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dänielmy

Hey Anglepadawane, wie macht Ihr das in Baden-Württemberg mit Kindern unter 10 Jahren beim Angeln? Mein Sohn ist so angelbegeistert, dürfte aber laut Vorgaben noch nicht. Gibt es da Ausnahmeregelungen vom Landesfischereiverband? Vielen Dank für die Infos

vor 3 Jahre
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Fly

Servus So ist das geregelt. Hab leider grad nur nen Screenshot zur Hand. Grüße Fly

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Gibt es nicht, in RP geht das schon ab 7 Jahren😉, einfach die Seite wechseln und gut ist😂👍

vor 3 Jahre
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dänielmy

@fly Super danke!

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Nachlesen kann man das auch alles im Paragraph 31 und 32 des Fischereigesetzes von Baden Württemberg. Ich empfehle das eh jedem Angler, der dort Angeln will. Und dazu noch die Fischereiverordnung. Dann geht man ggf. Problemen aus dem Weg.

vor 3 Jahre
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dänielmy

Dennoch sagt der Paragraph 31 Absatz 4 nichts über den Umfang der Unterstützung aus. Ist demnach eine ziemlich breite Auslegungssache oder eine Ermessensentscheidung vom jeweiligen Kontrolleur.

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Eine Angel in der Hand haben und Fische fangen ist KEINE Unterstützung. Den Fisch zu Kescher schon. Ich denke der Begriff "Unterstützen" Bedarf keiner extra Auslegung. Hilfe = Unterstützung. In anderen Bundesländern ist übrigens nicht einmal das Erlaubt, wenn derjenige nicht im Besitz eines eigenen Fischereischeines ist.

vor 3 Jahre
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Fischoholik

Da steht aber auch, dass sie unter 10 mitangeln dürfen- also bin ich der Meinung es bedarf sehr wohl einer extra Auslegung

vor 3 Jahre
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dänielmy

Wo meinst Du steht das?

vor 3 Jahre
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Fischoholik

I'm Screenshot von Fly

vor 3 Jahre
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dänielmy

@fly kannst du mir noch die Quelle schicken?

vor 3 Jahre
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Fly

Hallo Hier ist die Quelle (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) Allerdings will ich anmerken das ich dachte dort sind die Gesetsestexte nieder geschrieben Es ist aber wie Firestorm geschrieben hat. Nur was explizit im jeweiligen Landes Gesetz steht ist bindend.. Für ;Bayern ist es genauer definiert was ein Kind darf und was nicht. In Baden-Württemberg isses recht schwammig formuliert. Ausserdem kann es an den Gewässern wieder anders geregelt sein. .

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Jetzt mal außerhalb von irgendwelchen Gesetzen. Wenn du dort mit deinem Sohn 🎣 und er dafür eine z.B. 5m Stippe benutzt, wird bestimmt keiner was sagen, wenn du durch diese zusätzliche Angel deine maximale Anzahl an Angeln nicht übersteigst. Sind also zwei erlaubt, dann du eine und dein Sohn eine. Natürlich sollte es dann bei deinem Sohn eine Friedfischangel sein und er nicht auch mit einer Spinnangel probieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann Probleme gibt. Lege aber meine Hand dafür nicht ins Feuer.

vor 3 Jahre
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pikeaddict_1

Ausnahmeregelungen gibt es hierbei keine. Jegliche aktive Fischerei ist nicht erlaubt. Unterstützende Tätigkeiten sind aber legitim. Und das beinhaltet alles, was NICHT aktiv zum Fischfang beiträgt, ergo: Fangfertig Angel auswerfen, Angel mit Köder im Wasser halten, Fisch drillen, Fisch waidgerecht töten, etc.

vor 3 Jahre
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Harrykraus

Also zu mir hat der Kontrolleur am Rhein gesagt, dass mein Sohn (8) ganz klar mit angeln darf... wir dürfen aber insgesamt nicht mehr wie 2 Ruten ins Wasser halten ... Ich denke da wird auch kein anderer was dagegen haben...

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Also gemäß Fischereigesetz darf er das ganz klar nicht. Aber das wird.sicherlich toleriert werden, wie ich ja weiter oben auch schon geschrieben habe.

vor 3 Jahre
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dänielmy

@harrykraus Angeln in der gleichen Ecke, dann bin ich bei der Kontrolle mal gespannt. @all danke an euch allen.

vor 3 Jahre
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Nikita Gross

Bei uns im Verein dürfen die Kinder unter 10 Jahren separat eine Rute haben weil die Regelung echt sehr dumm ist

vor 3 Jahre
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pikeaddict_1

@Harrkraus: Dann hatte der Kontrolleur entweder absolut kein rechtliches Fachwissen oder ihm war es egal. Sollte aber ein Kontrolleur kommen, der mit dem falschen Fuß aufgestanden ist und auch nur ein wenig von dem versteht, was er da tut, kann das anders ausgehen. Aber das kann ja zum Glück jeder selbst für sich entscheiden. Fakt ist und daran gibt‘s nichts zu rütteln, da die LFischVO klar regelt ab wann geangelt werden darf. Ich find den Passus auch beknackt aber ist eben Gesetz. Und kann, wenns blöd läuft, eben schlecht ausgehen.

vor 3 Jahre
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Unbekannt

@Nikita Gross: Auch dein Verein darf sich nicht über das Fischereigesetz hinwegsetzen. Zumindest lockern darf man nicht. Somit ist es quasi Geduldet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Bei uns in Brandenburg darf ja auch erst ab 8 Jahren geangelt werden. Aber hier sagt auch keiner was, wenn ich einem 6jährigen eine Angel in die Hand drücke. Ich sollte halt nur nicht die maximale Amzahl von 2 Angeln überschreiten. Zur Not, und bei 2 Kleinkindern kommt man eh selber nicht mehr zum Angeln, nehme ich halt keine eigene. Aber rein rechtlich ist es nicht erlaubt.

vor 3 Jahre
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