Reuse nutzen als Fischereirechtsinhaber?
Hallo zusammen,
mal ne Frage: Darf ein Fischereirechtsinhaber zur Hege des Gewässers mit Reusen fischen?
Im Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz kann ich da nichts erlesen.
Dort ist nur angegeben welche Maschenweite vorgeschrieben ist, nicht jedoch aber, wer sie einsetzen darf.
LG
Andreas
Reusen, Bungen, Netze, Aalschnüre und co. sind erlaubte Fischfangmethoden und der Inhaber des Fischereirechts darf diese nutzen, aber wie gesagt mit bestimmten Vorschriften.
Ich nehme mal an dass deine Aussage nur für Rheinland-Pfalz gilt @Goodspeed
Nein, die Vorschriften und erlaubten Methoden können nur je nach Bundesland abweichen.
Ja eben. Wollte es nur dazugeschrieben haben bevor jemand denkt dass das Bundesweit so stimmt.
Godspeed, Aalschnüre auch? Damit musste ich als Kind immer auf den See rausschwimmen.
waren allerdings nicht sehr effektiv, da die Raubfische die ganzen Köderfische abgerissen haben über Nacht. Nicht ein Aal dran. Die ganze Mühe umsonst. Aber die Aalrohre waren dafür sehr effektiv
Ja, Aalschnüre/Leinen/Legeangeln sind erlaubt, die einzige offizielle Vorschrift die ich bis jetzt gehört habe war, dass diese alle 24 Stunden gehoben werden müssen, ist allerdings in der Praxis schwer zu kontrollieren.
Mit Legeangeln habe ich mich aber bis jetzt kaum auseinander gesetzt....
Mein Opa und ich haben das zu DDR Zeiten illegal gemacht in der Nacht, Aalschnüre und Aalrohre. Aber hat Spaß gemacht
Wobei ich die Rohre als sehr schonende Fangmethode empfinde. Man konnte zu kleine Aale so sehr gut selektieren und ohne jede Verletzung wieder frei lassen
Das steht ja im Fischerei Gesetz:
"§ 4
Inhalt des Fischereirechts
(1) Das Fischereirecht umfasst die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln zu fangen und sich anzueignen, und die Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen Fischbestand nachhaltig zu hegen und zu erhalten. ... "
Die Art und Weise ist nicht vorgegeben und somit ist die Reuse auch erlaubt, da du das Fischereirecht hast.
Und in der Fischereiverordnung steht ja sogar die Maschenweite drin.
Moin zusammen,
Danke für eure Teilnahme.
Diese Ausführungen habe ich im Fischereigesetzt auch gefunden.
Jedoch steht da zu den Reusen/Netzen und Co. nicht explizit wer diese nutzen darf. Vielleicht sind diese Fanggeräte auch nur den Berufsbinnenfischern vorbehalten.
Wir haben vor einigen Jahren mal Aalreusen gelegt im Zuge der Aalschutz Initiative, dafür brauchten wir eine Ausnahmegenehmigung der SGD, die aber wiederum auch die Erlaubnis zum Umsiedeln enthielt.
Da hatte ich aber auch noch kein Fischereirecht inne.
Wenn der Reuseneinsatz vom Fischereirecht gedeckt ist, wäre das um längen unbürokratischer.
Im Pachtvertrag steht "fischerei im vollen Umfang". Dann sollte es wohl so sein.
Ich frage aber nochmal bei der SGD nach wenn es soweit ist. Behörden interpretieren Gesetze ja oftmals anders.
@AndyK
Wenn du das volle Fischereirecht besitzt, dann darfst du völlig legitim mit Reusen und co. angeln, aber du bist (in offenen Gewässern) immernoch an die geltenden Gesetze gebunden, also Schonzeiten/ Schonmaße und co.
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