Beiträge

  • Profilbild angel-juenger.de

    Hallo zusammen,
    bei meinen letzten ansitzangeln bin ich mit jemanden von der örtlichen Naturschutzbehörde ins Gespräch gekommen und sind irgendwie auf das Thema gekommen was als wetterschutz und was als Zelt gilt. Da ich immer dachte das nen Zelt ohne Boden noch als Wetterschutz gilt war ich etwas überrascht als der sagte das sogar ein Schirm mit Seitenteil nicht erlaubt sei man dürfe nur den Schirm bei regen aufspannen und muss ihn nach dem regen wieder einpacken. Gibt es irgendwo ein Gesetz was regelt ab wann etwas nicht mehr als Wetterschutz gilt?

    04.08.17 11:33 0
  • Profilbild poldi

    Danke für die Info!👍

    04.08.17 11:35 0
  • Profilbild poldi

    Nicht dass ich wüsste

    04.08.17 11:35 0
  • Werbung
  • Profilbild NSF_89

    Des glaub ich nicht. Sag hat er dir bestimmt richtig bullshit erzählt. Ich kenn des auch mit dem zelt ohne Boden und so wird des auch überall gehandhabt

    04.08.17 11:35 0
  • Profilbild angel-juenger.de

    Na ja bei uns ist alles Naturschutzgebiet so sicher bin ich mir da nicht das den Mist erzählt und was hätte der auch großartig davon. Vielleicht gilt ja alles was geschlossene seiten hat um zu übernachten ist als wildcampen. Nur genaue Infos finde ich bei google nicht manche sagen ja manche nein.

    04.08.17 11:42 0
  • Profilbild Oliver606

    Also in den Naturschutzgebieten bei uns ist das angeln gänzlich verboten in anderen Schutzgebieten wie z.B Vogelschutzgebiet gelten wiederum andere gesetze Mann muss sich da wirklich genau erkundigen das sinnvollste ist immer den örtlichen Förster/Jäger zu befragen die wissen meistens am besten Bescheid weil sie ja etliche Bestimmungen erfüllen müssen. ansonsten gilt Zelt ohne Boden als wetterschutz und damit hast du dann fast immer recht

    04.08.17 13:29 0
  • Werbung
  • Profilbild angel-juenger.de

    Hab was gefunden bezüglich meines Gewässers

     

    1. Erlaubt ist ein Wetterschutz (Angelschirm mit und ohne Überwurf) als Reaktion auf die aktuelle meteorologische Situation z.B. Sonne, Wind, Schnee, Hagel und Regen. 

    Nach dem Wettereignis ist der Wetterschutz wieder einzupacken.

     

    2. Verboten ist das Übernachten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, das heißt Campieren, Nutzung eines offenen Feuers, Grillen etc.

     Nachtangeln ist an der Unteren Ruhr erlaubt. Die Angeln sind ständig durch den Angler zu beaufsichtigen.


    Aber irgendwie ist das auch eine Auslegungs Sache ob nen Zelt ohne Boden nicht als Schirm gehandhabt werden kann und Sonne, Wind, Schnee, Hagel und Regen eines davon hat man doch immer heißt man könnte es auch immer stehen lassen.

    04.08.17 15:33 3
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler