
Schonzeit BaFo Jena
Beiträge
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IronClaw/51
Hallo alle zusammen,
ich fahr am 01. Oktober nach Jena für 2 Tage und nehme, so wie es sich gehört, meine Angelausrüstung mit.
Jetzt ist die Sache die, dass ab dem 01. Oktober die Bachforelle geschont ist.
Dann habe ich in der Gewässerordnung nachgelesen ob man in der Schonzeit der Bachforelle trotzdem Spinnfischen darf (auf Barsch und Döbel und wenn man doch ne BaFo fängt, dass man die dann schonend released)
Dort steht aber nichts genaues dazu. Es steht nirgends dass man es nicht darf, aber auch nicht explizit, dass man es darf.
In Berlin bezüglich Hecht ist es easy, da ist Kunstköderverbot während der Hechtschonzeit, also klipp und klar, kein Spinnfischen.
Hier ist das in dem Fall aber alles so komisch formuliert.
ChatGPT wusste es ebenfalls nicht genau, also habe ich dem zuständigen Verein eine Mail geschrieben (kurzgefasst: darf ich Spinnfischen oder nicht)
So, dann kam von dem Herren aber nur diese Pampige Antwort:
(Ich würde der Antwort nun entnehmen, dass Spinnfischen gestattet ist? Keine Ahnung, falls hier jemand aus Jena kommt und explizit weiß, wie die Regelungen sind bitte gerne melden, ich weiß nicht mehr weiter)Hol dir die App um Bilder zu sehen -
Andreas Brucklacher
was ist an der Antwort jetzt pampig ? Was steht in der Gewässerordung ?
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IronClaw/51
Wie schon erwähnt, nichts spezifisches zu der Fragestellung
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Fly
Hallo
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Hast du vielleicht nen Link zu dieser Gewässer Ordnung oder ähnliches.
Grüße Fly -
Linebine
Das ist keine pampige Antwort, das ist eine ganz normale, sachliche Aussage - wenn auch mit wenig Inhalt. Wir sind alle ein bisschen zu sehr von Internetsprache und Emojis verwöhnt. Nimm es dir bitte nicht zu Herzen. Vielleicht kannst du ja mal die Gewässerordnung hier für uns posten? :)
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IronClaw/51
Gut, vielleicht war die Antwort nicht pampig, aber er hätte einfach eindeutig auf meine Ja ODER Nein Frage antworten können und die Sache wär geklärt.
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Und hier muss mich keiner darauf hinweisen, dass die Antwort nicht pampig war (ich hab’s halt so wahrgenommen), das bringt mich ja in meiner Frage auch nicht weiter :)
Hier die Gewässerordnung:
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Vielen Dank schonmal für inhaltreiche Antworten :) -
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Linebine
Liest sich für mich so, als wäre es erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.
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Also so lange keine Raubfischschonzeit ist (1.2.-31.5.) kannst du mit Kunstködern fischen und setzt die ggf gefangenen Salmoniden zurück. Alle "anderen Einschränken" beziehen sich mMN auf die generellen Regeln zu Schonzeiten, Angelgeräten, Angelplätzen etc, was so in der Gewässerordnung aufgeführt ist. -
Tiger900
Ich verstehe das Problem hier nicht.
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In der Gewässer Ordnung steht doch alles drin, was du brauchst.
Schonzeit Bachforelle steht drin.
Wann ich auf die Bachforelle nicht mit der Spinnangel Angeln darf steht drin.
Das ich vom 01.02. - 31.05. in Stillgewässer nicht auf Raubfisch Angeln darf steht drin. Ansonsten vom 01.02.-30.04.
Was willst du denn jetzt noch? Alles was nicht verboten ist, ist halt erlaubt. Gibt es zwischen dem 01.04.bzw. 01.05. und dem 31.12. ein Kunstköder Verbot? Nein
Also Feuer frei -
Tiger900
Streiche 31.12. und setze 31.01. 😉
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Sargon II
Steht aber dabei, die Schonzeit in der Gewässerordnung,
Hol dir die App um Bilder zu sehen -
IronClaw/51
Wunderbar, ich danke euch :)
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