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AndyK

Hallo zusammen, mal ne Frage: Darf ein Fischereirechtsinhaber zur Hege des Gewässers mit Reusen fischen? Im Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz kann ich da nichts erlesen. Dort ist nur angegeben welche Maschenweite vorgeschrieben ist, nicht jedoch aber, wer sie einsetzen darf. LG Andreas

vor 3 Stunden
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Godspeed

Reusen, Bungen, Netze, Aalschnüre und co. sind erlaubte Fischfangmethoden und der Inhaber des Fischereirechts darf diese nutzen, aber wie gesagt mit bestimmten Vorschriften.

vor 6 Stunden
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Fischkopf Larry

Ich nehme mal an dass deine Aussage nur für Rheinland-Pfalz gilt @Goodspeed

vor 6 Stunden
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Godspeed

Nein, die Vorschriften und erlaubten Methoden können nur je nach Bundesland abweichen.

vor 5 Stunden
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Fischkopf Larry

Ja eben. Wollte es nur dazugeschrieben haben bevor jemand denkt dass das Bundesweit so stimmt.

vor 5 Stunden
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Stipp-Angler

Godspeed, Aalschnüre auch? Damit musste ich als Kind immer auf den See rausschwimmen.

vor 5 Stunden
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Stipp-Angler

waren allerdings nicht sehr effektiv, da die Raubfische die ganzen Köderfische abgerissen haben über Nacht. Nicht ein Aal dran. Die ganze Mühe umsonst. Aber die Aalrohre waren dafür sehr effektiv

vor 5 Stunden
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Godspeed

Ja, Aalschnüre/Leinen/Legeangeln sind erlaubt, die einzige offizielle Vorschrift die ich bis jetzt gehört habe war, dass diese alle 24 Stunden gehoben werden müssen, ist allerdings in der Praxis schwer zu kontrollieren. Mit Legeangeln habe ich mich aber bis jetzt kaum auseinander gesetzt....

vor 5 Stunden
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Stipp-Angler

Mein Opa und ich haben das zu DDR Zeiten illegal gemacht in der Nacht, Aalschnüre und Aalrohre. Aber hat Spaß gemacht

vor 5 Stunden
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Stipp-Angler

Wobei ich die Rohre als sehr schonende Fangmethode empfinde. Man konnte zu kleine Aale so sehr gut selektieren und ohne jede Verletzung wieder frei lassen

vor 5 Stunden
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Tiger900

Das steht ja im Fischerei Gesetz: "§ 4 Inhalt des Fischereirechts (1) Das Fischereirecht umfasst die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln zu fangen und sich anzueignen, und die Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen Fischbestand nachhaltig zu hegen und zu erhalten. ... " Die Art und Weise ist nicht vorgegeben und somit ist die Reuse auch erlaubt, da du das Fischereirecht hast. Und in der Fischereiverordnung steht ja sogar die Maschenweite drin.

vor 3 Stunden
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