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  • Profilbild Marco2508

    Hallo Freunde,

    Habe eine Frage bezüglich Erlaubnisschein ausstellen eines privaten Pächters von einem kleinem Bach bei uns in Rheinland-Pfalz.

    Ich kenne den Pächter des Baches der bei mir am Ort fließt. Habe mit ihm geredet und er sagte ab März geht alles in Ordnung mit angeln(Schonzeit Bachforelle).

    Muss ich mir schriftlich was aushändigen lassen? Oder geht das alles so mündlich in Ordnung?

    Danke schonmal im voraus wenn sich jemand auskennt

    05.02.23 14:26 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Schriftlich ist immer besse!
    Andererseits, wer außer dem Pächter sollte dich kontrollieren?
    Da komen höchstens wieder so "Vorgarten-Sheriffs" und machen den Lauten...

    05.02.23 14:34 1
  • Profilbild Marco2508

    Es gibt ja immer wieder Leute die einem das Leben am Wasser schwer machen wollen. Ist bei uns im wilden Westen so. 😀

    Denke mir auch das schriftlich besser ist. Möchte ja auch kein Ärger oder sonst was.

    Frage ihn einfach ob er mir was ausstellen kann.

    Danke dir

    05.02.23 14:38 1
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  • Unbekannt

    Immer schriftlich machen. Und ich gehe mal davon aus, dass diese Person das auch darf. Scheinbar ist sie auch selber "nur" Pächter von dem Gewässer und nicht der Eigentümer.
    Kannst ja selber ein Schriftstück aufsetzen und er muss dann nur noch unterschreiben.

    05.02.23 14:48 0
  • Profilbild Marco2508

    Er ist Pächter und hat das Fischereirecht. Wer der Eigentümer ist weiß ich jetzt nicht.

    Es gibt auf der Seite vom Landesfischereiverband ein Muster weiß aber nicht ob das dass richtige ist in meinem Fall.

    05.02.23 14:56 0
  • Unbekannt

    Ja richtig! Er hat das Fischereirecht. Da er nur Pächter ist, kann der Besitzer in dem Pachtvertrag aber auch gewisse Sachen einschränken. Aber das sollte erst einmal nicht dein Problem sein.
    Am Ende muss da nicht viel drin stehen. Im Prinzip nur, dass er dir erlaubt von Kilometer X bis Kilometer Y zu Angeln. Und wenn er keine weiteren Einschränkungen macht, ist das Fischereigesetz und die Fischereiversorgung ausschlaggebend.

    05.02.23 15:01 0
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  • Unbekannt

    das was du möchtest ist eine Salmonidenkarte für das Gewässer bei uns ist der Verein der Pächter, danach müsstest ihn fragen und das ist dann auch etwas schriftliches, wenn er der Pächter ist und das Fischereirecht ausübt kann der Verpächter dir so eine Karte geben können, bei uns kostet die 15 € pro Jahr Schonzeit ist zu berücksichtigen.

    05.02.23 15:09 0
  • Profilbild Marco2508

    Das mit der Salmonidenkarte habe ich bei uns in Rheinland-Pfalz noch nicht gehört.

    Salmonidenkarte heisst ja dann für mich nur Forelle. Wollte aber auch ansitz auf Aal gehen.

    Danke für eure Infos ich werde mich mit ihm in Verbindung setzen und mal alles ansprechen was wichtig ist damit ich ganz in Ruhe angeln kann. 👌🏻

    05.02.23 15:24 0
  • Unbekannt

    Salmonidenkarte, alle Fische die zu der Fischgruppe gehören, Fangerlaubnis für Bachforelle, Äsche, Regenbogenforelle, Bachsaibling andere Fische sich auch schon vorhanden, aber es geht um die Fische die den Fischereierlaubnisschein (Salmonidenkarte) beinhalten der dann für das Gewässer ist, es ist auch richtig angegeben von wo bis wohin die Strecke ist und Fangbegrenzung als wie viele du an einem Tag fangen darfst,

    05.02.23 15:33 0
  • Profilbild Marco2508

    Ja finde auch das es alles schriftlich sein muss wieviel ich fangen darf und von wo bis wo. Schonhaken usw.

    Ich will ja nich den ganzen Bach leer machen. Will einfach nur angeln und gelegentlich mir eine Forelle zum Abend essen mitnehmen.

