groß gezogen und es genau so gemacht. Kein Kontrolleur kommt hier auf die Idee mir den Fischereischein zu nehmen, da auch diese vom Rückgang der fischenden Jugend weiß. Wie will man dem Kind denn das Angeln sonst näher bringen, als es im Beisein testen zu lassen. Zwei meiner Kinder haben so erkannt, dass es nicht ihr Sport ist und der Jüngste hat mittlerweile den Jugendfischereischein. Keiner… auch der kleinkariertste Kontrolleur wird hier Verständnis haben. Ich würde es einfach machen… Punkt, bin ja dabei und Angeln nicht gleichzeitig selbst.
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