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  • Profilbild Luca_Schmitz

    Hallo ich bin 13 Jahre alt und ich komme aus NRW ich habe vor etwa mehr als ein halbes Jahr meine Fischer Prüfung bestanden und werde in 3 Monaten 14 dürfte ich jetzt schon legal mit dem Jugendfischereischein und dem Prüfungszeugnis los weil ich hab ja die Erlaubnis karte vom gewässer weil ich ja im Verein bin

    07.06.23 13:52 0
  • Profilbild Housemeister

    Nein.

    07.06.23 14:32 0
  • Profilbild Jagdparson

    Hallo Luca, jetzt darfst erst wieder mit 14 Jahren zum Angeln. Bevor du deine Prüfung hattest durftest du zusammen mit einem „geprüften Angler“ Fischen lernen. Damit ist es jetzt eigentlich vorbei. So ist es in Niedersachsen geregelt. Deshalb rat wir den Jugendlichen immer still schweigen bis zum 14.
    Petri Jörg

    07.06.23 17:04 0
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  • Profilbild Maddin 1991

    Geh einfach zum Amt und versuch unwissend deinen Fischereischein zu bekommen, hat bei mir damals geklappt, hätte auch noch ein paar Monate warten müssen. Die haben mir den aber ohne Probleme ausgestellt. Mehr als nein sagen können die ja auch nicht! 😂😂😂😂

    07.06.23 21:10 1
  • Profilbild Housemeister

    Was sind das denn hier für Antworten? Bis du 14 bist darfst du genau das, was vorher war und wenn du dann 14 bist, dann kannst du dir einfach deinen Fischereischein holen und angeln gehen. Jetzt musst du halt die Besxhränkungen hinnehmen (Begleitung von nem volljährigen Fischereischeininhaber, etc.) und fertig

    07.06.23 23:01 3
  • Unbekannt

    Es ist wie es ist ab 14 ist eine Person dann auch Strafmündig, mit dem Alter bekommen sie auch dann Dokumente wie Ausweis, aber es ein Kind das dies fragt, ich mußte von 19.112022 bis zum 01.012023 warten den Fischereischein hätte ich dann Montag sofort haben aber es wäre dann ein Jahr verfallen so haben die das erklärt und der Verein hat die Papiere gleich zu 01.012023.

    08.06.23 08:19 0
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  • Profilbild Failsen

    In NRW darfst du bis 16 in Begleitung eines fischererscheininhabers angeln, so wie vorher auch

    § 32
    Jugendfischereischein

    (1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.

    Den "richtigen" kannst du erst erhalten wenn du 14 bist und Prüfung hast.

    bedeutet für sich, du kannst bis Ende Dezember so weiter angeln wie vorher in Begleitung (sogar noch 2 Jahre wenn du es wolltest)

    oder

    angelst bis du den "richtigen" in 3 Monaten erhälst, musst dann aber quasi die jahresgebühr für ca. 3 Monate zahlen, da immer nur Kalenderjahr gerechnet wird

    08.06.23 08:30 0
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