    05.02.23 15:39 0
  • Unbekannt

    Das muss der Pächter berücksichtigen, bei mir war die Salmonidenkarte der Hauptgrund in den Verein zu gehen, vielleicht hat der Pächter auch noch andere Gewässer, bei uns sind das 4 Stück,

    05.02.23 15:42 0
  • Profilbild Marco2508

    Es gibt ja kein Verein bei uns. Der Bach 64 km ist komplett an Privatpersonen verpachtet. Und er meint es geht in Ordnung wenn ich da angel.

    Lebe hier quasi aufm Land da gibt es keine Karten oder sonst was wie bei einem kanal im Norden. Der Bach ist privat verpachtet und er gibt mir das ok das ich da angel.

    05.02.23 15:48 0
  • Profilbild Marco2508

    Schade das es hier in Deutschland so kompliziert ist

    05.02.23 15:49 1
  • Unbekannt

    Hier werden wieder Dinge vermischt. Wie die Karte in Sachsen Anhalt heißt, interessiert in einem anderen Bundesland überhaupt nicht. Das ist eine Erfindung der jeweiligen Verbände. In keinem Fischereigesetz gibt es diese Karte.
    Am Ende ist es nicht kompliziert. Er hat das Fischereirecht und muss dir die Genehmigung erteilen. Wenn dir Wald gehört, darf da auch nicht jeder rein und Holz holen. Ist schließlich nicht dein Eigentum. Also einfach die Genehmigung holen, am besten halt schriftlich und gut ist es. Ob er dir diese Genehmigung sogar verkaufen darf, steht noch mal auf einem anderen Blatt. Das ist nämlich im Normalfall auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Aber kostenlos sollte es kein Problem sein, wenn der Verpächter das nicht ausgeschlossen hat.

    05.02.23 15:57 0
  • Unbekannt

    von wem haben die das gepachtet, dass hört sich an wie, dass die Person sich zusammen geschlossen haben um dann Pächter zu sein, dazu braucht es einen Fischereischein mindestens 3 Jahre, der Pachtvertrag geht über 12 Jahr, dass ist wie ein Pächtergemeinschaft, lass dir auf keinen Fall ein Tageskarte andrehen,

    sowas ähnliches haben wir hier auch der Fliegenfischerveiein, dass sie auch 40 Leute durch den Harz,

    05.02.23 16:01 0
  • Unbekannt

    Sargon: "eines privaten Pächters" Einzahl!!! Du rauchst doch schon wieder komisches Zeug und deine Fantasie geht mit dir durch.

    05.02.23 16:04 2
  • Unbekannt

    geh mal zu unteren Wasserbehörde die wissen wer das gepachtet hat, und welche Abschnitte es Gewässer, und die haben auch Kontaktdaten,

    jede Pachtverträge sich bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen,

    ich bin zu unteren Wasserbehörde gegangen und wollte die Kontaktdaten für das Gewässer und die haben mir dann die Daten des Vereins gegeben,

    05.02.23 16:06 0
  • Unbekannt

    Hecht 666, lass das langsam mal sein mit deinen Sprüche, was Grass rauchen betrifft, ich weiß was ich dadurch erlebt haben, bis hin zum Jobverlust, denkt dran du bist es der das erzählt, und du siehst worum es geht, du willst damit Handel betreiben was eine Person schreibt, dann mach einen Fischereischein, du siehst selbst was das für Leute sind die das machen wenn es dann darum geht, wieder sowas geraucht,


    ich Frage dich auch nicht ob Noha so weiter macht,

    05.02.23 16:23 0
  • Unbekannt

    Es ist überhaupt nicht kompliziert. Jemand besitzt die Fischereirechte am Gewässer und diese Person gibt dir einen Zettel auf dem die Erlaubnisaussage kurz notiert ist. Das kann auch ein Stück Klopapier sein.

    Im Grunde genommen ist es kein Aufwand ein paar Worte auf ein Stück Papier zu schreiben oder?

    05.02.23 16:26 1
  • Unbekannt

    Na höre auf so einen Schwachsinn zu schreiben und begebe dich in ärztliche Hände. Und wer ist denn Noha? Kenne ich den? Ansonsten kann der machen was er will.

    05.02.23 16:27 0
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