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deniz.t

Wo darf ich mit einem bayrischen Angelschein überall angeln? National? International? am Meer?

vor 6 Jahre
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Unbekannt

Der bayrische Angelschein ist in allen Bundesländern anerkannt und gleichgestellt ! Um im Meer angeln zu dürfen braucht man eventuell noch eine Fischereiabgabemarke für das laufende Kalenderjahr oder einen Touristenfischereischein ganz unabhängig aus welchem Bundesland der Fischereischein ausgestellt wurde mit Ausnahme wenn er in dem Bundesland ausgestellt wurde in dem du den Touristenfischereischein beantragen möchtest . International hat er nur sehr wenig Bedeutung! Ausnahme Polen und Tschechien dort aber nur mit Beglaubigung! LG Michael

vor 6 Jahre
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azazel4by

der bayerische Schein wird weltweit anerkannt.

vor 6 Jahre
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deniz.t

Danke ✌🏼

vor 6 Jahre
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Unbekannt

Ne weltweite Anerkennung eines deutschen Fischereischeins gibt es absolut nicht und ist außer in den von mir oben genannten Ausnahme auch absolut nicht nötig. Da es im Ausland niemand interessiert was du in Deutschland für Fischereiabgaben entrichtest . In Polen und Tschechien gilt er lediglich als Nachweis dafür das du die erforderlichen Kenntnisse bestizt um die Waidgercht zu verhalten. In Tschechien nur mit Beglaubigung. ..... Ansonsten ist es absolut Wurscht im Ausland ob du einen deutschen Fischereischein hast oder nicht ob bayrisch oder nicht. ....spielt absolut keine Rolle. .. LG

vor 6 Jahre
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Vissen in Nederland

Weltweit ist natürlich wirklich Blödsinn. Waller Michel hat es ansonsten gut erklärt.

vor 6 Jahre
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Kabeljau88

An manchen Ausländischen Privatgewässern (zb in Ferienparks in den Niederlanden) kann der Fischereischein auch als Nachweis zum Waidgerechten Umgang genutzt werden, aber informier dich vorher lieber beim Besitzer.

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Der bayrische ist der deutsche... Es gibt keinen bayrischen, komme selber aus oberbayern...

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Frankreich - kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich - Angelkarte erforderlich - Angelkarten werden gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt - Tages-, Wochen- und Urlaubskarten oder Jahreskarten erhältlich - für eine Jahreskarte benötigt man Passfoto für eine Tageskarte nicht. - mit der Angelkarte darf an bestimmten Gewässern geangelt werden, je nach Region - Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.) Polen - Deutscher Fischereischein wird anerkannt. Für Touristen ohne Fischereischein gibt es evtl. Ausnahmen und es reicht der Personalausweis und eine Gebühr? (nicht sicher…) - Polnische Staatsbürger benötigen einen Fischereischein (Fischereiprüfung) - Angelkarte erforderlich für das jeweilige Gewässer - Angelkarten gibt es für Gewässer des polnischen Anglerverbandes der die meisten Gewässer verwaltet oder für private Gewässer (Ausnahme) - Für Gewässer des Polnischen Anglerverbandes wird ein Deutscher od. Polnischer Fischereischein benötigt, für Privatgewässer nicht - Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.) Dänemark - kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich - Angelschein erforderlich - gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr - Unter 18jährige und über 66jährige benötigen keinen Angelschein - Tages-, Wochen- und Jahresscheine erhältlich - Der Angelschein berechtigt zum Angeln an staatlichen Gewässern - für private Gewässer benötigt man zusätzlich noch eine Gewässerkarte Österreich - sog. Fischerkarte (Fischerprüfung) erforderlich für Österreicher - Deutscher Fischereischein wird anerkannt - mit dem Deutschem Fischereischein kann man eine Fischereilizenz erwerben die ganzjährig gültig ist - Fischereilizenz ist nur im jeweiligen Bundesland gültig u. nicht übertragbar - Fischergastkarte für Touristen (keine Fischerprüfung erfoderlich) - Fischergastkarte wird gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt - Fischergastkarte ist 3 Wochen gültig, max. 2 Fischergastkarten pro Kalenderjahr erhältlich - Gewässerkarte ist zusätzlich für das jeweilige Gewässer erforderlich Tschechien - grdsl. Tschechischer Fischereischein erforderlich - Deutscher Fischereischein wird anerkannt u. damit kann man dann den tschechischen Fischereischein bekommen - zusätzl. Angelerlaubnis erforderlich - Angelerlaubnis wird gegen Vorlage des Personalausweises und des staatlichen tschechischen Fischereischeins und gegen eine Gebühr ausgestellt - evtl. kann der Tschechische Fischereischein auch ohne Deutschen Fischereischein erworben werden - an Privatgewässern ist definitiv kein Fischereischein erforderlich

vor 6 Jahre
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Vissen in Nederland

Der bayrische Fischereischein ist im Ausland der Deutsche. Im Inland gibt es für jedes Bundesland einen eigenen Fischereischein.

vor 6 Jahre
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Unbekannt

Sehr gut beschrieben! Deckt sich absolut mit meiner Aussage nur Österreich hatte ich vergessen. LG Michael

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Für mich is das der deutsche, mit jedem anderen Schein aus Deutschland darf man bei uns auch. Mach da keinen unterschied. Ich hab Dan ja auch den bayrischen

vor 6 Jahre
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Vissen in Nederland

Nein, dass ist tatsächlich nicht so. In der bayerischen Fischereiverordnung ist festgelegt, dass man nur mit Fischereischein aus Bayern angeln darf. Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. Für ausländische Touristen gibt es eine 3-Wöchige Ausnahmegenehmigung.

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Komisch, mein Vater hat den aus NRW, mein Nachbar auch, im Verein sind viele aus iwo Deutschland und wir gehen alle gemeinsam fischen holen die Karten usw da sag nie irgend wer was, wäre mir neu da jeder eine Prüfung abgelegt hat und das deutschlandweit gild

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Das mit Ausländer weiss ich aber Deutscher Staatsangehörige egal woher wird von jedem akzeptiert, sitz gerade neben nem staatlichen fischereiaufseher am Wasser und der schüttelt über den Kommentar den Kopf da sogar der sowas noch nie gehört hat

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

1In anderen Ländern ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins ihre Hauptwohnung (§ 22 des Bundesmeldegesetzes) nicht in Bayern hatten. 2Von der Geltung ausgenommen sind Fischereischeine, die in anderen Ländern ohne das Ablegen der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung oder nach Ablegen einer Prüfung unter erleichterten Bedingungen gegenüber der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung erteilt wurden. 3Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Das zählt auch für Bundesländer.

vor 6 Jahre
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Vissen in Nederland

Ah ok. Wir reden aneinander vorbei. Ich rede vom Ausstellen eines Fischereischeins. Dafür muss man die Prüfung eben in der Regel in Bayern abgelegt haben.

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Du hast aber geschrieben das man nur mit dem bayrischen angekn darf und nicht das man nur mit der bayrischen Prüfung einen bayrischen Schein bekommt. Ich hab schon gelesen was geschrieben wurde deswegen hab ich mich auch nochmal schlau gemacht.

vor 6 Jahre
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Alex Pushaman

Die Urkunde der Prüfung is was anderes als der geltende staatliche fischereischein. Nur mit der Urkunde darf niemand fischen

vor 6 Jahre
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