Angel-Erlaubnis
Es stellt sich folgende Frage, unzwar haben Mitglieder meines Angelvereins die Erlaubnis an einem Elbstück zu angeln . Auf diesem Schein vom Angelverein ausgehändigt steht für den Zander eine Schonzeit vom 15.03-30.04 . Jedoch ist das Elbstück auch beangelbar wenn man eine Erlaubnis bei der Fischereigenossenschaft kauft, aber dort steht die Schonzeit auf den Zander vom 15.01-15.05. jetzt ist die Frage ob ich dort jetzt (31.01) noch angeln darf oder nicht ?!
Ich würde das so verstehen dass alle Mitglieder des Angelvereins eine kürzere Schonzeit für Zander genießen dürfen die die Erlaubnis von der Fischereigenossenschaft kaufen müssen die längere Schonzeit beachten.
Aber fragwürdig finde ich das schon. Schonzeit bedeutet ja das man die Fische schont generell sollte die Schonzeit ja für alle gleich sein.
@Ben Gali ja genau das frage ich mich auch
Nö, Schonzeiten dürfen (zumindest in Bayern) vom Verein/Pächter/Gewässerinhaber verlängert werden. Wenn es auf einem Gewässer mehrere Fischrechte gibt, dann kann es auch unterschiedlich lange Schonzeiten geben. Nur an die gesetzlichen Zeiten müssen sich alle mindestens halten.
wenn du im Verein bist darfst jetzt auf Zander angeln.
1. Also Angeln darfst du da jetzt sicherlich noch. Du schreibst ja nur was von einer Schonzeit für Zander und nicht von einem allgemeinen Angelverbot. 2. Warum fragst du nicht einfach deinen Vorstand. Der sollte doch viel besser wissen, was erlaubt ist und was nicht. Hier kann dir keiner eine 100% verbindliche Antwort geben.
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