Talsperre Quitzdorf: Angeln mit Erlaubnisschein AVE ausreichend?
Guten Morgen, Ich hoffe ich habe das richtige Forum ausgewählt. Hätte da mal eine Frage: Kann man an der Talsperre Quitzdorf angeln, wenn man Vollzahler beim AVE Elbflorenz ist und somit Inhaber eines gültigen Erlaubnisschein für Sachsen und Co oder ist die Talsperre mittlerweile ein reines Bezahlgewässer? Habe im Internet leider keine 100% Antwort dazu gefunden, auf der offiziellen Homepage des Betreibers werden ja Erlaubnisschein angeboten etc. in anderen Beitrag im Internet habe ich gelesen, dass AVE Mitglieder wohl diesen Erlaubnisschein in dem allgemeinen Erlaubnisschein inne haben. Ist das so noch aktuell und richtig? Danke im Voraus für eure Antworten! Petri
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