Kunstköderverbot während der Zanderschonzeit im NOK ab 2026
Finde ich gut diese neue Regelung, da im Frühjahr genug Leute mit Dropshot und C-Rigs etc auf Barsche geangelt haben, und man so zumindest im NOK unmöglich die Zander umgehen kann. Und es sollen wohl auch vermehrt zur Entnahme von Zettis in der Schonzeit gekommen sein. Dies könnte durch das Verbot auf jeden Fall erschwert werden. Hätte persönlich allerdings oberflächennahe Kunstköder wie Twichbaits und Spinner erlaubt. Weiß einer, wieso die Regelung erst ab Sehestedt gilt? Laichen weiter östlich die Zander nicht weil zu viel Salz, oder hat dort das Angeln auf Meerforelle und Dorsch Priorität?
Gute Regelung.
Finde ich gut🙏🏻
top Regelung
Finde ich auch eine gute Regelung und kenne ich so auch aus den meisten anderen Gewässern. Wer trotzdem auf Raubfische angeln will, findet natürlich auch hier seine Schlupflöcher und knüppelt dann vermutlich auch tot, was gefangen wird oder verangelt die Fische halt aus der großen Tiefe. Solche Typen hat man ja leider immer. Warum die Regel nur eingeschränkt für den benannten Streckenabschnitt gilt, weiß ich zwar auch nicht, deine Erklärung scheint aber einleuchtend. Östlich von Sehestedt wird es mit den Zandern im Winter ohnehin schon deutlich überschaubarer...
Darf man denn Dropshot mit Wurm? 🤡
Die Regeln sind nur so gut wie die Sanktionierung...
finde ich gut, geht ja leider nur über Verbote.
Finde ich auch super, war lange überfällig. Die drei Monate kann man mal auf Kunstköder verzichten. Ist eh nicht die beste Barschzeit und wenn's denn unbedingt sein muss, erfüllt ein aktiv gefischter Tauwurn auch seinen Zweck 👍🏻. Genau, der Zanderbestand dünnt sich östlich von Sehestedt eh langsam aus und der Laicherfolg wird sich auf den Strecken auch in Grenzen halten. Gerade Zanderbrut ist recht empfindlich, da reicht eine stärkere Ostwindphase, die salziges Wasser aus Richtung Kiel nach Westen drückt und der Jahrgang ist futsch. Und wie du schon sagst, ermöglicht man so noch das Spinnfischen auf Dorsch/Mefo auf der Oststrecke.
entspricht der seit Jahren praktizierten Hamburger Rechtslage. Hier wird DS Wurm überwiegend für zulässig gehalten, weil halt auf den Köder abgestellt wird (künstlich ist verboten, außer Fliege), nicht auf das Angelgerät oder die Montage wie in älteren Schonzeit-Regelungen (Raubfischangel vs. Friedfischrute)
sollte eigentlich sowieso selbstverständlich sein in der Zeit auf kunstköder zu verzichten aber ich finde die offizielle Anordnung gut und richtig.
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