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  • Profilbild Til Freuling

    Hallo Leute
    Die Schonzeit der Meerforelle in Brandenburg hat für mich in den letzten Tagen ein wenig für Verwirrung gesorgt. Zum einen wurde mir gesagt dass die Meerforelle (allerdings als Satzfisch) ab ersten September Schonzeit hat. In der Fischereiordnung Brandenburg steht aber die Schonzeit von 16.10 - 15.04. drin kann mich also bitte jemand aufklären ob sich die Schonzeit verschoben hat oder noch die selbe ist

    05.09.25, 05:35 0
  • Profilbild Sargon II

    Dieser Post wurde gelöscht.

    05.09.25, 09:18 0
  • Profilbild MasterMoe

    Was irgendjemand sagt spielt keine Rolle. Es zählt was in der Fischereiverordnung steht und im Erlaubnisschein für das Gewässer. Die Regeln im Erlaubnisschein können schärfer sein als im Landesrecht.

    05.09.25, 09:57 1
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  • Profilbild Tiger900

    In Brandenburg hat die Meerforelle als Satzfisch eine Schonzeit von 16.10. - 15.04., so wie du es geschrieben hast. Somit ist die Aussage "ab ersten September" falsch.
    Theoretisch kann es aber sein, dass der jeweilige Fischereiberechtigte diesen Zeitraum verschärft hat und in seinen Gewässern den 01.09. festgelegt hat. Das ist dann aber nur für seine Gewässer und sollte extra ausgewiesen sein.

    05.09.25, 09:58 2
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